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Milde Justiz ist ein Sicherheitsrisiko Jochim Stoltenberg über die Freilassung von Beteiligten am tödlichen Alexanderplatz-Überfall

Berlin (ots)

Eine Stadt trauert, die Menschen empören sich über die Brutalität der Tat, verantwortliche Politiker wie der Regierende Bürgermeister und der Innensenator gedenken am Tatort des Ermordeten, versprechen unnachsichtige Bestrafung der Totschläger. Und dann das: Kaum sind drei der wohl sechs Täter gestellt, sind zwei schon wieder auf freiem Fuß. Ihre Beteiligung an dem Überfall am Fuße des Fernsehturms sei nicht so schwerwiegend und ihr soziales Umfeld nicht so bedenklich, als dass eine Einlieferung in die Untersuchungshaft gerechtfertigt wäre. So der zuständige Haftrichter. Ein eklatanter und für die meisten Berliner schwer nachvollziehbarer Widerspruch zwischen dem, was einerseits als gerecht angesehen und von Politikern auch angemahnt wird, und andererseits dem, wie ein Richter die Gesetzeslage auslegt. Keine Frage, auch der im konkreten Fall verantwortliche Haftrichter hatte bei seiner Entscheidungsfindung einen gesetzlich erlaubten Ermessensspielraum. Aber es riecht einmal mehr stark nach der in Berlin für überwunden geglaubten Kuscheljustiz, wenn der Haftrichter am untersten Rand des gesetzlich gerade noch Möglichen argumentiert. Wie weltfremd ist eigentlich ein Richter, wenn er den Beschuldigten zugutehält, dass sie sich freiwillig gestellt hätten? Da können die von der U-Haft Verschonten wohl lachen. Freiwillig, nachdem die Fahnder erfreulich schnell den ersten teilgeständigen Schläger festgenommen hatten und damit die Spur zu den anderen gelegt war? Die beiden "Freiwilligen" sind ihrer Festnahme wohl auf Rat ihrer Anwälte nur zuvorgekommen. Auch der feste Wohnsitz und das stabile familiäre Umfeld als Begründung für die Haftverschonung erinnern fatal an einen anderen Berliner Fall. An den Gymnasiasten aus Heiligensee, der Ostern 2011 auf dem U-Bahnhof Friedrichstraße einen 29-Jährigen fast totgeprügelt hatte. Richter sind in ihren Entscheidungen frei, solange sich diese auf gültiges Recht gründen. Aber Richter dürfen sich auch nicht den Realitäten in einer Stadt verschließen. Zwar sind in Berlin die Gewalttaten Jugendlicher statistisch betrachtet zurückgegangen. Doch gleichzeitig hat - wie im Fall des am Alex ermordeten JonnyK. - die Brutalität ein Ausmaß erreicht, das vor einiger Zeit noch unvorstellbar schien. Angesichts dessen ist Abschreckung gefragt, nicht Nachsicht. Sind die Bücher und Mahnungen von Praktikern wie der verstorbenen Jugendrichterin Kirsten Heisig und des Neuköllner Bürgermeisters Heinz Buschkowsky in den Wind geschrieben? Wie lange vertrauen die Bürger einer Justiz, die sich um das allgemeine Rechtsverständnis der Bevölkerung nicht schert? Wer kann noch vom Bürger Zivilcourage mit möglichen Gefahren für Leib und Leben erwarten, wenn Haftrichter selbst gegen potenzielle Schwersttäter Milde walten lassen? Und was geht in Polizisten vor, die erleben, dass gerade festgenommene "schwere Jungs" lächelnd nach Hause statt in U-Haft wandern? Der realen Sicherheit in dieser Stadt wie dem Sicherheitsgefühl ihrer Bürger tut das alles nicht gut.

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