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Ein Konzept ist überfällig Leitartikel von Gudrun Mallwitz über die politische Entscheidung, die Haasenburg-Heime zu schließen.

Berlin (ots)

Es ist eine politische Entscheidung, die Brandenburgs Bildungsministerin Martina Münch (SPD) in der rot-roten Regierungskoalition getroffen hat: Die umstrittenen Kinder- und Jugendheime der Haasenburg GmbH sollen schnellstmöglich geschlossen werden. Die unabhängige Expertenkommission, die Münch nach Misshandlungs- und Drangsalierungsvorwürfen auf massiven öffentlichen Druck eingesetzt hat, empfiehlt die Schließung nicht dringend. Die Kommission aus Psychologen, Sozialpädagogen und Juristen zeigte auch Alternativen zum Weiterbetrieb auf.

Ob die Fortführung der Heime unter veränderten Bedingungen allerdings mit dem jetzigen privaten Träger umsetzbar gewesen wäre, ist zweifelhaft. Denn die Wirklichkeit und das pädagogische Konzept klafften nach Ansicht der Untersuchungskommission weit auseinander. Eine akute Gefährdung des Kindeswohls konnten die Experten nicht erkennen. Fest steht für sie aber: In den Einrichtungen herrschte ein zu rigides Bestrafungssystem und Willkür, ein Klima der Angst und fehlender Empathie. Was sich in den Heimen wirklich abgespielt hat, das untersucht immer noch die Staatsanwaltschaft. Es gibt ernst zu nehmende Hinweise darauf, dass die Menschenrechte von Jugendlichen verletzt wurden. Auflagen wurden nicht eingehalten. Die dem Ministerium unterstellte Heimaufsicht hat versagt.

Der Fall Haasenburg zeigt auch eins: die Probleme der Gesellschaft mit straffällig gewordenen, sich oder andere gefährdenden Jugendlichen. Denn bislang weiß keiner, wohin mit ihnen, wenn die Haasenburg-Heime geschlossen werden. Jugendämter aus immerhin 14 der 16 Bundesländer waren froh, die besonders schwierigen Jugendlichen dort auf richterlichen Beschluss hin unterbringen zu können. Und sie schauten dann offenbar nicht mehr so genau hin. Die Haasenburg versteht sich als Alternative zum Jugendstrafvollzug und zur Psychiatrie. Für ein solches Konzept, das denen anderer geschlossener Einrichtungen ähnelt, gibt es - anders als in der Psychiatrie und im Strafvollzug - bislang keine rechtliche Regelung. Eine bundesweite Initiative, wie Brandenburg sie jetzt starten will, ist daher überfällig. Es muss klare Bedingungen für die Betreuung von Kindern und Jugendlichen in den freiheitsentziehenden Jugendhilfeeinrichtungen geben. Sie müssen dann aber auch kontrolliert werden - von unabhängigen Experten.

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