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Raiffeisen Bank International AG

EANS-News: Veröffentlichung des Hauptversammlungsbeschlusses der RBI AG zum Rückerwerb eigener Aktien § 65 Abs 1 Z 8 AktG sowie Abs 1a und Abs 1b AktG sowie zur Veräußerung eigener Aktien (§ 65 Abs 1b AktG) - ANHANG

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  Corporate News übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhalt ist der Emittent
  verantwortlich.
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Veröffentlichung gemäß § 119 Abs 9 BörseG iVm §§ 2 und 3
Veröffent-lichungsverordnung 2018

kein Stichwort

Wien -
     Veröffentlichung des Hauptversammlungsbeschlusses der Raiffeisen Bank
             International AG zum Rückerwerb eigener Aktien gemäß
 § 65 Abs 1 Z 8 AktG sowie Abs 1a und Abs 1b AktG sowie zur Veräußerung eigener
   Aktien auf eine andere Art als über die Börse oder durch ein öffentliches
            Angebot unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre
                               (§ 65 Abs 1b AktG)

Veröffentlichung gemäß § 119 Abs 9 BörseG iVm §§ 2 und 3 Veröffent-
lichungsverordnung 2018
Die Hauptversammlung der Raiffeisen Bank International AG, Wien, FN 122119 m,
vom 21. Juni 2018 hat die folgenden Beschlüsse gefasst, die hiermit gemäß § 65
Abs 1a AktG iVm § 119 Abs 9 BörseG und gemäß §§ 2 und 3 der
Veröffentlichungsverordnung 2018 veröffentlicht werden:

"1. Der Vorstand ist nach den Bestimmungen des § 65 Abs 1 Z 8 sowie Abs 1a und
Abs 1b AktG zum Erwerb und, ohne das die Hauptversammlung vorher nochmals
befasst werden muss, gegebenenfalls zur Einziehung eigener Aktien ermächtigt.
Der Anteil der zu erwerbenden und bereits erworbenen eigenen Aktien darf
insgesamt 10 % des jeweiligen Grundkapitals der Gesellschaft nicht übersteigen.
Die Dauer der Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien ist mit 30 Monaten ab dem
Datum der Beschlussfassung in der Hauptversammlung, sohin bis zum 20. Dezember
2020, begrenzt.

Der geringste beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert beträgt EUR 1,- pro Aktie,
der höchste beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert darf nicht mehr als 10 % über
dem durchschnittlichen, ungewichteten Börsenschlusskurs der der Ausübung dieser
Ermächtigung vorangegangenen 10 Handelstage liegen.

Diese Ermächtigung kann ganz oder teilweise oder auch in mehreren Teilbeträgen
und in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke - mit Ausnahme des
Wertpapierhandels - durch die Gesellschaft, durch ein Tochterunternehmen (§ 189a
Z 7 UGB) oder für deren Rechnung durch Dritte ausgeübt werden.

2. Der Vorstand wird gemäß § 65 Abs 1b AktG ermächtigt, mit Zustimmung des
Aufsichtsrats für die Veräußerung der eigenen Aktien eine andere Art der
Veräußerung als über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot unter
teilweisem oder gänzlichem Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre zu
beschließen und die Veräußerungsbedingungen festzusetzen. Das Bezugsrecht der
Aktionäre darf nur dann ausgeschlossen werden, wenn die Verwendung der eigenen
Aktien als Gegenleistung für eine Sacheinlage, beim Erwerb von Unternehmen,
Betrieben, Teilbetrieben oder Anteilen an einer oder mehreren Gesellschaften im
In- oder Ausland erfolgt. Diese Ermächtigung kann ganz oder teilweise oder auch
in mehreren Teilbeträgen und in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke durch die
Gesellschaft, durch ein Tochterunternehmen (§ 189a Z 7 UGB) oder für deren
Rechnung durch Dritte ausgeübt werden und gilt für die Dauer von fünf Jahren ab
dem Datum dieser Beschlussfassung, sohin bis zum 20. Juni 2023.

3. Sowohl dieser Beschluss als auch ein darauf beruhendes Rückkaufprogramm oder
ein allfälliges Wiederverkaufsprogramm sowie deren Dauer sind zu
veröffentlichen. Diese Ermächtigung ersetzt die in der Hauptversammlung vom 16.
Juni 2016 beschlossene Ermächtigung gemäß § 65 Abs 1 Z 8 AktG zum Erwerb und zur
Verwendung eigener Aktien und bezieht sich hinsichtlich der Verwendung auch auf
den von der Gesellschaft bereits erworbenen Bestand eigener Aktien."


Den entsprechenden Veröffentlichungspflichten gemäß § 6 und § 7 der
Veröffentlichungsverordnung 2018 wird durch die Veröffentlichung im Internet
über die Website der Gesellschaft, www.rbinternational.com, entsprochen.



Rückfragehinweis:
Herr Mag. Gregor Höpler
Head of Group Executive Office
Raiffeisen Bank International AG
+43 1 71707 - 3449 
gregor.hoepler@rbinternational.com

Ende der Mitteilung                               euro adhoc
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Anhänge zur Meldung:
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http://resources.euroadhoc.com/documents/2231/5/10172863/0/oHV_2018_Veröffentlichung_Rückererwerb_eigener_Aktien_2018.pdf


Emittent:    Raiffeisen Bank International AG
             Am Stadtpark  9
             A-1030 Wien
Telefon:     +43 1 71707-2089
FAX:         +43 1 71707-2138
Email:        ir@rbinternational.com
WWW:      www.rbinternational.com 
ISIN:        AT0000606306
Indizes:     ATX
Börsen:      Luxembourg Stock Exchange, Wien
Sprache:     Deutsch

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