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EU und Ukraine erzielen weitere Fortschritte bei der Ausarbeitung eines abgeänderten Visaerleichterungsabkommens

Ukraine (ots/PRNewswire)

Der Rat der Europäischen Union hat der Ratifizierung des abgeänderten Visaerleichterungsabkommens zwischen der EU und der Ukraine zugestimmt. Erwartungen zufolge werde die Vereinbarung am 1. Juli 2013 in Kraft treten, erklärte Konstantin Jelissejew, der EU-Vertreter und Beauftragte für Au enpolitik und Integrationsprozesse der Ukraine.

Im Zuge der Vereinbarung werden die Kategorien ukrainischer Staatsbürger erweitert, die für eine vereinfachte Verfahrensweise bei der Ausstellung kostenloser und/oder Mehrfachvisa infrage kommen. Überdies werden die Visaerteilungsverfahren für Pressevertreter vereinfacht und feste Gültigkeitszeiträume für Mehrfachvisa festgelegt.

Die Vereinbarung sieht vor, dass das vereinfachte Visaerteilungsverfahren für Journalisten und technisches Begleitpersonal sowie für Mitglieder von öffentlichen Organisationen gilt, die im Ausland an Seminaren und Konferenzen teilnehmen. Hinzu kommen überdies Teilnehmer von offiziellen Austauschprogrammen lokaler Behörden, Mitglieder von religiösen Organisationen und Teilnehmer offizieller EU-Programme zur Förderung der grenzübergreifenden Kooperation wie beispielsweise des Europäischen Nachbarschafts-und Partnerschaftsinstruments (ENPI). Staatsbürgern, die zum Zwecke medizinischer Behandlungen in die EU reisen, sowie ihren Ehepartnern, Kindern (inklusive Adoptivkinder), Eltern (inklusive Aufsichtspersonen), Gro eltern und Enkelkindern steht das vereinfachte Verfahren ebenfalls offen. Überdies gilt es für enge Familienangehörige, die EU-Bürger oder ukrainische Staatsbürger besuchen möchten, die ihren offiziellen Wohnsitz innerhalb der EU-Mitgliedsstaaten haben.

Dem Dokument zufolge können EU-Konsulate und diplomatische Vertretungen ab sofort auf fünf Jahre befristete Mehrfachvisa für permanente Mitglieder offizieller Delegationen sowie für Mitglieder zentraler und lokaler Regierungen ausstellen, darunter auch für Staatsanwälte und deren Stellvertreter.

Im Zuge der Einweisung am 13. Mai 2013 bestätigte Jelissejew, dass die Ukraine derzeit an einer beschleunigten Umsetzung der internen Verfahrensweisen arbeite, damit ukrainische Staatsbürger schon während der Urlaubsmonate im Sommer von dem Dokument Gebrauch machen können.

Am 10. Dezember 2012 veröffentlichte der Rat für Auswärtige Angelegenheiten eine Reihe von Schlussfolgerungen bezüglich der Ukraine und bekräftigte dabei auch sein "Bekenntnis zur gemeinsamen Zielsetzung des visafreien Reiseverkehrs". In den Schlussfolgerungen war auch davon die Rede, dass der Rat eine frühzeitige Verabschiedung des abgeänderten Visaerleichterungsabkommens erwarte. Folglich ratifizierte das ukrainische Parlament die Änderungen des Visaerleichterungsabkommens am 22. März 2013. Der ukrainische Präsident Wiktor Janukowytsch unterzeichnete die Vereinbarung am 8. April, woraufhin das EU-Parlament am 18. April 2013 grünes Licht für das Inkrafttreten des Abkommens gab.

Kontakt:

Für nähere Informationen setzen Sie sich unter +380443324784
bzw. news@wnu-ukraine.com bitte direkt mit Maria Ivanova,
Projektmanagerin
bei Worldwide News Ukraine, in Verbindung.

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