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Änderung der VIntA und VZAE: Alle Akteure müssen in den Integrationsprozess einbezogen werden

Bern (ots)

Die Vernehmlassung zur Verordnung über die Integration von Ausländern (VIntA) und zur Verordnung über die Zulassung, den Aufenthalt und die Erwerbstätigkeit (VZAE) läuft am 19. März aus. Mit diesen Gesetzestexten wird der im Ausländergesetz (AuG) festgeschriebene Grundsatz des "Förderns und Forderns" umgesetzt. Travail.Suisse, die unabhängige Dachorganisation der Arbeitnehmenden, unterstreicht die Bedeutung der Sozialpartner im Integrationsprozess und die Notwendigkeit einer besseren Zusammenarbeit zwischen Behörden und zivilgesellschaftlichen Akteuren.

Ende 2016 hat das Parlament das Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer und die Integration verabschiedet. Die Verordnungen VIntA und VZAE legen die Integrationskriterien näher fest und definieren die Rolle und die Aufgaben des Bundes im Bereich der Integration. In diesem Zusammenhang weist Travail.Suisse nochmals darauf hin, wie wichtig es ist, die Sozialpartner und anderen Akteure der Zivilgesellschaft ausdrücklich in den Informationsaustausch zwischen den Behörden und den Regelstrukturen einzubeziehen. Werden die verschiedenen Akteure, die für die Integration von Ausländerinnen und Ausländer wichtig sind, nicht adäquat berücksichtigt, könnte das die Wirksamkeit der geplanten Massnahmen negativ beeinflussen. "Die Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern hat angesichts der politischen Bestrebungen, das inländische Arbeitskräftepotenzial besser zu nutzen, eine besondere Bedeutung", unterstreicht Hélène Agbémégnah, Leiterin Migrationspolitik bei Travail.Suisse. Mit einer engeren Zusammenarbeit der verschiedenen Akteure können die Kontrolle und Transparenz der Arbeitsbedingungen verstärkt werden.

Kontakt:

Hélène Agbémégnah, Leiterin Migrationspolitik, Tel. 078 760 93 73

Die Vernehmlassung finden Sie unter
www.travailsuisse.ch/vernehmlassungen (nur in französischer Sprache)

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