Tous Actualités
Suivre
Abonner Imcopa International Cayman Ltd.

Imcopa International Cayman Ltd.

Imcopa International Cayman Ltd. gibt die Einholung der Zustimmungserklärung bezüglich ihrer 10,375% verzinsten Anleihen bekannt, die bis zum 10. Mai fällig wurden

Araucaria, Brasilien, May 10, 2010 (ots/PRNewswire)

Imcopa
International Cayman Ltd. (der "Emittent") und Imcopa Importacao,
Exportacao Industria e Oleos S.A. (der "Garantiegeber" oder "Imcopa")
gaben heute bekannt, dass man für den 1. Juni 2010 eine Versammlung
(die "Versammlung") für die Eigentümer (die "Eigentümer der
Anleihen") der im Jahr 2009 fällig gewordenen (ISIN: XS0275709094),
zu 10,375% verzinsten Anleihen des Unternehmens (die "Anleihen") in
Höhe von insgesamt 100.000.000 USD einberufen habe. Im Zusammenhang
mit dieser Versammlung wurde eine Einholung von
Zustimmungserklärungen eingeleitet (die "Einholung von
Zustimmungserklärungen"). Die letzte Frist zur Einreichung von
Anweisungen zur elektronischen Stimmabgabe läuft am 27. Mai 2010 um
15:00 Uhr (Ortszeit London) ab. Nur Eigentümer der Anleihen, die dem
vom Emittenten und dem Garantiegeber vorgetragenen Antrag zu stimmen,
sind für den Erhalt einer Zustimmungszahlung, die weiter unten
beschrieben wird, berechtigt.
Der Zweck der Einholung der Zustimmungserklärungen liegt darin,
die Zustimmung der Eigentümer der Anleihen zu erhalten, um die
Geschäftsbedingungen der Anleihen ändern zu können ("Bedingungen").
Dies soll bezüglich des Zeitraums und der Höhe des Auszahlungsbetrags
von Kapital und Zinsen gelten und für die Befähigung des Emittenten,
unter bestimmten Bedingungen, seine Anleihen ganz oder in Teilen
vorab auszubezahlen und auf bestehende Verzüge bei den Anleihen zu
verzichten. Auch umfassen sie die Abänderung des Treuhandvertrags vom
27. November 2006, zwischen dem Emittenten, dem Garantiegeber und The
Bank of New York Mellon als Treuhänder (der "Treuhänder"), der seit
der Ausgabe von Anleihen rechtlich als solcher fungiert (so wie durch
zusätzliche Vertragsvereinbarungen bezüglich des Treuhandvertrags
jeweils am 28. Dezember 2007 und am 2. Juni 2008 und ergänzt am 10.
November 2009, der "Treuhandvertrag")und um die Bedingungen der
Vereinbarungen zu bestätigen, von denen Imcopa erwartet, dass sie mit
seinen grossen Gläubigerbanken (die "Gläubigerbanken") im
Kreditrahmen ("Kreditrahmen") erreicht werden. Diese Vereinbarungen
sollen die Basis für einen aussergerichtlich festgelegten
Restrukturierungsplan sein, den der Garantiegeber nach
brasilianischem Recht vorschlagen wird (der "Restrukturierungsplan")
(auch genannt, der "Vorschlag").
Die Effektivität des Vorschlags unterliegt bestimmten
nachfolgenden Konditionen. Der Vorschlag und die nachfolgenden
Konditionen werden ausführlicher in der Erklärung zur Einholung der
Zustimmungen vom 10. Mai 2010 beschrieben, welche bei Imcopa und
seinen Beratern erhältlich ist, wie unten angegeben.
Die am 10. Mai 2010 fälligen Zins- und Kapitalzahlungen werden
nicht ausgezahlt und sind somit eine Nichtzahlung und wie im
Treuhandvertrag festgelegt, ein Verzugsfall. Stattdessen versucht der
Emittent die Zustimmung der Anlageneigentümer für den Vorschlag zu
erhalten. Der Emittent bietet auch jedem Anlageneigentümer eine
Zahlung an (die "Erste Zustimmungszahlung"), von dem eine gültige
Anweisung zur Stimmabgabe zugunsten des Antrags erhalten werden (eine
"Zustimmung") und die nicht zurückgezogen werden, nachdem ein
ausserordentlicher Mehrheitsbeschluss gefasst wurde. Nachdem der
ausserordentliche Beschluss gefasst wurde und nachdem alle
nachfolgenden Konditionen erfüllt wurden, wird der Emittent jedem
Eigentümer der Anleihen eine zusätzliche Zahlung auszahlen (die
"Zusätzliche Zustimmungszahlung". Zusammen mit der ersten
Zustimmungszahlung sind dies die "Zustimmungszahlungen"), der seine
Zustimmung gültig übermittelt hat und nicht zurückgezogen hat.
Die Zustimmungszahlung in Höhe von 25,94 USD je Kapitalbetrag von
1000 USD der Anleihen, wird an die jeweiligen Eigentümer der Anleihen
bezahlt. Gegenstand solcher Vereinbarungen ist ein Betrag, der gleich
hoch ist wie die Hälfte der Zinsen, die sich durch so einen
Zinsbetrag der Anleihen vom (und einschliesslich) 10. November 2009
bis (aber ausschliesslich) 10. Mai 2010 angesammelt hätten. Die erste
Zustimmungszahlung wird spätestens am siebten Geschäftstag nach
Umsetzung des ausserordentlichen Beschlusses getätigt und die
zusätzliche Zustimmungszahlung wird spätestens am siebten
Geschäftstag nach der Umsetzung aller nachfolgenden Konditionen
erfolgen.
Seit dem Frühjahr 2009 führt Imcopa mit der Gläubigerbank
Gespräche, um  einen umfangreichen Restrukturierungsplan zu
formulieren, mit dem Ziel,  ausreichende Ressourcen zu bekommen, um
in der Lage zu sein, alle Schulden  begleichen zu können und um ein
kontinuierliches Wachstum und die Entwicklung  des Geschäftsbereichs
zu ermöglichen. Nach umfangreichen Verhandlungen hat  Imcopa mit der
Gläubigerbank eine im Prinzip nicht verbindliche Übereinkunft
erzielt. Wichtige Bereitstellungen sollen eingesetzt werden, wie zum
Beispiel, soll der Kreditrahmen neu strukturiert werden, was noch
Gegenstand  einer definitiven Dokumentation sein wird. Imcopa geht
davon aus, dass in  naher Zukunft eine definitive Übereinkunft (die
"Definitive Übereinkunft")  der Bedingungen getroffen wird, die das
Einvernehmen mit dieser Gläubigerbank  wiederspiegeln werden, obwohl
das genaue Datum noch nicht feststeht.
Nachdem eine definitive Übereinkunft mit der Mindestanzahl der
Gläubiger, die unter brasilianischem Recht erforderlich sind,
getroffen wurde, plant Imcopa eine Eingabe am brasilianischen
Gerichtshof, um den Restrukturierungsplan als aussergerichtlichen
Regenerationsplan (Plano de Recuperacao Extrajudicial) bestätigen zu
lassen (Homologacao). Übereinstimmend mit den Bedingungen, zu denen
die definitive Übereinkunft getroffen wird, sind nach brasilianischem
Recht alle gesicherten und ungesicherten Gläubiger des Garanten daran
gebunden, einschliesslich die Eigentümer der Anleihen. Nach
brasilianischem Recht, um die gerichtliche Bestätigung zu
erhalten(Homologacao), muss der Restrukturierungsplan von den drei
Fünfteln der Gläubiger von Imcopas jeder betroffenen Klasse genehmigt
werden. Wenn die entsprechenden Gläubiger der definitiven
Übereinkunft zustimmen, erwartet Imcopa auch von den gesicherten
Gläubigern ausreichend Unterstützung für den Restrukturierungsplan zu
bekommen. Der Emittent und der Garant erbitten die Zustimmung der
Eigentümer der Anleihen, um die Unterstützung von den ungesicherten
Gläubigern für den Restrukturierungsplan des Garanten festlegen zu
können. Wenn die Eigentümer der Anleihen dem Vorschlag zustimmen,
erwartet der Garant, die notwendigen drei Fünftel Stimmen von den
ungesicherten Gläubigern zu bekommen, wenn sie zusammen mit den
anderen ungesicherten Gläubigern gegeben wird, die ebenfalls dem
restrukturierungsplan zustimmen. Dann kann die Petition am
brasilianischen Gerichtshof eingebracht werden, damit der
restrukturierungsplan bestätigt werden kann.
Der Vorschlag muss durch einen ausserordentlichen Beschluss der
Eigentümer der Anleihen gefasst werden, um umgesetzt werden zu
können. Damit der ausserordentliche Beschluss genehmigt werden kann,
müssen 75% der Eigentümer der Anleihen des aussenstehenden Betrags
auf der Versammlung anwesend sein(oder Ihre Vertreter oder
Beauftragten) und es dürfen nicht  weniger 75% der Stimmen (wobei
jeder Eigentümer der Anleihen jeweils eine  Stimme für einen Betrag
von 1.000 USD der Kapitalsumme seiner Anleihen  bekommt) auf der
Versammlung für den ausserordentlichen Beschluss stimmen.  Wenn der
ausserordentliche Beschluss bewilligt wird, ist er für alle
Eigentümer der Anleihen bindend, ob sie nun auf der Versammlung
anwesend  waren oder nicht, und unabhängig davon, ob sie für oder
gegen den Antrag  gestimmt haben.
Imcopa beabsichtigt den Restrukturierungsplan auch dann zu
verfolgen, auch wenn der ausserordentliche Beschluss nicht gefasst
wird. In diesem Fall werden die Stimmen der Eigentümer der Anleihen
(oder die ihrer Vertreter oder Beauftragten) zugunsten des Vorschlags
zu dem Zweck gezählt, die Genehmigung des Restrukturierungsplans zu
demonstrieren, der nach brasilianischem Recht von den drei Fünfteln
der benötigten ungesicherten Gläubigern im Zusammenhang mit der
Zustimmung des Restrukturierungsplans durch den brasilianischen
Gerichtshof, genehmigt werden muss. Als ein Ergebnis davon, werden
nach brasilianischem Recht die Eigentümer der Anleihen, die ihre
Zustimmung gültig übermittelt und nicht zurückgezogen oder sich der
Abstimmung entzogen haben, so angesehen, als hätten sie einzeln dem
Restrukturierungsplan zugestimmt, selbst wenn der ausserordentliche
Beschluss nicht beschlossen wird und die Konditionen unverändert
bleiben.
Die Versammlung wird am 1. Juni 2010 um 15:00 Uhr (Ortszeit
London) in den Büroeinrichtungen des Treuhänders unter der Adresse
One Canada Square, London E14 5AL, Vereinigtes Königreich
stattfinden. Die Stimmabgabe kann entweder elektronisch über eine
Anweisung zur Stimmabgabe an der Euroclear Bank S.A./N.V. oder
Clearstream Banking, Societe Anonyme, oder aber durch die direkte
Teilnahme an der Abstimmung im Rahmen der Versammlung bzw. durch
einen zuvor bestimmten Vertreter erfolgen. Falls die Eigentümer einen
anderen Weg zur Stimmabgabe bevorzugen sollten als durch die
elektronische Stimmabgabe, so sind sie dazu angehalten, mit der
Euroclear Bank S.A./N.V und Clearstream Banking, Societe Anonyme,
zeitnah entsprechende Vereinbarungen gemäss den Bestimmungen des
Treuhandvertrags zu treffen.
Der Emittent hat HSBC Securities (USA) Inc. ("HSBC") als
alleinigen Beauftragten für die Abwicklung der Einholung von
Zustimmungserklärungen (Solicitation Agent) sowie Lucid Issuer
Services Limited ("Lucid") als Informations- und
Verwaltungsbeauftragten (Information and Tabulation Agent) bestimmt.
Abdrucke der Erklärung zur Einholung von Zustimmungserklärungen
können entweder bei HSBC oder Lucid bezogen werden.
Informationsanfragen hinsichtlich der Einholung von
Zustimmungserklärungen und des Angebotsvorschlags sollten direkt an
HSBC entweder per Telefon unter den Rufnummern +1-888-HSBC-4LM
(gebührenfrei), +1-212-525-5552 (als  R-Gespräch) (New York) oder
+44-20-7991-5874 (London) bzw., per E-Mail an 
liability.management@hsbcib.com gerichtet werden.
Informationsanfragen  hinsichtlich des im Rahmen der Versammlung
angewendeten Abstimmmungsverfahrens sollten direkt per Telefon an
Lucid unter der Rufnummer +44-207-704-0880 oder per E-Mail an 
imcopa@lucid-is.com gerichtet werden.
Diese Pressemitteilung stellt keine Einholung von
Zustimmungserklärungen dar und darf in Bezug auf Wertpapiere
jeglicher Art nicht als solche betrachtet werden. Die Einholung der
Zustimmungserklärung wird nur ausserhalb der Vereinigten Staaten
durchgeführt und betrifft nur Personen, die keine US-Staatsbürger
sind.

Pressekontakt:

CONTACT: Andre Tomazi von Imcopa International Cayman
Ltd.,+55-41-2141-9667, ir@imcopa.com.br