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Amtlicher Vandalismus im Vogelschutzgebiet: Helvetia Nostra geht für die Kormorane vor Bundesgericht

Montreux (ots)

Man hat sich offenbar zu früh gefreut, die
Kormorane im internationalen Wasservogel- und Zugvogelschutzgebiet 
Fanel am Neuenburgersee seien mit Rücksicht auf die fortgeschrittene 
Brutzeit wenigstens noch für dieses Jahr in Sicherheit.
Am 27. März 2010 erhielt Helvetia Nostra, die nationale 
Tochterorganisation der Fondation Franz Weber, als 
beschwerdeberechtigte Umweltorganisation vom BAFU per 
Einschreibebrief die Mitteilung, dass die Kantone Waadt, Neuenburg 
und Fribourg ab sofort zu Eingriffen gegen den Kormoran im 
Naturschutzgebiet Fanel am Neuen-burgersee berechtigt seien. Dies im 
Hinblick auf Schäden, die von den Kormoranen an den Fischernetzen 
verursacht würden. Gegen diesen Entscheid könne innert 30 Tagen beim 
Bundesverwaltungsgericht Rekurs erhoben werden, hiess es. Ein solcher
Rekurs habe jedoch keinerlei aufschiebende Wirkung! Die drei Kantone 
hatten also ab sofort grünes Licht, mitten in der Brutzeit ihr 
Zerstörungswerk im Vogelschutzgebiet an die Hand zu nehmen.
Auf den am 29. März von Helvetia Nostra eingereichten Rekurs 
antwortete das  Bundes-verwaltungsgericht am 31. März zur grossen 
Erleichterung aller Vogel- und Natur-freunde mit der 
Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung und mit dem Verbot der 
geplanten Eingriffe gegen den Kormoran, bis ein neuer Entscheid 
gefällt werde.
Dieser neue Entscheid fiel am 20. April 2010: die drei belangten 
Kantone dürfen jetzt noch, mitten in der Schlüpfperiode der jungen 
Kormorane, ihre Zäune im Ufergebiet aufstellen und aus den 
Nistplätzen die vorjährigen Nester "entfernen"! Was dies an Einbruch,
Lärm, Panik und Zerstörung in dem empfindlichen Biotop um diese 
Jahreszeit mit sich bringt, ist für die geschützten Vögel und für 
alle anderen Bewohner dieser verschwiegenen Freistatt eine 
Katastrophe. Und eine Schande für den Vogelschutz in der Schweiz.
Helvetia Nostra hat am 21.4.2010 gegen diesen Entscheid Beschwerde
beim Bundes-gericht erhoben. Denn erstens hat das 
Bundesverwaltungsgericht ganz offen den Anspruch von Helvetia Nostra 
auf rechtliches Gehör verletzt, weil es sich auf Eingaben der Kantone
stützt, welche ihr nicht zugestellt wurden. Auf den Antrag von 
Helvetia Nostra vom 14. April 2010, zur Eingabe des BAFU Stellung zu 
nehmen und eine öffentliche Verhandlung durchzuführen, wurde vom 
Verwaltungsgericht nicht einmal geantwortet. Und zweitens sagt ja das
Bundesverwaltungsgericht selber, dass das plötzlich am 15. März 
aufgeworfene Problem Komorane/Fischer schon seit Jahren bekannt ist. 
Damit beweist das Gericht ja gerade, dass die Verweigerung des 
Suspensiveffekts nicht begründet ist, weil eben keine Dringlichkeit 
besteht. Eine derartige Missachtung der rechtsstaatlichen Prinzipien 
kann Helvetia Nostra nicht hinnehmen.

Kontakt:

Judith Weber, Helvetia Nostra - Fondation Franz Weber, case postale,
1820 Montreux.
www.ffw.ch / ffw@ffw.ch / 021 964 24 24

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