EU-Parlamentsabgeordnete: Klage gegen frühere ukrainische Premierministerin soll europäisch-ukrainisches Assoziationsabkommen nicht beeinträchtigen
Ukraine (ots/PRNewswire)
Mitglieder des Ausschusses für internationalen Handel (Committee on International Trade, INTA) des Europäischen Parlaments waren sich einig, dass das Assoziationsabkommen mit der Ukraine durch das Gerichtsverfahren gegen die frühere ukrainische Premierministerin Julia Timoschenko nicht beeinträchtigt wird. Dies erklärte der Abgeordnete des Europäischen Parlaments Pawel Zalewski Berichten der Tageszeitung Kommersant Ukraine zufolge auf dem gestrigen Treffen des Ausschusses. Die EU-Parlamentsmitglieder möchten das Abkommen schnellstmöglich endgültig abschliessen und damit die demokratische Entwicklung der Ukraine weiter vorantreiben.
"In Anbetracht der Demokratiefrage in der Ukraine wäre es am besten, wenn das Abkommen [das Assoziationsabkommen - Anm. d. Red.] rasch unterzeichnet werden würde. Das Dokument legt Normen für die Einführung europäischer Standards in der Ukraine fest", erklärte Pavel Zalewski, polnischer Abgeordneter im Europäischen Parlament, auf dem Treffen des Ausschusses für Internationalen Handel. Zuvor hatten die EU-Parlamentsabgeordneten erwogen, der Europäischen Kommission eine Suspendierung der Verhandlungen nahezulegen, solange die frühere ukrainische Premierministerin Julia Timoschenko unter Arrest steht.
Zalewski ist mit seiner Meinung nicht allein. "Die Situation von Frau Timoschenko betrifft die Verhandlungen nicht. Wir sind uns darüber einig, dass die Unterzeichnung des Assoziationsabkommens für die Ukraine in der momentanen Situation von Vorteil ist", so Rupert Schlegelmilch, Referatsleiter der Generaldirektion Handel der Europäischen Kommission.
Im weiteren Verlauf der Besprechung kam keiner der anwesenden EU-Abgeordneten noch einmal auf eine mögliche Aufschiebung der Verhandlungen zum Assoziationsabkommen zurück. Laut Zalewski ist es äusserst unwahrscheinlich, dass Ausschussmitglieder dem Europäischen Parlament etwas anderes als einen frühzeitigen Abschluss der Verhandlungen empfehlen werden.
Die nächste Verhandlungsrunde zwischen der EU und der Ukraine über das Freihandelsabkommen - ein wesentlicher Bestandteil des Assoziationsabkommens - soll vom 19. bis zum 23. September 2011 stattfinden. Einige Fortschritte wurden im Hinblick auf die Verhandlungsinhalte bereits erzielt. In der 19. Verhandlungsrunde am 12. Juli 2011 hatten sich beide Seiten über eine Reihe von Themen geeinigt, darunter Gerechtigkeit, Freiheit, Sicherheit und politischer Dialog.
Sowohl die Ukraine als auch die EU haben ihre Absicht bekundet, das Assoziationsabkommen bis Ende 2011 zu unterzeichnen. Im Frühling dieses Jahres hatten beide Seiten darauf hingewiesen, dass bei 90 Prozent der Punkte im Freihandelsabkommen - einem wesentlichen Bestandteil des Assoziationsabkommens - bereits Einigkeit bestehe.
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