Siskinds LLP macht Mitteilung über den Zulassungs- und Vergleichsantrag im Zusammenhang mit den kanadischen Luftfracht-Sammelklagen gegen SAS, Qantas, Cargolux und Singapore Airlines
Ontario (ots/PRNewswire)
Bezüglich der kanadischen Luftfracht-Sammelklagen zu Preisabsprachen wird folgende Erklärung abgegeben.
MITTEILUNG ÜBER DEN ZULASSUNGS- UND VERGLEICHSANTRAG IM ZUSAMMENHANG MIT DEN KANADISCHEN LUFTFRACHT-SAMMELKLAGEN GEGEN SAS, QANTAS, CARGOLUX UND SINGAPORE AIRLINES
ADRESSATEN DIESER MITTEILUNG:
Diese Mitteilung richtet sich an Personen, die im Zeitraum vom 1. Januar 2000 bis zum 11. September 2006 bei einem Luftfrachtunternehmen Luftfrachtversandleistungen, einschliesslich von Speditionen erbrachte Leistungen, innerhalb Kanadas oder nach bzw. aus Kanada (ausgenommen hiervon sind Versandleistungen in die oder aus den USA) erworben und ihre Teilnahme an den Sammelklagen (die "Vergleichsklasse") nicht bereits ausgeschlossen haben.
HINTERGRUND DIESER MITTEILUNG:
In Ontario, British Columbia und Quebec wurden Sammelklagen erhoben, in denen widerrechtliche Preisabsprachen für Luftfrachtversandleistungen zwischen dem 1. Januar 2000 und dem 11. September 2006 (die "kanadischen Verfahren") vorgebracht wurden.
Bei den kanadischen Verfahren wurden Vergleiche mit Scandinavian Airlines System ("SAS"), Qantas Airways Limited ("Qantas"), Cargolux Airline International ("Cargolux") sowie Singapore Airlines Ltd. und Singapore Airlines Cargo PTE Ltd. (gemeinsam "SQ") erzielt. Diese Beklagten werden gemeinsam als die "Beklagten im Vergleich" bezeichnet. Für jeden Vergleich ist eine gerichtliche Genehmigung der Vergleichsbedingungen erforderlich, hierzu zählen auch Anordnungen zur Zulassung der Klagen als Sammelklagen gegen die einzelnen Beklagten im Vergleich.
Bei den Vergleichsvereinbarungen haben die Beklagten im Vergleich zugestimmt, gegen eine vollständige Einstellung der kanadischen Verfahren gegen sie und ihre zugehörigen Einheiten folgende Beträge an die Vergleichsklasse zu bezahlen:
- SAS hat der Zahlung von 300.000 kanadischen Dollar zugestimmt. - Qantas hat der Zahlung von 237.000 kanadischen Dollar zugestimmt. - Cargolux hat der Zahlung von 1.800.000 kanadischen Dollar zugestimmt. - SQ hat der Zahlung von 800.000 kanadischen Dollar in einen Vergleichsfonds sowie von 250.000 kanadischen Dollar für Mitteilungs- und Verwaltungskosten zugestimmt, was einer Gesamtzahlung von 1.050.000 kanadischen Dollar entspricht.
Die Beklagten im Vergleich müssen zudem mit den kanadischen Klägern bei der Verfolgung deren Ansprüche gegen die anderen Beklagten zusammenarbeiten.
Die Vergleiche stellen Beschlüsse hinsichtlich strittiger Forderungen gegenüber den einzelnen Beklagten im Vergleich dar. Die Beklagten im Vergleich erkennen hiermit nicht das Vorliegen eines Vergehens oder das Bestehen einer Verbindlichkeit an.
ANHÖRUNG ZUR VERGLEICHSGENEHMIGUNG:
Für die Anhörung der Anträge auf Zulassung der Klagen als Sammelklagen gegen die Beklagten im Vergleich und die Genehmigung der Vergleiche sind folgende Termine festgesetzt:
- Gericht von Ontario in London am 13. Oktober 2011 um 11.00 Uhr, - Gericht von British Columbia in Vancouver am 20. Oktober 2011 um 9.00 Uhr und - Gericht von Quebec in Montreal am 19. Oktober 2011 um 14.00 Uhr.
Bei diesen Anhörungen stellen die Gerichte von Ontario, British Columbia und Quebec fest, ob die Vergleiche gerecht, angemessen und im besten Interesse der Mitglieder der Vergleichsklasse sind.
Die Anwaltsgebühren und Auslagen müssen von den Gerichten von Ontario, British Columbia und Quebec genehmigt werden. Die Anwälte werden beantragen, dass Anwaltsgebühren in Höhe von bis zu 25 % der von SAS, Qantas, Cargolux und SQ gebildeten Vergleichsfonds zusätzlich Auslagen und anfallenden Steuern von den Gerichten genehmigt und aus den von SAS, Qantas, Cargolux und SQ gebildeten Vergleichsfonds ausbezahlt werden.
OPTIONEN DER MITGLIEDER DER VERGLEICHSKLASSE HINSICHTLICH DER VERGLEICHE:
Teilnahme an den Anhörungen zur Vergleichsgenehmigung: Mitglieder der Vergleichsklassen sind zur Teilnahme an den Anhörungen zur Vergleichsgenehmigung und zum Parteienvortrag berechtigt. Wenn Sie Einwände in schriftlicher Form vorbringen möchten, müssen Ihre schriftlichen Vorlagen bis spätestens 3. Oktober 2011 (es gilt der Poststempel) an den zuständigen Anwalt der Vergleichsklasse (siehe die Adressen weiter unten) gesendet werden. Der Anwalt der Vergleichsklasse leitet alle Vorlagen an das zuständige Gericht weiter. Wenn Sie an den Anhörungen zur Vergleichsgenehmigung teilnehmen und in mündlicher Form Stellung nehmen möchten, wenden Sie sich bis spätestens 3. Oktober 2011 an den zuständigen Anwalt der Vergleichsklasse (siehe die Adressen weiter unten).
Beanspruchung eines Teils des Vergleichsfonds: Die Anwälte der Vergleichsklasse schlagen die treuhänderische Verwaltung des Vergleichsfonds zugunsten der Mitglieder der Vergleichsklasse vor. Ein Verfahrensvorschlag zur Verteilung des Vergleichsfonds wird den Gerichten zu einem späteren Zeitpunkt zur Genehmigung vorgelegt. Nach der gerichtlichen Genehmigung des Verfahrens zur Verteilung des Vergleichsfonds erfolgt eine weitere Mitteilung bezüglich der Verteilung des Vergleichsfonds und des Verteilungsverfahrens.
Registrierung für weitere Mitteilungen: Falls Sie diese Mitteilung nicht per Post erhalten haben, registrieren Sie sich bitte online unter http://www.aircargosettlement2.com oder telefonisch unter +1-888-291-9655 (USA und Kanada) bzw. unter +1-614-553-1296 (international), um sicherzustellen, dass Ihnen weitere Mitteilungen im Zusammenhang mit den kanadischen Verfahren direkt per Post zugestellt werden.
Nichtteilnahme: Die Frist für eine Nichtteilnahme an (oder für den Ausschluss von) den kanadischen Verfahren ist abgelaufen. Mitglieder der Vergleichsklasse, die nicht auf gültige Weise von ihrem Recht zur Nichtteilnahme Gebrauch gemacht haben, sind an die Bedingungen der Vergleichsvereinbarungen (nach gerichtlicher Genehmigung) gebunden.
WEITERE INFORMATIONEN:
Weitere Informationen zu den Vergleichen stehen online unter http://www.aircargosettlement2.com zur Verfügung. Fragen zu den Vergleichen oder zu anderen in dieser Mitteilung enthaltenen Informationen können an Charles Wright unter der Rufnummer +1-800-461-6166, Durchwahl 2455, oder der E-Mail-Adresse charles.wright@siskinds.com gerichtet werden.
Kontakt:
Charles Wright, Siskinds LLP, +1-800-461-6166 ext. 2455