Politisches Komitee "Fairer Umwandlungssatz für sichere Renten"
Die Pensionskasse ist kein Spielcasino
Experten zur Anpassung des Umwandlungssatzes: Fakten statt Behauptungen
Bern (ots)
Wer Pensionskassen zwingt, mit Vorsorgegeldern zu spekulieren, um ungedeckte Renten finanzieren zu können, ist verantwortungslos und gefährdet die Sicherheit der zweiten Säule. Damit die Pensionskassen auch in Zukunft sichere Renten auszahlen können, muss der Umwandlungssatz an die Realität angepasst werden. Mit einer massvollen Senkung des Umwandlungssatzes wird das Leistungsziel der beruflichen Vorsorge weiterhin erreicht. Die unfaire Subventionierung der Neurentner durch die Erwerbstätigen wird hingegen deutlich reduziert, wie renommierte Pensionskassenexperten an einer Medienkonferenz vorrechnen.
Der Umwandlungssatz in der obligatorischen beruflichen Vorsorge hängt von der Lebenserwartung und der erwarteten Anlagerendite ab. Beide Grössen müssen auf realistischen Grundlagen beruhen. Die Bevölkerungsdaten des Bundesamtes für Statistik zum Beispiel zeigen zwar sehr deutlich die seit Jahrzehnten steigende Lebenserwartung. Sie umfassen allerdings die gesamte Wohnbevölkerung und widerspiegeln die Pensionskassenbestände ungenügend, wie Stephan Gerber, Präsident der Schweize¬rischen Kammer der Pensionskassenexperten, präzisiert: "Versicherte der zweiten Säule leben im Durchschnitt länger." Ähnlich verhält es sich mit den Renditen: "Renditeerwartungen sollten nur auf Basis der jüngeren Vergangenheit und der näheren Zukunft prognostiziert werden", mahnt Gerber. Die erzielten Renditen der vergangenen 25 Jahre seit Einführung des BVG hingegen seien kein verläss¬licher Wegweiser für die Zukunft. Die Pensionskasse sei kein Spielcasino - mit dem treuhänderisch anvertrauten Vorsorgegeld der Arbeitnehmer dürfe nicht spekuliert werden.
In der zweiten Säule ist keine Umverteilung von Erwerbstätigen zu Rentnern vorgesehen. Im Klartext: Die Renten aus der zweiten Säule müssen vollständig aus dem angesparten Kapital finanziert werden können, betont Pensionskassenexperte und Mitglied der eidgenössischen BVG-Kommission Olivier Deprez. Weil der Umwandlungssatz heute zu hoch ist und dadurch eine unerwünschte Subventionierung von Neurenten stattfindet, muss der Umwandlungssatz zwingend gesenkt werden, sagt Deprez.
Das verfassungsmässig angestrebte Leistungsziel der beruflichen Vorsorge wird auch bei einem Umwandlungssatz von 6,4 Prozent erreicht, kommt Werner Koradi zum Schluss. Modellrechnungen bei tieferen und mittleren Einkommen zeigen ein verblüffendes Bild: Selbst nach der Anpassung des Umwandlungssatzes auf 6,4 Prozent im Jahr 2016 steht ein Neurentner besser da als vor der ersten BVG-Revision bei einem Umwandlungssatz von 7,2 Prozent im Jahr 2004. Mit der Vorlage wird der Bundesrat verpflichtet, dem Parlament alle fünf Jahre aufzuzeigen, ob die Renten aus der beruflichen Vorsorge zusammen mit der AHV die Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung in angemessener Weise ermöglicht, wie es unsere Bundesverfassung vorsieht. Schliesslich zeigt Koradi auf, dass ein Vergleich der Verwaltungskosten von AHV und Pensionskassen absurd ist. Denn die Pensionskassen müssen deutlich mehr Dienstleistungen für ihre Versicherten erbringen. Die Verwaltung des angehäuften Vermögens verursacht Kosten, die bei der AHV zur Verwaltung des AHV Fonds nicht im gleichen Ausmass anfallen.
Die Finanzierungslücke in der zweiten Säule beläuft sich mittlerweile auf rund 600 Millionen Franken pro Jahr, rechnet Marc Chuard, Chefaktuar des Schweizerischen Versicherungsverbandes SVV, vor. Weil die Zahl der Neurentner wegen der demographischen Entwicklung weiter zunimmt und auch die Lebenserwartung weiter steigt, wird dieses Rentenloch grösser und grösser - jedes Jahr um rund 15 Millionen Franken. "Wenn der Umwandlungssatz nicht sinkt, wird die Finanzierungslücke in 20 Jahren rund 900 Millionen Franken betragen", sagt Chuard. Und: In diesen 20 Jahren würde das gesamte Rentenloch rund 15 Milliarden Franken gross sein. Ein Rentenloch, das letztlich die Erwerbstätigen stopfen müssten. "Das ist unfair, weil diese Subventionierung der Neurenten die eigenen Altersguthaben schmälert", meint Chuard.
Die Pensionskassenexperten sind sich einig: Anstatt mit politischen Wunschvorstellungen Rentenlöcher in Kauf zu nehmen, sollten die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger den Tatsachen verantwortungsvoll ins Auge schauen und den Umwandlungssatz an die Realität anpassen.
Kontakt:
Stephan Gerber, Präsident der Schweizerischen Kammer der
Pensionskassenexperten, 031 938 10 36