Rechtsanwälte Heinz, v. Rothkirch, Nachtwey
Sarah Connor: Unzulässige Bildveröffentlichung
Berlin (ots)
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir zeigen an, dass wir die Sängerin Sarah Connor und Herrn Florian Fischer vertreten. Namens und in Vollmacht unserer Mandanten teilen wir mit:
Am 31. Januar 2011 wurde über youtube ein 43-sekündiger Videoclip mit Herrn Wasiem Taha, Künstler-Pseudonym "Massiv", unter dem Titel "Massiv BGB2 Ansage (+ Sarah Connor Diss)" veröffentlicht.
Gegen Ende des Videoclips wird ein Bild unserer Mandantin gezeigt, das unsere Mandantin in ihrem geschützten Privatbereich im Urlaub auf einem Boot zeigt. Sie trägt Badebekleidung und ihr Bikini-Oberteil ist dabei leicht zur Seite geschoben, so dass die teilweise entblößte Brust unserer Mandantin zu sehen ist. Das Bild ist im Rahmen des Urlaubs von dem Lebensgefährten und Manager unserer Mandantin, Herrn Florian Fischer aufgenommen worden. Das gezeigte Foto unserer Mandantin war auf dem privaten Laptop Herrn Fischers gespeichert. Dieser Laptop wurde Herrn Fischer vor einiger Zeit gestohlen.
Die Veröffentlichung dieses Bildes stellt u.a. einen schwerwiegenden Eingriff in die Privat- und Intimsphäre unserer Mandantin dar. Die Veröffentlichung und auch der Weitervertrieb der Fotografie sind daneben auch strafrechtlich relevant.
Unsere Mandantin hat daher u.a. einen Anspruch auf Unterlassung der Veröffentlichung und Verbreitung von Abbildungen ihrer Person gemäß §§ 823 II, 1004 BGB i.V.m. §§ 22, 23 KUG.
Wir gehen davon aus, dass diese Aufnahme angeboten wird. Wir fordern Sie auf, es zu unterlassen, die Aufnahmen zu veröffentlichen oder zu verbreiten oder dies durch Dritte besorgen zu lassen. Wir sind beauftragt, gegen jedwede Veröffentlichung der Aufnahmen ohne weitere Ankündigung umfassend gerichtlich vorzugehen.
Überdies verstößt die Veröffentlichung und Verbreitung der Aufnahmen unter anderem auch gegen die Ziffer 8 des Pressekodex des Deutschen Presserates. Wir appellieren daher auch an Ihre journalistische Verantwortung und fordern Sie auf, von der Veröffentlichung der Aufnahmen abzusehen.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Heinz
Rechtsanwalt
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