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Stillen am Arbeitsplatz: Arbeitszeit, die endlich auch bezahlt werden soll

Bern (ots)

Der Ständerat hat heute in letzter Instanz der Parlamentarischen Initiative Maury Pasquier zugestimmt, die verlangt, dass die Schweiz das IAO-Übereinkommen Nr. 183 über den Mutterschutz ratifiziert. Der Text ist im Laufe der Zeit mit der Schweizer Gesetzgebung vereinbar geworden - ausser in der Frage, ob die Stillzeit erwerbstätiger Mütter am Arbeitsplatz zu entschädigen ist. Der Bundesrat hat vorgeschlagen, dieses letzte Detail über den Verordnungsweg zu regeln. Der Nationalrat hat im September zugestimmt, und nun hat auch die kleine Kammer zugunsten der Frauen entschieden. Travail.Suisse, die unabhängige Organisation von 170'000 Arbeitnehmenden, begrüsst diesen Entscheid.

Die Schweiz kann dann endlich einen internationalen Vertrag ratifizieren, den sie bereits vor Jahren unterzeichnet hat. Am IAO-Übereinkommen Nr. 183 über den Mutterschutz waren nachträglich Änderungen vorgenommen worden, die bewirkten, dass der Text nicht mehr mit dem schweizerischen Recht vereinbar war, namentlich beim Mutterschaftsurlaub, der damals in der Schweiz noch nicht existierte.

Seit 2005 gibt es in der Schweiz jedoch einen Mutterschaftsurlaub, und nur noch die Frage, ob die zum Stillen verwendete Zeit entschädigt wird, stand einer Ratifikation im Weg. Für erwerbstätige Frauen ist dieser Aspekt ein ernsthaftes Problem, wenn sie es mit einem Arbeitgeber zu tun haben, der ohne Rücksicht auf die Gesundheit von Säuglingen und Frauen diese unbedeutenden Einsparungen realisiert. Travail.Suisse, die unabhängige Dachorganisation von 170'000 Arbeitnehmenden, hat das Parlament schon vor längerer Zeit für diese drängende Frage sensibilisiert.

Geringfügige Änderung an einer Verordnung

Die Genfer Sozialdemokratin Maury Pasquier hatte die Frage mit der Einreichung einer Parlamentarischen Initiative 2007 neu lanciert. Es brauchte schliesslich fünf Jahre, bis der Bundesrat einen Vorschlag zur Regelung des letzten Details mit einer Änderung an Artikel 60 der Verordnung ArGV 1 vorlegte. Gemäss diesem Artikel gilt die Stillzeit im ersten Lebensjahr des Kindes für die Mutter seit Langem als Arbeitszeit. Es genügt, zu präzisieren, dass diese Zeit entschädigt wird.

Nach der Zustimmung des Ständerats kann der Bundesrat den Prozess zur Revision der Verordnung einleiten. Sobald die revidierte Verordnung in Kraft tritt, kann das IAO-Übereinkommen Nr. 183 ratifiziert werden. Dann werden die Frauen endlich in der Lage sein, ihre Kinder nach der Rückkehr an den Arbeitsplatz weiter zu stillen, ohne wegen einer ärgerlichen Gesetzeslücke finanzielle Nachteile zu erleiden.

Kontakt:

Valérie Borioli Sandoz, Leiterin Gleichstellungspolitik,
Travail.Suisse, Tel. 079 598 06 37

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