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EANS-Adhoc: SHW AG
Zeichnungsfrist für Aktien der SHW AG bis zum 6. Juli 2011 verlängert

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  Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel
  einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent
  verantwortlich.
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Börsengang

28.06.2011

NICHT ZUR VERBREITUNG IN DEN VEREINIGTEN STAATEN, KANADA, JAPAN UND AUSTRALIEN


Zeichnungsfrist für Aktien der SHW AG bis zum 6. Juli 2011 verlängert

Aalen, 28. Juni 2011 - Die SHW AG hat zusammen mit den abgebenden Aktionären,
der COMMERZBANK Aktiengesellschaft und der BNP PARIBAS beschlossen, die
Zeichnungsfrist für die im Rahmen des beabsichtigten Börsengangs der SHW AG
angebotenen Aktien (ISIN DE000A1JBPV9 / WKN A1JBPV) bis zum 6. Juli 2011 zu
verlängern. Die SHW AG, die COMMERZBANK Aktiengesellschaft und die BNP PARIBAS
werden kurzfristig einen Antrag auf Billigung eines entsprechenden Nachtrags Nr.
1 zum Prospekt vom 16. Juni 2011 bei der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht stellen.
Damit reagiert die SHW AG auf die mit der Griechenland-Krise verbundenen
momentanen Unsicherheiten an den internationalen Kapitalmärkten. 
Die Zeichnungsfrist, die ursprünglich am 29. Juni 2011 enden sollte, endet nun
am 6. Juli 2011 um 12.00 Uhr (MESZ) für Privatanleger und um 16.00 Uhr (MESZ)
für institutionelle Anleger. Der endgültige Platzierungspreis und das endgültige
Platzierungsvolumen sollen dementsprechend am 6. Juli 2011 festgelegt und
veröffentlicht werden.
Die Erstnotiz der Aktien der SHW AG ist für den 7. Juli 2011 geplant. Die SHW
AG, die abgebenden Aktionäre und die Joint Global Coordinators und Joint
Bookrunners behalten sich vor, den Angebotszeitraum zu verkürzen.

Ende der Ad-hoc-Mitteilung
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Rechtlicher Hinweis:
Diese Ad-hoc-Mitteilung ist kein Angebot zum Verkauf von Wertpapieren in den
Vereinigten Staaten von Amerika, in Kanada, Australien, Japan oder anderen
Jurisdiktionen, in denen ein Angebot gesetzlichen Beschränkungen unterliegt. Die
in dieser Veröffentlichung genannten Wertpapiere dürfen in den Vereinigten
Staaten von Amerika nur mit vorheriger Registrierung unter den Vorschriften des
U.S. Securities Act von 1933 in derzeit gültiger Fassung (der „Securities Act“)
oder ohne vorherige Registrierung nur aufgrund einer Ausnahmeregelung verkauft
oder zum Verkauf angeboten werden. Vorbehaltlich bestimmter Ausnahmeregelungen
nach dem Securities Act dürfen die in dieser Bekanntmachung genannten
Wertpapiere in Australien, Kanada oder Japan, oder an oder für Rechnung von
australischen, kanadischen oder japanischen Einwohnern, nicht verkauft oder zum
Verkauf angeboten werden. Es findet keine Registrierung des Angebots oder des
Verkaufs der in dieser Bekanntmachung genannten Wertpapiere gemäß den jeweiligen
gesetzlichen Bestimmungen in Kanada, Australien, und Japan statt. In den
Vereinigten Staaten von Amerika erfolgt kein öffentliches Angebot von
Wertpapieren.
Diese Ad-hoc-Mitteilung stellt kein Angebot zum Kauf von Aktien oder anderen
Wertpapieren der SHW AG dar und ersetzt nicht den Prospekt oder etwaige
Nachträge. Interessierte Anleger sollten ihre Anlageentscheidung bezüglich der
in dieser Ad-hoc-Mitteilung genannten Wertpapiere ausschließlich auf Grundlage
der Informationen aus dem von der Gesellschaft im Zusammenhang mit dem Angebot
dieser Wertpapiere durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
(BaFin) am 16. Juni 2011 gebilligten und veröffentlichten Prospekt
einschließlich des Nachtrags Nr. 1 zum Prospekt vom 16. Juni 2011, der
vorbehaltlich seiner für den 29. Juni 2011 erwarteten Billigung durch die BaFin
voraussichtlich am 29. Juni 2011 veröffentlich wird, treffen. Der Prospekt sowie
der Nachtrag Nr. 1 ist nach dessen Billigung durch die BaFin bei der SHW AG
(Wilhelmstraße 67, 73433 Aalen-Wasseralfingen, Deutschland) oder auf der
Webseite www.shw.de oder bei der COMMERZBANK Aktiengesellschaft in Frankfurt am
Main und der BNP PARIBAS ebenfalls in Frankfurt am Main kostenfrei erhältlich.


Rückfragehinweis:
Michael Schickling
Head of Investor Relations und Corporate Communications
Tel.: +49 (0) 7361 502 462 
E-Mail:  michael.schickling@shw.de

Ende der Mitteilung                               euro adhoc 
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Emittent:    SHW AG
             Wilhelmstr.  67
             D-73433 Aalen
Telefon:     +49 7361 502-1
FAX:         +49 7361 502-674
Email:        IR@shw.de
WWW:         http://www.shw.de
Branche:     Auto
ISIN:        DE000A1JBPV9
Indizes:     
Börsen:      Zulassung beantragt: Regulierter Markt/Prime Standard: Frankfurt 
Sprache:    Deutsch