Tous Actualités
Suivre
Abonner Travail.Suisse

Travail.Suisse

BVG-Kommission gefährdet mit Mindestzins-Senkung auf 0,75 Prozent das Vertrauen in die 2. Säule

Bern (ots)

Heute hat die BVG-Kommission beschlossen, dem Bundesrat für 2019 den Mindestzins in der beruflichen Vorsorge auf 0,75 Prozent zu senken. Für Travail.Suisse, den unabhängigen Dachverband der Arbeitnehmenden, ist dieser Entscheid nicht nachvollziehbar. Die Kommission hätte gemäss Unterlagen gute Gründe gehabt, den Mindestzins bei 1 Prozent zu belassen. Umso mehr als dass die Pensionskassen gute Renditen erzielen. Der Entscheid wird das Vertrauen der Versicherten in die 2. Säule nicht stärken.

Für Travail.Suisse ist der heutige Entscheid der BVG-Kommission unverständlich. Die Pensionskassen erzielten letztes Jahr Renditen zwischen 6 und 8 Prozent. Sie konnten ihre Deckungsgrade stark erhöhen und Wertschwankungsreserven anhäufen. In dieser wirtschaftlich sehr guten Zeit den Mindestzinssatz um 0,25 Prozent zu senken, wird von den Versicherten nicht verstanden. Für Travail.Suisse ist klar, dass die Versicherten stärker an den Erfolgen zu beteiligen wären. Grundsätzlich begrüsst Travail.Suisse, dass die BVG-Kommission eine weitere, neue Formel zur Herleitung des Mindestzinses entwickelt hat. Sie bildet das Anlageverhalten der Vorsorgeeinrichtungen etwas besser ab. Sie ist aber immer noch sehr vorsichtig, da die für die Rendite gegenwärtig entscheidenden Anlagekategorien Aktien und Immobilien weiterhin zurückhaltend berücksichtigt werden. Für Travail.Suisse ist deshalb klar, dass auch die neue Formel nur als ein Indikator verwendet werden kann und die weiteren Rahmenbedingungen mitentscheidend sind.

Die finanzielle Lage der Vorsorgeeinrichtungen ist deutlich stabilisiert, die Teuerung und die Löhne steigen wieder stärker, so dass die Zinsen zur Erreichung des Leistungsziels ebenfalls mithalten müssen. Die Sollrenditen sind auf tiefem Niveau und verkraften ein Mindestzinssatz von 1 Prozent ohne Probleme, sogar eine Erhöhung würde drin liegen. Doch mit der Senkung des Mindestzinssatzes untergräbt die BVG-Kommission ohne Not das Vertrauen in die berufliche Vorsorge. Die Arbeitnehmenden werden beim Erhalt ihres Pensionskassenausweises feststellen, dass ihr Alterskapital im Pensionszeitpunkt tiefer ausgewiesen wird (da der Mindestzins zur Berechnung verwendet wird). Travail.Suisse fordert Grundlagen, die das Anlageverhalten einer durchschnittlichen Pensionskasse besser einbeziehen. Die Stiftungsräte der Pensionskassen fordert Travail.Suisse auf, nicht auf den Mindestzinssatz abzustellen, sondern die Versicherten an den effektiv erzielten Gewinnen teilhaben zu lassen. "Eine systematisch zu tiefe Verzinsung des angesparten Alterskapitals der Arbeitnehmenden untergräbt den Sinn der zweiten Säule", so Adrian Wüthrich, Präsident von Travail.Suisse.

Kontakt:

Matthias Kuert Killer, Leiter Sozialpolitik, 079 777 24 69
Adrian Wüthrich, Präsident Travail.Suisse und Nationalrat, 079 287 04
93

Plus de actualités: Travail.Suisse
Plus de actualités: Travail.Suisse
  • 04.09.2018 – 15:48

    Ständeratskommission will mehr Gratisarbeit, Burn-Outs und Sonntagsarbeit

    Bern (ots) - Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates (WAK-S) will es wissen: Nach fast zweijähriger Beratungszeit hat sie heute die gefährlichen parlamentarischen Initiativen Graber und Keller-Sutter mit ihrer Zustimmung in die Vernehmlassung geschickt. Travail.Suisse, der unabhängige Dachverband der Arbeitnehmenden, verurteilt die politischen ...

  • 14.08.2018 – 13:29

    Steuervorlage 17: WAK-N macht einen Schritt in die richtige Richtung

    Bern (ots) - Travail.Suisse, der unabhängige Dachverband der Arbeitnehmenden, begrüsst, dass die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats (WAK-N) bei der Steuervorlage 17 dem Ständerat gefolgt ist - vor allem was die soziale Kompensation über die AHV betrifft. Doch damit die Steuervorlage vor dem Stimmvolk Bestand hat, braucht es starke soziale ...

  • 09.08.2018 – 09:28

    Arbeitnehmende müssen zwingend vom Wachstum profitieren

    Bern (ots) - Die Wirtschaftslage ist so gut wie lange nicht mehr und auch die Aussichten sind erfreulich. Deshalb ist es jetzt endlich an der Zeit, die Arbeitnehmenden am Wirtschaftswachstum zu beteiligen und zwar mit Lohnerhöhungen von mindestens 2 Prozent. Um einen weiteren Kaufkraftverlust der Arbeitnehemnden zu verhindern müssen wieder vermehrt generelle Lohnmassnahmen durchgeführt werden. Die Arbeitnehmenden haben ...