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EANS-News: S IMMO AG /Veröffentlichung des Hauptversammlungsbeschlusses der S IMMO AG zum Rückerwerb eigener Aktien gem. § 65 Abs. 1 Z 8 AktG

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  Corporate News übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhalt ist der
  Emittent/Meldungsgeber verantwortlich.
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Hauptversammlungen/Vorstandssitzungen


Wien (euro adhoc) - Veröffentlichung des Hauptversammlungsbeschlusses der S IMMO
AG zum Rückerwerb
eigener Aktien gem. § 65 Abs. 1 Z 8 AktG


Die 23. ordentliche Hauptversammlung der S IMMO AG (FN 58358x) vom 01. 06. 2012
hat folgenden Beschluss gefasst, der hiermit gemäß § 65 Abs. 1 Z 8 AktG iVm § 2
der VeröffentlichungsV 2002 veröffentlicht wird:

1.    Der Vorstand wird gemäß § 65 Abs 1 Z 8 AktG  für die Dauer von 30 Monaten
   ab dem Datum der Beschlussfassung ermächtigt, mit Zustimmung des
   Aufsichtsrats eigene Aktien im Ausmaß von bis zu 10 % des Grundkapitals auch
   wiederholt sowohl über die Börse als auch außerbörslich auch unter
   Ausschluss des quotenmäßigen Veräußerungsrechts der Aktionäre zu erwerben.
   Die Ermächtigung kann ganz oder teilweise oder auch in mehreren Teilbeträgen
   und in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke ausgeübt werden.

2.    Der Gegenwert je Stückaktie darf jeweils einen Betrag von 1,-- Euro nicht
   unterschreiten. Der höchste beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert je
   Stückaktie darf nicht mehr als 15 % über dem durchschnittlichen Börsekurs
   der dem jeweiligen Rückkauf  vorausgehenden drei Börsetage an der Wiener
   Börse liegen.

3.    Sowohl dieser Beschluss als auch darauf beruhende Rückkaufprogramme und
   allfällige Wiederverkaufsprogramme sowie deren jeweilige Dauer sind zu
   veröffentlichen.

4.    Der Vorstand wird ermächtigt, ohne weitere Befassung der
   Hauptversammlung, mit Zustimmung des Aufsichtsrats eigene Aktien
   einzuziehen, und der Aufsichtsrat wird ermächtigt, Änderungen der Satzung,
   die sich durch die Einziehung der Aktien ergeben, zu beschließen.

5.    Der Vorstand wird für die Dauer von fünf Jahren ab Beschlussfassung
   ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die erworbenen eigenen Aktien
   auch auf eine andere Art als über die Börse oder durch ein öffentliches
   Angebot zu jedem gesetzlich zulässigen Zweck zu veräußern oder zu verwenden
   und hierbei auch das quotenmäßige Kaufrecht der Aktionäre auszuschließen
   (Ausschluss des Bezugsrechts). Die Ermächtigung kann ganz oder teilweise
   oder auch in mehreren Teilbeträgen und in Verfolgung eines oder mehrerer
   Zwecke ausgeübt werden.


Der gegenständliche Beschluss wurde auch auf der Website des Unternehmens,
www.simmoag.at, veröffentlicht.


Rückfragehinweis:
Investor Relations:
Andreas J. Feuerstein
Phone: +43(0)50100-27556
Fax:  +43(0)05100-927556
E-mail:  andreas.feuerstein@simmoag.at
www.simmoag.at 

Corporate Communications:
Bosko Skoko
Phone: +43(0)50100-27522
Fax:  +43(0)05100-927522
E-mail:  bosko.skoko@simmoag.at
www.simmoag.at

Ende der Mitteilung                               euro adhoc 
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Unternehmen: S IMMO AG 
             Friedrichstraße  10
             A-1010 Wien
Telefon:     +43(0)50100-27550
FAX:         +43(0)050100-927559
Email:        office@simmoag.at
WWW:      www.simmoag.at
Branche:     Immobilien
ISIN:        AT0000652250
Indizes:     ATX Prime, IATX
Börsen:      Amtlicher Handel: Wien 
Sprache:    Deutsch

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