Pressemitteilung betreffend der Klage des Masseverwalters von Bernard Madoff gegen 2020 Medici
Wien/Österreích (ots)
Klage gegen 2020 Medici (ehemals Bank Medici) ("MEDICI"), Frau Sonja Kohn, Unicredit, Bank Austria und andere in den USA
Die Anschuldigungen, die Herr Irving H. Picard in seiner Klage gegen Medici und Frau Sonja Kohn erhebt, sind gänzlich haltlos, unwahr und entbehren jeder rechtlichen Grundlage.
Medici und Frau Sonja Kohn wurden, wie viele andere führende Finanzinstitutionen und erfahrene Anleger, von Madoff betrogen. Weder Medici noch Frau Sonja Kohn waren zu irgendeinem Zeitpunkt Komplizen in Bernard Madoff's betrügerischen Machenschaften und dessen Ponzi Scheme.
Ganz im Gegenteil: Frau Sonja Kohn ist selbst Opfer des Madoff Betruges in dreifacher Hinsicht: als Anlegerin in die Herald Fonds, als Gesellschafterin von Medici und vor allem auch als Person, die seit dem Bekanntwerden des Madoff Betruges falschen öffentlichen Anschuldigungen ausgesetzt ist, die sie persönlich diskreditieren und verleumden.
In Wahrheit haben weder Medici, noch Frau Kohn oder noch irgendein Mitglied ihrer Familie Gelder von einem der Herald Fonds oder einem sonstigen Madoff Fonds behoben und schon gar nicht bevor dieser sein Geständnis über den Betrug ablegte. Die einzigen Zahlungen und Behebungen, die ausgezahlt wurden, gingen an Anleger der jeweiligen Fonds und waren völlig im Einklang mit dem gewöhnlichem Geschäftsbetrieb und den internationalen Standards für Finanzdienstleister und die Fondsindustrie.
Weder Medici noch Frau Sonja Kohn haben jemals Kick-backs erhalten. Sämtliche Dienstleistungen, die erbracht wurden, waren immer in Einklang mit geltendem Recht und allgemein gültigen Geschäftspraktiken.
Unmittelbar vor Ablauf der zweijährigen Frist zur Anmeldung von Ansprüchen am 15. Dezember 2010, brachte Herr Picard mehrere hunderte Zivilklagen ein, unter Außerachtlassung der tatsächlichen Sachlage und ohne rechtlich substantiiertes Vorbringen zu erstatten. Zwei dieser zahlreichen Klagen betreffen Medici und Frau Kohn; diese Klagen widersprechen sich inhaltlich in den wesentlichen Punkten. Bevor Madoff seinen Betrug öffentlich machte, war er einer der höchst angesehenen Broker an der Wall Street und, unter anderem, auch Vorsitzender der NASDAQ und Berater der US Börsenaufsicht SEC (U.S. Securities and Exchange Commission) und so wie alle anderen, hatten weder Medici noch Frau Kohn das geringste Verdachtsmoment über seine betrügerischen Machenschaften. Alle nunmehr vorgebrachten Anschuldigungen gegen Medici und Frau Kohn basieren auf einer unzulässigen und verzerrten ex-post Betrachtung.
Die SEC untersuchte Bernard Madoff und seine Unternehmen mehrmals zwischen 1992 und 2008. Im Abschlussbericht der letzten und 18 Monate andauernden Untersuchung der SEC heißt es wörtlich: "The staff found no evidence of fraud".
In dieser Angelegenheit werden weltweit übliche Geschäftsabläufe- und beziehungen in unzulässiger Weise verzerrt und wahrheitswidrig dargestellt. Dadurch wird versucht, eine durchaus spannend zu lesende, jedoch von der Realität weit entfernte Geschichte zu konstruieren.
Rückfragehinweis:
Dr. Clemens Trauttenberg
WOLF THEISS Rechtsanwälte GmbH
Tel.: 0043 1 51510 5750 oder clemens.trauttenberg@wolftheiss.com
Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/12018/aom