Revision des Fernmeldegesetzes (FMG): Nein zur Streichung der Pflicht, die üblichen Arbeitsbedingungen der Branche einzuhalten
Bern (ots)
Noch bis am 31. März 2016 befindet sich die Revision des Fernmeldegesetzes in Vernehmlassung. Travail.Suisse, der unabhängige Dachverband der Arbeitnehmenden, lehnt die mit dieser Revision vorgesehene Streichung von Artikel 6 kategorisch ab. Die Anbieter von Fernmeldediensten sollen auch künftig die arbeitsrechtlichen Vorschriften einhalten und die Arbeitsbedingungen der Branche gewährleisten müssen.
Die Bestimmung, wonach Anbieter von Fernmeldediensten die in der Branche üblichen Arbeitsbedingungen einhalten müssen, ist im revidierten Fernmeldegesetz unbedingt beizubehalten, da kein Branchenvertrag existiert und nur in einzelnen Betrieben ein Gesamtarbeitsvertrag abgeschlossen worden ist. Angesichts der starken Konkurrenz in der Branche bestünde ohne diese Bestimmung das Risiko von Lohndumping. Es ist auch nicht nachvollziehbar, warum die Anforderung, genügend Lehrstellen anzubieten, gestrichen werden sollte. Dies könnte die Betriebe dazu veranlassen, keine Lehrlinge mehr auszubilden oder die Anzahl der Lehrstellen zu reduzieren.
Negative Auswirkungen auf das Personal der Swisscom...
Diese Deregulierung der Arbeitsbedingungen wird den Druck auf die Arbeitsbedingungen bei der Swisscom erhöhen. Es ist im Übrigen bedauerlich, dass der Bundesrat in seinen strategischen Zielen 2014 bis 2017 für die Swisscom die personalpolitischen Ziele abgeschwächt hat, indem er die Pflicht, einen GAV abzuschliessen, gestrichen hat.
...die Branche der Telekommunikation...
Die Streichung von Artikel 6 des FMG kann zum gefährlichen Präzedenzfall für andere Branchen, wo der Service public der Konkurrenz ausgesetzt ist, werden. Die analogen Bestimmungen zu Artikel 6 FMG, die heute in der Gesetzgebung zum Post- und Bahnmarkt enthalten sind, drohen damit ebenfalls zu kippen.
...und für den Arbeitsmarkt im Allgemeinen
Es ist aber auch ein negatives Signal für den Arbeitsmarkt im Allgemeinen, und das zu einem Zeitpunkt, wo die flankierenden Massnahmen im Hinblick auf eine Abstimmung über den freien Personenverkehr und den Erhalt der bilateralen Verträge mit der EU verstärkt werden müssen.
Ausserdem darf an dieser Stelle an den Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts erinnert werden. Es hat das Bundesamt für Verkehr (BAV) abgestraft, weil es dem Eisenbahnunternehmen Crossrail erlaubte, ausländische Löhne zu bezahlen. Mit anderen Worten: Die Unternehmen müssen sich zwingend an die Gesamtarbeitsverträge halten und branchenübliche Löhne wie auch Arbeitsbedingungen gewährleisten.
Kontakt:
Denis Torche, Leiter Service public, Tel. 031 370 21 11 oder 079 846
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