EANS-Adhoc: SOLON SE
SOLON SE beschließt Kapitalerhöhung
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08.06.2010
Berlin, 8. Juni 2010 - Der Vorstand der SOLON SE hat mit Zustimmung des Aufsichtsrates beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft unter teilweiser Ausnutzung des genehmigten Kapitals um EUR 4.694.836,00 auf EUR 17.225.032,00 gegen Bareinlage durch Ausgabe von 4.694.836 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien, entsprechend ca. 37 % des gegenwärtigen Grundkapitals, zu erhöhen. Die neuen Aktien sind mit voller Dividendenberechtigung ab dem 1. Januar 2009 ausgestattet.
Die neuen Aktien werden den bestehenden Aktionären im Wege des mittelbaren Bezugsrechts im Bezugsverhältnis 8:3 zum Bezug angeboten, d.h. acht alte Aktien berechtigen zum Bezug von drei neuen Aktien. Der Bezugspreis beträgt 4,26 Euro je neuer Aktie. Bei Durchführung der Kapitalerhöhung erzielt die Gesellschaft demnach einen Brutto-Emissionserlös von EUR 20.000.001,36. Die Kapitalerhöhung wird von der Deutsche Bank AG begleitet.
Die Bezugsfrist beginnt am 18. Juni 2010 und endet voraussichtlich am 1. Juli 2010. Das Bezugsangebot richtet sich ausschließlich an bestehende Aktionäre der Gesellschaft. Ein Handel der Bezugsrechte ist nicht vorgesehen.
Etwaige aufgrund des Bezugsangebots nicht bezogene neue Aktien können ausschließlich von Aktionären im Wege eines Mehrbezugs ebenfalls zum Bezugspreis erworben werden. Verbindliche Angebote für einen solchen Mehrbezug müssen innerhalb der Bezugsfrist abgegeben werden. Die Mithril GmbH, Darmstadt, hat sich gegenüber der Gesellschaft und der Deutsche Bank Aktiengesellschaft verbindlich verpflichtet, im Wege der Ausübung von Bezugsrechten sowie der Abgabe von verbindlichen Mehrbezugserklärungen erforderlichenfalls sämtliche zum Bezug angebotenen neuen Aktien, d.h. insgesamt bis zu 4.694.836 Aktien, zum Bezugspreis zu erwerben.
Die neuen Aktien sollen prospektfrei zum Handel im regulierten Markt an der Börse Berlin und der Frankfurter Wertpapierbörse sowie zum Teilbereich des Regulierten Markts mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) an der Frankfurter Wertpapierbörse zugelassen werden. Die Einbeziehung der neuen SOLON-Aktien in die bestehende Notierung an der Börse Berlin und der Frankfurter Wertpapierbörse ist für den 2. Juli 2010 vorgesehen.
Die beschlossene Kapitalmaßnahme dient vor allem dem Ausbau der Vertriebsaktivitäten insbesondere im Systemtechnikgeschäft sowie der Verbesserung der Eigenkapitalausstattung des Unternehmens.
Diese Veröffentlichung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf irgendwelcher Wertpapiere dar. Insbesondere stellt dieses Dokument weder ein Angebot zum Verkauf von Wertpapieren noch die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten dar. Die Aktien der Solon SE (die "Aktien") dürfen nicht in den Vereinigten Staaten oder "U. S. persons" (wie in Regulation S des U. S.-amerikanischen Securities Act von 1933 in der jeweils gültigen Fassung (der "Securities Act") definiert) oder für Rechnung von U. S. persons angeboten oder verkauft werden, es sei denn, sie sind registriert oder von der Registrierungspflicht gemäß dem Securities Act befreit. Die Aktien sind nicht, und werden nicht, gemäß dem Securities Act registriert. Es erfolgt kein öffentliches Angebot von Aktien in den Vereinigten Staaten.
SOLON SE Therese Raatz Investor Relations Telefon: 030 / 818 79 - 9305 Telefax: 030 / 818 79 - 9300 E-Mail: investor@solon.com
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