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COLEXON Energy AG

EANS-News: COLEXON Energy AG
Veröffentlichung der Gutachtlichen Stellungnahme der Warth & Klein Grant Thornton AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

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  Corporate News übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhalt ist der
  Emittent/Meldungsgeber verantwortlich.
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Unternehmen

Hamburg (euro adhoc) - Pressemitteilung der COLEXON Energy AG

Veröffentlichung der Gutachtlichen Stellungnahme der Warth & Klein Grant
Thornton AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft über die Ermittlung der
Unternehmenswerte und des rechnerischen Umtauschverhältnisses 
zum 14. Februar 2013 aus Anlass der beabsichtigten Kooperation 
der COLEXON Energy AG, Hamburg, und der 7C Solarparken NV, Mechelen/Belgien

Hamburg, den 2. Februar 2013

Die COLEXON Energy AG, Hamburg, hat am 8. Januar 2013 eine außerordentliche
Hauptversammlung, in der über Kapitalmaßnahmen zum Erwerb der 7C Solarparken NV,
Mechelen/Belgien, entschieden werden soll, auf den 15. Februar 2013 einberufen.
Die Gesellschaft kündigt nun an, zusätzlich zu den bereits veröffentlichten
Unterlagen auch das der Bewertung beider Gesellschaften zugrunde gelegte
Bewertungsgutachten vom 12. Dezember 2012 auf der Website der Gesellschaft
zugänglich zu machen.

Der Vorstand von COLEXON führt zur Begründung zahlreiche Gespräche mit der
Schutzgemeinschaft der Kleinanleger e.V. (SdK) und dem maßgeblichen
Minderheitsaktionär Viba Sweets GmbH an, die letztlich überzeugend dargelegt
hätten, den vorgeschlagenen Hauptversammlungsbeschlüssen entgegen ihrer
derzeitigen Auffassung nur unter der Voraussetzung zustimmen zu können, wenn sie
vor der Hauptversammlung ausreichend Gelegenheit erhielten, die Bewertung beider
Unternehmen auf Basis des Bewertungsgutachtens nachvollziehen zu können. Der
Vorstand führt ferner aus, dass die bislang bereits veröffentlichten Berichte
und Informationen über das hinausgingen, was gesetzlich gefordert sei, und dass
den Aktionären zudem schon am 8. Januar 2013 eine Zusammenfassung der
gutachterlichen Stellungnahme der Warth & Klein Grant Thornton AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zur Verfügung gestellt worden sei. In Anbetracht
der Bedeutung des Erwerbs von 7C für die Zukunft von COLEXON, der ohne die
vorgeschlagenen Kapitalmaßnahmen nicht möglich sei, komme es jedoch entscheidend
darauf an, die Zustimmung der Aktionäre und hier insbesondere der SdK und der
Viba Sweets GmbH zu gewinnen. Dies allein rechtfertige es, deren zusätzlichen
Informationsbedürfnissen Rechnung zu tragen. Der Vorstand erinnert in diesem
Zusammenhang daran, dass die Großaktionärin 7C Solarparken NV mitgeteilt habe,
sich selbst der Abstimmung über die von der Verwaltung unter TOP 1
vorgeschlagenen Maßnahmen auf der Hauptversammlung enthalten zu wollen, um den
Minderheitsaktionären die Möglichkeit zu geben, in alleiniger Verantwortung
entscheiden zu können. Auch dies habe zu der Entscheidung beigetragen, das
Bewertungsgutachten bereits vor der außerordentlichen Hauptversammlung zu
veröffentlichen.

Die Gesellschaft werde vor der Hauptversammlung gegebenenfalls weitere
Informationen veröffentlichen, sollten diese für die Meinungsbildung der
Aktionäre erheblich sein. Dies betreffe beispielsweise die vorläufigen
Ergebnisse des Geschäftsjahres 2012, sollten sie vor dem 15. Februar 2013
verfügbar sein. Dies könnten auch Aktualisierungen der Planungseinschätzungen
sein, die dem Bewertungsgutachten zugrunde liegen, sollten diese Auswirkungen
auf die Unternehmensbewertungen haben. 

Beispielhaft verweist der Vorstand in diesem Zusammenhang darauf, dass Kosten
der Instandhaltung einzelner IPP Parks in den Planungen, die der Bewertung von
COLEXON zugrunde lagen, ursprünglich als Aufwendungen in den Jahren 2013 und
2014 berücksichtigt worden seien. Im Vorstandsbericht vom 8. Januar 2013 seien
diese Aufwendungen aktiviert und über die verbleibende Nutzungsdauer
abgeschrieben. Somit komme es zu einer Abweichung in diesem Punkt zum
Bewertungsgutachten. Dies wirke sich lediglich auf das EBIT der jeweiligen
Planungsjahre aus und lasse die tatsächlichen für die Bewertung maßgeblichen
Cash-Flows unberührt. Gleichwohl werde Warth & Klein Grant Thornton AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft noch vor der Hauptversammlung prüfen, ob
derartige Änderungen Auswirkungen auf die Unternehmensbewertungen hätten. 


Hinweis an die Presse: Das Bewertungsgutachten steht auf der Homepage der
Gesellschaft www.colexon.de unter Investor Relations/Hauptversammlung zum
Download bereit.


Rückfragehinweis:
Friederike Thyssen, Investor Relations COLEXON Energy AG, 
friederike.thyssen@pvf.de

Ende der Mitteilung                               euro adhoc 
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