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Abonner Fachdirektorenkonferenz Lotteriemarkt und Lotteriegesetz

Fachdirektorenkonferenz Lotteriemarkt und Lotteriegesetz

FDKL: Kantone in ihrer Haltung bestärkt

Liestal (ots)

Die Fachdirektorenkonferenz Lotteriemarkt und
-gesetz (FDKL) ist sehr zufrieden mit dem Entscheid des 
Bundesverwaltungsgerichts (BV). Sie ist bestärkt und damit bestätigt 
in ihrer Haltung. Dieser Entscheid klärt die Stellung der Kantone 
darin, dass das Bundesgesetz betreffend die Lotterien und die 
gewerbsmässigen Wetten (BLW) auf alle Lotterien anwendbar ist und 
letzteres keine Lücke betreffend bestimmter neuer Distributionsarten 
(namentlich elektronische statt Papierlose) aufweist.
Das Bundesverwaltungsgericht hebt die Verfügung der 
Eidgenössischen Spielbankenkommission (ESBK) vom 21. Dezember 2006, 
mit welcher die Tactilo-Geräte verboten werden sollten, auf und 
stellt fest, dass es sich bei Tactilo um eine Lotterie im Sinne des 
Bundesgesetzes betreffend die Lotterien und die gewerbsmässigen 
Wetten vom 8. Juni 1923 und nicht um einen unter die 
Spielbankengesetzgebung fallenden Glücksspielautomaten handelt.
Das Bundesverwaltungsgericht hebt hervor, dass für den Begriff 
"Lotterie" vier Elemente relevant sind: 
Geldeinsatz/Vertragsabschluss, Gewinnmöglichkeit, Zufall und die 
Planmässigkeit. Schon allein die Planmässigkeit unterscheidet die 
Lotterien von anderen Glücksspielen.
Die Weiterentwicklung der Lotterieprodukte auf andere 
Distributionsarten war durch die Beschwerde der ESBK nun für vier 
Jahre blockiert. Dies betraf neben der Loterie Romande auch die 
Swisslos.
Die Kantone erhoffen sich aus diesem klaren Entscheid, dass das 
Bundesamt für Justiz und die ESBK die Kompetenz der Kantone im 
Lotterie und Wettbereich akzeptieren und nun die Zusammenarbeit 
konstruktiv in den gemeinsamen Interessens- und Handlungsfeldern 
erfolgen kann. Die Kantone sehen eine Zusammenarbeit bei den Themen 
wie Kampf gegen illegale Anbieter aus dem In- und Ausland, Vermeidung
der Abwanderung von Glücksspielgewinnen ins Ausland, kontrollierte 
Zulassung von Spielen im Internet und der Spielsuchtprävention.

Kontakt:

Sabine Pegoraro, Präsidentin FDKL
Tel.: +41/61/552'57'07 (bis 15.30 Uhr)

Dora Andres, Geschäftsführerin FDKL
Mobil: +41/79/344'66'44