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Assoziierungsabkommen zwischen EU und Ukraine: das fortgeschrittenste der EU

Ukraine (ots/PRNewswire)

Das Assoziierungsabkommen zwischen der Ukraine und der EU ist das progressivste Abkommen, das die EU jemals ausgearbeitet hat. Dies erklärte Juan Manuel Vilaplana López, politischer Berater der Delegation der Europäischen Union in der Ukraine. Er merkte an, dass das Dokument mit der politischen und wirtschaftlichen Integration der beiden Parteien verknüpft sei.

Laut telegraf.com.ua habe Juan Manuel Vilaplana López im Rahmen seiner Rede auf der Konferenz EU-Ukraine: A Chance for a Common Future daran erinnert, dass neben der Unabhängigkeit des Justizsystems der Ukraine auch das Ende der selektiven Justiz im Land zu den Bedingungen für eine Unterzeichnung des Assoziierungsabkommens (AA) zähle. López ergänzte, dass das Dokument alle Voraussetzungen der europäischen Gesetzgebung erfülle.

Im Januar 2013 wiesen bereits der deutsche und französische Botschafter in der Ukraine auf die Einzigartigkeit des Assoziierungsabkommens zwischen der EU und der Ukraine hin. Christoph Weil, der deutsche Botschafter in der Ukraine, erklärte in einem Interview mit der ukrainischen Tageszeitung Den, dass das Assoziierungsabkommen einzigartig sei. Er ergänzte, dass die Ukraine für die EU ein wichtiges Land sei und über riesiges Potenzial verfüge.

Laut Alain Remy, dem französischen Botschafter in der Ukraine, der gemeinsam mit seinem deutschen Kollegen interviewt wurde, sei das Assoziierungsabkommen zwischen der EU und der Ukraine das fortgeschrittenste Abkommen, das die EU einem Drittland vorlegen könne, um eine Kooperation in allen Bereichen zu koordinieren. Das Assoziierungsabkommen räume der Ukraine im Hinblick auf ihre Beziehungen zur EU erhebliches Entwicklungspotenzial ein, erklärte er. Im Zuge des Interviews erinnerten beide Diplomaten auch daran, dass ihre Länder die Unterzeichnung des Abkommens unterstützten.

EUobserver wurde zuvor darüber informiert, dass die Tschechische Republik, Litauen, Polen und die Slowakei ihre Bereitschaft signalisiert hätten, das Assoziierungsabkommen mit der Ukraine im Zuge des Gipfeltreffens der Östlichen Partnerschaft im litauischen Vilnius im November 2013 zu unterzeichnen.

Das Assoziierungsabkommen besteht aus zwei Abschnitten: Ein Teil regelt Fragen bezüglich der politischen Assoziierung und ein weiterer betrifft die wirtschaftliche Integration, namentlich die Schaffung einer weitreichenden und umfassenden Freihandelszone. Neben Fragen bezüglich des politischen Dialogs sowie der politischen Reform, Assoziierung und Kooperation im Bereich der Aussen- und Sicherheitspolitik regelt das Dokument auch offene Fragen in den Bereichen Wettbewerb, Zoll, Energie, geistiges Eigentum, öffentliche Auftragsvergabe, Services und nachhaltige Entwicklung.

Die Assoziierungsgespräche zwischen der Ukraine und der EU begannen im März 2007. Nach insgesamt 21 Verhandlungsrunden brachten beide Parteien die Verhandlungen am 19. Dezember 2011 zum Abschluss.

Kontakt:

Für nähere Informationen setzen Sie sich unter +380443324784
bzw. news@wnu-ukraine.com bitte direkt mit Maria Ivanova,
Projektmanagerin
bei Worldwide News Ukraine, in Verbindung.

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