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ZHAW stellt Präsenzunterricht bis Ende Mai ein

Medienmitteilung vom 13. März 2020

ZHAW Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften

ZHAW stellt Präsenzunterricht bis Ende Mai ein

Aufgrund des Beschlusses von Bund und Kanton wird der Präsenzunterricht an der ZHAW eingestellt – ab Montag, 16. März bis Ende Mai 2020. Die Hochschule arbeitet auf Hochtouren daran, das Studium und die Weiterbildungsangebote nach einer einwöchigen Pause schrittweise auf kontaktlosen Hochschulunterricht umzustellen.

Um die Verbreitung des Coronavirus einzudämmen, haben Bundesrat und Kanton Zürich am Freitag, den 13. März 2020, über neue Regelungen zur Aussetzung des Präsenzunterrichts für Hochschulen informiert. Die ZHAW begrüsst diese Massnahmen zum Schutze der Bevölkerung und insbesondere der Risikogruppen. Für die ZHAW hat die Gesundheit ihrer Studierenden, Weiterbildungsteilnehmenden, Mitarbeitenden und Gäste oberste Priorität. Aufgrund des Beschlusses von Bund und Kanton wird der Präsenzunterricht der Bachelor- und Masterstudiengänge an der ZHAW eingestellt – ab Montag, 16. März bis Ende Mai 2020. Für die Weiterbildungskurse wird der Präsenzunterricht bis mindestens 4. April 2020 ausgesetzt.

Einwöchige Unterrichtspause

Die Hochschulleitung der ZHAW hat zudem beschlossen, den gesamten Hochschulunterricht für Studierende während der Woche vom 16. bis 20. März komplett auszusetzen. In dieser Woche wird also nicht nur kein Präsenzunterricht stattfinden, sondern gar kein Unterricht. Dies betrifft auch Kolloquien, Übungen, Workshops, Events und Studienreisen. Diese Woche dient dazu, das kontaktlose Lehrangebot vorzubereiten. Ab Montag, dem 23. März 2020, wird der gesamte Hochschulunterricht bis Ende Mai auf kontaktlose Lehrangebote umgestellt. Der Präsenzunterricht für Weiterbildungsteilnehmende wird gemäss Bundesratsbeschluss ab dem 16. März bis zum 4. April 2020 ausgesetzt. Anfang April wird die Situation neu beurteilt.

Die ZHAW-Mitarbeitenden arbeiten während als auch nach der einwöchigen Aussetzung des Hochschulunterrichts weiter. Sofern betrieblich möglich und in Absprache mit dem Vorgesetzten soll zu Hause gearbeitet und die Arbeitszeiten flexibel gestaltet werden.

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