EANS-News: B & C Industrieholding GmbH
Konstruktive Unterstützung des
Wachstumskurses der Lenzing; Beibehaltung der Kernaktionärsstruktur
Wien (euro adhoc) -
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Unternehmen
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B & C: Konstruktive Unterstützung des Wachstumskurses der Lenzing; Beibehaltung der Kernaktionärsstruktur
In der außerordentlichen Hauptversammlung am 10. Dezember 2010 haben die Aktionäre der Lenzing AG die Schaffung eines genehmigten und bedingten Kapitals zur Ausgabe von neuen Aktien und zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen beschlossen. Die Genehmigungen gewähren der Lenzing zusätzliche Finanzierungsflexibilität zur Optimierung ihrer Kapitalstruktur und zur Unterstützung ihres geplanten Wachstums. Die B & C Gruppe, 90,5% Mehrheitseigentümer der Lenzing, unterstützt den Geschäftsplan und geplanten Wachstumskurs der Lenzing und prüft zurzeit Möglichkeiten zur weiteren Förderung dieses Wachstumskurses. Diese Überlegungen inkludieren u.a. die Unterstützung der Erhöhung der Liquidität der Lenzing- Aktie mit Teilnahme der B & C an Kapitalmarkttransaktionen, um so die Attraktivität der Lenzing-Aktie aus Investorensicht zu erhöhen und den Zugang der Gesellschaft zum Kapitalmarkt zu verbessern. Es wurde bisher weder eine Entscheidung über eine der Alternativen noch hinsichtlich des Zeitpunkts oder des Umfangs getroffen. Bei der Abwägung solcher Maßnahmen wird die B & C insbesondere das vorherrschende Marktumfeld und die wirtschaftlich erzielbaren Konditionen berücksichtigen. Die B & C wird auch in Zukunft jedenfalls ihre aktive Rolle als langfristig orientierter Kern- und Mehrheitsaktionär von Lenzing ausüben.
Die Lenzing Gruppe ist ein weltweit führender Hersteller von Man-made Cellulosefasern mit Sitz in Österreich und Produktionsstätten in allen wichtigen Märkten sowie einem weltweiten Netz an Verkaufs- und Marketingbüros. Lenzing versorgt die globale Textil- und Nonwovens-Industrie mit hochqualitativen Cellulosefasern.
B & C ist eine der größten Beteiligungsholdings Österreichs und hält u.a. kontrollierende Beteiligungen an den börsenotierten Industrieunternehmen Lenzing AG (90,5%) und der Semperit AG Holding (54,2%) sowie eine maßgebliche Beteiligung an dem Bauunternehmen Porr (38,7% der Stimmrechte). Das oberste Ziel von B & C ist die Förderung des österreichischen Unternehmertums. Die Geschäftsführung besteht aus Dr. Michael Junghans, Vorsitzender der Geschäftsführung, Mag. Patrick F. Prügger und Dr. Walter Lederer. Weitere Informationen über die B & C Industrieholding finden Sie unter www.bcholding.at.
Rechtlicher Hinweis: Diese Pressemeldung stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren der Lenzing AG dar. Ein öffentliches Angebot darf in Österreich nur nach Veröffentlichung eines gemäß den Bestimmungen des Kapitalmarktgesetzes erstellten Prospekts erfolgen. Sollte ein öffentliches Angebot in Österreich stattfinden, wird ein Prospekt gemäß den Bestimmungen des Kapitalmarktgesetzes erstellt, der am Sitz der Gesellschaft während üblicher Geschäftszeiten kostenlos erhältlich sein wird. Diese Veröffentlichung darf weder direkt noch indirekt in die oder in den Vereinigten Staaten von Amerika (einschließlich ihrer Territorien, Schutzgebiete, Bundesstaaten und des District of Columbia) verbreitet werden. Diese Veröffentlichung stellt weder ein Angebot noch den Teil eines Angebots zum Kauf oder zur Zeichnung noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika dar. Die hierin erwähnten Wertpapiere der Lenzing AG dürfen nicht in den Vereinigten Staaten von Amerika angeboten oder verkauft werden, es sei denn, sie sind registriert oder von der Registrierungspflicht gemäß dem U.S.- amerikanischen Securities Act von 1933 in der jeweils gültigen Fassung (der "Securities Act") befreit. Die Wertpapiere werden nicht gemäß dem Securities Act registriert werden. Es wird kein öffentliches Angebot von Wertpapieren der Lenzing AG in den Vereinigten Staaten von Amerika erfolgen. Diese Pressemitteilung ist nur an Personen gerichtet, (i) die außerhalb des Vereinigten Königreichs sind oder (ii) die Branchenerfahrung mit Investitionen im Sinne von Artikel 19 (5) der U.K. Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 (in der geltenden Fassung) (die "Order") haben oder (iii) die Artikel 49 (2) (a) bis (d) der Order ("high net worth companies, unincorporated associations etc.") unterliegen (alle solche Personen nachfolgend "Relevante Personen" genannt). Eine Person, die keine Relevante Person ist, darf nicht auf Grund dieser Mitteilung oder ihres Inhaltes tätig werden oder auf diese vertrauen. Jede Investition oder Investitionstätigkeit, auf die sich diese Mitteilung bezieht, steht nur Relevanten Personen zur Verfügung und wird nur mit Relevanten Personen unternommen.
Rückfragehinweis:
Dr. Michael Junghans
Vorsitzender der Geschäftsführung
T: +43 (1) 533 2 533 - 16
Branche: Holdinggesellschaften
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