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Kontrolle der Arbeitszeiten muss verbessert werden

Bern (ots)

Der Bundesrat hat heute die Änderung der Verordnung zur Arbeitszeiterfassung vorgestellt. Damit werden klare Regeln festgelegt, wann auf die Erfassung der Arbeitszeiten verzichtet werden kann und wann diese nur erleichtert dokumentiert werden müssen. Diese neuen Regelungen basieren auf einem sozialpartnerschaftlichen Kompromiss. Für Travail.Suisse, den unabhängigen Dachverband der Arbeitnehmenden, ist klar, dass diese neuen Regeln zur Kontrolle der Arbeitszeiten strikt anzuwenden und weitergehende Lockerungen ausgeschlossen sind.

Die Arbeitszeit ist von zentraler Bedeutung für die Arbeitsbedingungen der Arbeitnehmenden. Deshalb sind heute fast sämtliche Arbeitnehmenden der Pflicht zur Erfassung ihrer Arbeitszeiten unterstellt. Gleichzeitig wurde die Kontrolle dieser Pflicht zur Arbeitszeiterfassung in den letzten Jahren in den Kantonen nur ungenügend kontrolliert. Mit der Verordnungsänderung wird diese Erfassungspflicht zwar aufgeweicht, es bleiben aber Voraussetzungen bestehen, welche die Mehrheit der Arbeitnehmenden auch in Zukunft schützen sollen.

Zukünftig kann in einem Gesamtarbeitsvertrag mit den repräsentativen Sozialpartnern geregelt werden, dass jene Arbeitnehmende von der Pflicht zur Arbeitszeiterfassung ausgenommen werden können, welche über eine grosse Autonomie bei ihrer Arbeit und Arbeitszeit verfügen und mehr als 120'000 Franken pro Jahr verdienen.

Travail.Suisse fordert, dass die neuen Regeln restriktiv angewendet werden und insbesondere die mangelhafte Kontrolle der Arbeitszeiterfassung der letzten Jahre wieder verbessert wird. Weiter ist klar, dass weitergehende Forderungen, welche zum Teil noch im Parlament hängig sind, abgeschrieben werden müssen.

Kontakt:

Gabriel Fischer, Leiter Wirtschaftspolitik, 076 412 30 53,
www.travailsuisse.ch

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