Gleichstellungsgesetz: Die vorgeschlagene Revision genügt nicht!
Bern (ots)
Travail.Suisse, die unabhängige Dachorganisation der Arbeitnehmenden, beurteilt die Vorlage zur Revision des Gleichstellungsgesetzes, als klar ungenügend. Der Revisionsvorschlag bringt aber immerhin einen wichtigen Nutzen: Er ermöglicht den Unternehmen, sich des Problems der Lohndiskriminierung überhaupt bewusst zu werden. Das Argument der Transparenz hat die Mitgliedsverbände von Travail.Suisse denn auch davon überzeugt, die Vorlage zu unterstützen. Allerdings sind Nachbesserungen unbedingt nötig.
Um wirksam zu sein und die Lohndiskriminierung, von der in der Schweiz mehrheitlich die Frauen betroffen sind, zu beseitigen, braucht es mehr als eine obligatorische interne Überprüfung der Löhne durch alle Unternehmen mit mehr als 50 Angestellten, die alle vier Jahre durchgeführt und von einer externen Stelle kontrolliert werden muss. Die Pflicht zur Durchführung von Lohnanalysen muss nach Ansicht von Travail.Suisse für alle Unternehmen geilten und nicht nur für jene 2 Prozent, die gross genug für die Anwendung einer anerkannten Überprüfungsmethode sind. Es braucht deshalb eine Analysemethode, die auch der Grösse der Mehrheit der Betriebe in der Schweiz angepasst ist. Diese neue Methode muss auf wissenschaftlichen Grundlagen beruhen wie jene, die für alle Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitenden kostenlos zur Verfügung steht (Methode Logib).
Travail.Suisse ist zudem der Meinung, dass die Unternehmen Erklärungen liefern müssen, wenn die Analyse eine Lohndiskriminierung aufdeckt. Valérie Borioli Sandoz, Leiterin Gleichstellungspolitik bei Travail.Suisse : « Gemäss dem Grundsatz des « comply or explain » müssen die Unternehmen verpflichtet werden, auf das Problem einzugehen und ihre Lohnsysteme im Detail zu untersuchen. ». Diese Lohnsysteme verändern sich kontinuierlich und diskriminierende Verzerrungen können im Laufe der Zeit auftreten.
Zu den von Travail.Suisse vorgeschlagenen Korrekturen gehören aber vor allem auch Sanktionen für jene Unternehmen, welche die festgestellten Lohnunterschiede nicht rechtfertigen können oder die Empfehlungen der von ihnen gewählten externen Kontrollstelle nicht befolgen. Als Sanktionen sind Geldbussen vorzusehen, deren Höhe sich je nach dem vom betroffenen Unternehmen erzielten Umsatz bemisst. Travail.Suisse fordert weiter, dass die Kontrollstellen nicht nur die korrekte Durchführung der Analyse überprüfen müssen, sondern auch die Ergebnisse. Als zwingend erachtet Travail.Suisse auch den Einbezug der Sozialpartner: So soll die Kontrolle der Analyse prioritär der Arbeitnehmendenvertretung übertragen werden.
Kontakt:
Valérie Borioli Sandoz, Leiterin Gleichstellungsgesetz, 079 598 06
37, www.travailsuisse.ch