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Arbeitszeit im Gegenwind: Klare Schutzbestimmungen statt stetige Verschlechterung der Arbeitszeiten

Bern (ots)

Seit der Aufhebung des Euro-Mindestkurses steckt die Schweiz in einer Währungskrise, die den Druck auf die Arbeitnehmenden verstärkt. Die Arbeitgeber fordern insbesondere die Verlängerung der Arbeitszeiten. Dabei sind lange und flexible Arbeitszeiten und eine grosse Anzahl Überstunden bereits Realität - mit bekannten Folgen: eine Million Arbeitnehmende sind erschöpft, 300'000 stehen kurz vor einem Burn-out. Travail.Suisse, der unabhängige Dachverband der Arbeitnehmenden, hält dieser Entwicklung entgegen. Anstatt die Arbeitsbedingungen zu verschlechtern, müssen klare Schutzbestimmungen her. Denn nur mit motivierten und gesunden Mitarbeitenden können Betriebe auch längerfristig in der globalisierten Wirtschaft bestehen.

Die Situation der Arbeitnehmenden verschlechtert sich stetig: Pflegepersonal sieht sich mit Arbeit auf Abruf, kurzfristigen Änderungen von Einsatzplänen oder überlangen Arbeitstagen konfrontiert. Detailhandelsangestellte mit Teilzeitpensen werden mit Absicht in Unterzeit getrieben, damit sie bei kurzfristig entstandenen "Löchern" ebenso kurzfristig aufgeboten werden können - das alles zu tiefen bis Tiefstlöhnen. Kurz: Ein grosser Teil der Arbeitnehmenden droht zur Manövriermasse des Arbeitsmarktes zu werden.

Krise darf nicht ausgenutzt werden - Travail.Suisse präsentiert Lösungen

Die Aufhebung des Euro-Mindestkurses kann zu Problemen für die Wirtschaft führen. Gerade deshalb bieten Gewerkschaften wie die Syna auch Hand, mit Firmen über kurzfristige und zeitlich begrenzte Massnahmen zu verhandeln. Doch viele Unternehmer und Politiker wollen die Krise vor allem zur Optimierung von Gewinnmargen missbrauchen und zielen insbesondere auf die Arbeitsbedingungen der Arbeitnehmenden. "Diese Entwicklung auf dem Buckel der Arbeitnehmenden ist verheerend und wird mittel- bis längerfristig Schäden hinterlassen", sagt Gabriel Fischer, Leiter Wirtschaftspolitik bei Travail.Suisse. "Gefragt sind klare Schutzbedingungen und faire Arbeitsbedingungen. Nur so können Arbeitnehmende den vollen Einsatz erbringen." Der Travail.Suisse-Vizepräsident und Nationalrat Jacques-André Maire hat nun zwei Vorstösse eingereicht, die den Arbeitsmarkt stützen und die Arbeitsbedingungen verbessern. Die Vorstösse bieten Lösungen für zwei zunehmend prekäre Problemfelder: Als erstes zu nennen ist die Aufwertung der Teilzeitarbeit, die gerade in Zeiten des Fachkräftemangels elementar ist. Die Motion 15.3102 "Überzeit: Gleichbehandlung von Teilzeit- und Vollzeitbeschäftigten" soll deshalb die Überzeitgrenze dem Beschäftigungsgrad anpassen. Zu oft wächst heute ein Teilzeitpensum - addiert mit den geleisteten Überstunden - zu einer Vollzeitstelle an, der Lohn wird aber weiterhin gemäss vereinbartem Pensum vergütet. Die Teilzeitangestellten bilden so einen Gratis-Puffer für schwankenden Arbeitsanfall. Ein zweites Problemfeld ist die Ankündigungsfrist von Arbeitszeiten resp. -schichten. Heute ist sie auf zwei Wochen angelegt, was oft dazu führt, dass Einsatzpläne kurzfristig noch geändert werden können - Angestellte dienen so als Manövriermasse für eine ungenügende Ressourcenplanung und werden immer kurzfristiger und spontaner zu Einsätzen aufgeboten. Die Motion 15.3101 "Erhöhung der Ankündigungsfrist der Arbeitszeiten auf vier Wochen" fordert die Erhöhung der Ankündigungsfrist auf vier Wochen, was die Planungssicherheit für die Angestellten erhöht und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie nicht nur verbessert, sondern erst ermöglicht.

Travail.Suisse fordert Arbeitgeber und Politik auf, die Krise nicht zur Optimierung von Gewinnmargen auszunutzen. Nicht Deregulierung und Flexibilisierung sind die Rezepte, die der Arbeitsmarkt jetzt braucht, sondern gute und faire Arbeitsbedingungen für die Arbeitnehmenden. Planbarkeit von Arbeitseinsätzen, genügend Ruhezeiten und die bessere Vereinbarkeit von Arbeit und Familie verhelfen zu gesunden und motivierten Arbeitskräften und nur diese können die Herausforderungen der Zukunft meistern.

_________________________________________________________________ Lockerung der Arbeitszeiterfassung schafft Lücken

Die Arbeitszeiterfassung dient dem Schutz der Arbeitnehmenden. Mit der Dokumentation werden allfällige Überstunden belegt, Ruhezeiten können eingehalten werden, Lohn- oder Zeitzuschläge für Nacht- oder Sonntagsarbeit erwirkt oder ein klarer Ferienanspruch erhoben werden. Diese Punkte sind zwar im Arbeitsgesetz definiert und behalten auch bei einem Wegfall der Arbeitzeiterfassung ihre Gültigkeit. Doch die Beweisbarkeit wird durch das Nicht-Erfassen in Frage gestellt wie ein im Auftrag von Travail.Suisse durch das Forschungsinstitut für Arbeit und Arbeitsrecht der Universität St. Gallen erstelltes Memorandum aufzeigt. Für Travail.Suisse sind vier Forderungen zentral:

   - Der Verzicht auf die Arbeitszeiterfassung darf nicht mit einem 
     Verzicht auf die Schutzmassnahmen für die Arbeitnehmenden 
     gleichgesetzt werden;
   - die im Memorandum der Universität St. Gallen aufgezeigten 
     offenen Fragen und Problemfelder müssen in der Konsultation zur 
     konkreten Änderung der Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz geklärt 
     und in der Umsetzung berücksichtigt werden;
   - das Vollzugsdefizit muss behoben werden, d.h. für die 
     Arbeitnehmenden, die der Arbeitzeiterfassung unterstellt sind, 
     müssen die vorgesehenen Arbeitsmarktkontrollen durchgeführt 
     werden;
   - Vergehen müssen Sanktionen nach sich ziehen und alle 
     weitergehenden Forderungen zum Verzicht der Arbeitszeiterfassung
     sind abzuschreiben.

> zum Memorandum: www.travailsuisse.ch/system/uploadedfiles/3295/original/Memorandum.pdf

Kontakt:

Jacques-André Maire, Nationalrat und Vizepräsident Travail.Suisse,
Tel. 078 709 48 50
Arno Kerst, Präsident Syna, Tel. 079 598 67 70
Gabriel Fischer, Leiter Wirtschaftspolitik Travail.Suisse, Tel. 076
412 30 53

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