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UNO beschliesst internationales Recht für mehr Kinderschutz

Aarau (ots)

Die Generalversammlung der UNO hat am 19. Dezember 2011 ein wichtiges Zeichen zum Schutz von Kindern gesetzt und ein Zusatzprotokoll zur UN-Kinderrechtskonvention beschlossen. Damit sind auch rechtliche Schritte gegen Staaten möglich, die schwere Verletzungen der Kinderrechte im eigenen Land vernachlässigen.

Das Individualbeschwerdeverfahren, das die Kindernothilfe gemeinsam mit vielen Kinderrechtsorganisationen seit Jahren gefordert hat, ist damit erstmals in einem völkerrechtlich verbindlichen Abkommen verankert. "Als nächster Schritt ist eine rasche Ratifizierung des UN-Beschlusses durch möglichst viele Staaten notwendig. Auch die Schweiz kann jetzt zeigen, dass sie es mit den Kinderrechten wirklich ernst meint" sagt Mieke Eberhardt, Geschäftsführerin der Kindernothilfe Schweiz. "Bei schwerwiegenden Verletzungen von Kinderrechten steht künftig ein weltweit einheitliches Rechtsmittel zur Verfügung, um für Kinder einen besseren staatlichen Schutz vor Gewalt und Ausbeutung zu gewährleisten."

Um offizielle Stellen und die schweizerische Öffentlichkeit für die Dringlichkeit dieses Anliegens stärker zu sensibilisieren, lädt die Kindernothilfe Schweiz für den 20. Januar 2012 in Zürich zu einem Gespräch mit einem Kinderrechtsexperten aus Honduras ein. Der Kindernothilfe Projektpartner Casa Alianza mit seinem Direktor Manuel Capellin hat sich um die Aufklärung von Morden an Strassenkindern und die rechtliche Verfolgung der Täter verdient gemacht. In dem mittelamerikanischen Land gibt es dramatisch hohe Zahlen an durch Gewaltverbrechen getöteten Kindern und Jugendlichen.

Durch das jetzt beschlossene Individualbeschwerdeverfahren können in Zukunft beim Kinderschutz säumige Regierungen, wie jene in Honduras, stärker in die Pflicht genommen werden

Kontakt:

Mieke Eberhardt
Kindernothilfe Schweiz
E-Mail: mieke.eberhardt@kindernothilfe.ch
Mobile: +41/79/343'42'50

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