Der Brasilianische Oberste Gerichtshof weist Klage auf Schadenersatz für Zigarettenkonsum ab
Brasilia, Brasilien, April 29, 2010 (ots/PRNewswire)
Mit einstimmigem Votum (3x0), hat die 4. Kammer des Obersten Gerichtshofs, (Superior Justice Court, STJ), das höchste Brasilianische Gericht zur Vereinheitlichung von Präzedenzfällen mit Bezug auf nicht-verfassungsrechtliche Fragen, gestern die Klage auf Schadenersatz in einer geschätzten Höhe von R$ 490.000 wegen ideeller Schäden, welche gegen den Zigarettenhersteller Souza Cruz S/A (Bovespa: CRUZ3) von Familienmitgliedern des ehemaligen Rauchers Vitorino Mattiazzi erhoben worden war, abgewiesen.
Es war das erste Mal, dass der Brasilianische Oberste Gerichtshof über die Begründetheit einer Klage zu entscheiden hatte, welche sich auf Schadenersatz wegen Zigarettenkonsums bezog, und die Entscheidung des Gerichts bestätigt die Mehrheit der Urteile brasilianischer Gerichte erster und zweiter Instanz in ähnlichen Fällen. In allen 290 Klagen mit abschliessenden Entscheidungen in Brasilien wurden entsprechende Schadensersatzansprüche verweigert.
Der Fall, über welchen der Oberste Gerichtshof gestern entschied, begann im Jahre 2005 in Cerro Largo (einer Stadt im Bundesstaat Rio Grande do Sul, 490 km von Porto Alegre entfernt), als die Witwe von Vitorino Mattiazzi eine Klage einreichte, wonach ihr Mann sich der Risiken, welche mit dem rauchen einhergingen, nicht bewusst war, er durch irreführende Werbung zum Rauchen veranlasst worden war und nun an Erkrankungen der Lunge starb, was die Witwe einzig und alleine auf den Konsum von Zigaretten zurückführte, die Souza Cruz hergestellt hatte. Sie forderte Schadenersatz für ideelle Schäden als Regress in einer Höhe von über 2.000 Mindestlöhnen.
In der ersten Instanz hatte Richter Guilherme Eugenio Mafassioli Correa das Argument der "Ahnungslosigkeit" im Hinblick auf die mit dem Rauchen einhergehenden Risiken abgelehnt, wobei er weiter darauf hinwies, dass der Verkauf von Zigaretten legal sei und dass nicht bewiesen werden könne, dass jemand nur Zigaretten des Unternehmens Souza Cruz geraucht habe, da dies nicht die einzigen Zigaretten wären, welche auf dem Markt verfügbar seien. Weiterhin betonte er, dass es "keine Möglichkeit gibt, einen Dritten für eine Entscheidung haftbar zu machen, welche alleine bei einem selbst liegt, wie dies hier der Fall ist. Auch wenn es, als Vitorino mit dem Rauchen anfing, eine Statusfrage gewesen ist, hätte er sich immer noch dafür entscheiden können, nicht zu rauchen. Sicherlich gibt es Menschen, welche sich so entschieden haben."
Die Klägerin legte beim Berufungsgericht in Rio Grande do Sul (TJRS) Berufung ein, wo die Richter in der Verhandlung die Beweislast umkehrten und dem Schadenersatzanspruch stattgaben, indem sie forderten, dass Souza Cruz hätte beweisen müssen, dass sie die Zigaretten, die Herr Mattiazzi geraucht hatte, nicht hergestellt hätten. Darüber hinaus nahm der Berichterstatter, basierend auf allgemeinen Daten, welche er aus dem Internet bezogen hatte, an, dass die Krankheit von Herrn Mattiazzi durch das Rauchen von Ziaretten verursacht worden sei, obwohl ein solcher Kausalzusammenhang im Laufe des Beweisverfahrens nie nachgewiesen worden war.
Souza Cruz erhob danach Revisionsklage zum Brasilianischen Obersten Gerichtshof, welcher in der gestrigen Sitzung stattgegeben wurde. Die Richter der 4. Kammer bestätigten, und zwar in einstimmiger Entscheidung (3x0), die Auffassung, dass es sich bei Zigaretten um ein Produkt mit bekanntem inhärentem Risiko handele, dass dabei die Entscheidung für deren Konsum alleine vom Konsumenten getroffen werde und dass, im Rahmen der zivilrechtlichen Haftung der Kausalzusammenhang nicht auf Wahrscheinlichkeit, d. h. auf statistischen Daten beruhen dürfe.
Darüber hinaus erwähnte der Berichterstatter, dass Zigarettenwerbung den freien Willen des Konsumenten nicht beeinflusse, der sich immer entscheiden könne, ob er rauchen wolle oder nicht. Dies, zusammen mit anderen Faktoren, würde nach Auffassung der Richter die Hersteller von Zigaretten von einem Haftungsanspruch freistellen.
Dies war die erste Entscheidung des Brasilianischen Obersten Gerichtshofes in einer derartigen Angelegenheit, der bis dato nur die Verjährung derartiger Ansprüche zu prüfen hatte, und dabei die Auffassung bestätigte, dass diese binnen fünf (5) Jahren verjähren, so wie es ausdrücklich im Brasilianischen Verbraucherschutzgesetz vorgesehen ist.
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