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Kunsttherapie

Ein bewährter Beruf mit neuem Profil: eidgenössisches Diplom für Kunsttherapeutinnen und Kunsttherapeuten

Bern (ots)

Mit Genehmigung durch das Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (BBT) entsteht der schweizweit anerkannte und geschützte Titel: Diplomierte Kunsttherapeutin (ED) / Diplomierter Kunsttherapeut (ED). Der Titel umfasst neu Berufsleute aller künstlerischen Fachrichtungen, die Menschen in Krankheits- und Krisensituationen unterstützen.

Im März 2011 hat das Bundesamt für Berufsbildung und Technologie die Höhere Fachprüfung für Kunsttherapeutinnen und Kunsttherapeuten genehmigt. Seit der Inkraftsetzung der revidierten Bundesgesetze über die Berufsbildung und die Fachhochschulen sind die Bereiche Gesundheit, Soziales und Kunst (GSK) in Bundeskompetenz. Der Beruf der diplomierten Kunsttherapeutin, des diplomierten Kunsttherapeuten kennt fünf spezifische Fachrichtungen: Bewegungs- und Tanztherapie, Drama- und Sprachtherapie, Gestaltungs- und Maltherapie, Intermediale Therapie und Musiktherapie. Mit dem reglementierten Abschluss können ein einheitliches Niveau und hohe Qualitätsstandards garantiert werden.

Beruf der/des Kunsttherapeutin/-therapeuten

Kunsttherapie ist eine Therapieform mit langjähriger Tradition; in der Schweiz sind heute rund 1'500 Kunsttherapeutinnen und Kunsttherapeuten aller Fachrichtungen tätig.

Kunsttherapie ermöglicht eine erweiterte Diagnostik und Behandlung von psycho-somatischen, körperlichen und psychischen Störungen. Je nach Arbeitsfeld ist sie ein eigenständiges Therapieangebot oder ergänzt andere Behandlungsformen. Die diplomierte Kunsttherapeutin, der diplomierte Kunsttherapeut ist alleine oder im Team tätig in Privatpraxen, Spitälern, Rehabilitationszentren, in pädagogischen oder sozialen Institutionen.

Ausbildung und Abschluss

Die Ausbildung in Kunsttherapie erfolgt modular und kann an verschiedenen Instituten in der Schweiz absolviert werden. Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung ist ein tertiärer Vorberuf im Bereich Gesundheit, Kunst, Pädagogik oder Sozialwesen. Nach entsprechender Berufserfahrung kann die Höhere Fachprüfung, die von der OdA KSKV/CASAT (Konferenz der Schweizer Kunsttherapieverbände) durchgeführt wird, absolviert werden. Erste Prüfungen für bisherige Kunsttherapeutinnen und Kunsttherapeuten finden im Frühjahr 2011 statt.

Kontakt:

Susanne Bärlocher
Leiterin Geschäftsstelle HFP-Kunsttherapie
Tel.: +41/71/330'01'00
E-Mail: hfp@kskv-casat.ch