Lohndruck ist eine Realität - Lohnschutz bleibt wichtig
Bern (ots)
Der heute veröffentlichte Observatoriumsbericht des SECO zeigt auf, dass Lohndumping in der Schweiz eine Realität ist. Damit sind neben den positiven Effekten der Personenfreizügigkeit auf die Wirtschaftsentwicklung und die Sozialversicherungen auch negative Aspekte für den Arbeitsmarkt auszumachen. Für Travail.Suisse, den unabhängigen Dachverband der Arbeitnehmenden, ist klar, dass der Schutz der Löhne und Arbeitsbedingungen eine der zentralen politischen Aufgaben der nächsten Zeit sein wird.
Der Observatoriumsbericht des SECO ist relativ klar: Die Personenfreizügigkeit als Teil der Bilateralen Verträge mit der EU hat der Schweiz in der Vergangenheit ein positives Wirtschaftswachstum gebracht und durch die Zuwanderung von gutqualifizierten und jüngeren Arbeitnehmenden auch die Sozialversicherungen stabilisiert. Allerdings zeigt sich Im Bereich der niedrigqualifizierten ansässigen Ausländerinnen und Ausländer und im Bereich der Arbeitnehmenden mit Tertiärausbildung Lohndumping sogar auf der aggregierten Ebene. Es wird damit ein Befund aus den Kontrollen im Rahmen der flankierenden Massnahmen bestätigt, dass Lohndruck in der Schweiz eine Realität ist. Zusätzlich besteht durch Kurzaufenthalter und Grenzgänger insbesondere in den Grenzregionen die Gefahr von Verdrängungseffekten auf dem Arbeitsmarkt. Mit den flankierenden Massnahmen existieren starke Instrumente zum Schutz der Löhne und Arbeitsbedingungen, nur müssen diese auch konsequent angewendet und laufend verbessert werden, um ihr Ziel zu erreichen.
Lohnschutz bleibt wichtig und muss ausgebaut werden
Der Schutz der Löhne und Arbeitsbedingungen wird zentral sein um das Vertrauen der Bevölkerung in die Bilateralen Verträge zurückzugewinnen. "Es braucht jetzt sofortige und entschlossene Weichenstellungen der Politik, um das Vertrauen der Arbeitnehmenden zurückzugewinnen", sagt Gabriel Fischer, Leiter Wirtschaftspolitik bei Travail.Suisse. "Die beschlossene Erhöhung der Bussen für Lohnunterbietungen auf 30'000 Franken muss unverzüglich eingeführt werden und darf nicht auf die lange Bank geschoben werden", so Fischer. Ausserdem muss der Bundesrat muss die von ihm am 1. April 2015 sistierten Optimierungsmassnahmen der flankierenden Massnahmen wieder auf den Tisch bringen. Zusätzlich braucht es mittelfristig eine Erleichterung der Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen; nur mit einem klar definierten Mindestlohn kann der Lohnschutz griffig angewendet werden.
Kontakt:
Gabriel Fischer, Leiter Wirtschaftspolitik, 076 412 30 53,
www.travailsuisse.ch