Kommentar zu Landtag
Handel
Ladenöffnung
Gartencenter
Osnabrück (ots)
Ein Flickenteppich
Es war schon eine ungewöhnliche Konstellation, in der gestern der Landtag die Sonntagsöffnung von Gartencentern beschlossen hat: Dass auch die SPD der Gesetzesänderung zustimmte, untermauert aus Sicht von CDU und FDP die Berechtigung dieser Initiative. In der Tat ist es schwer nachvollziehbar, warum etwa eine Fachhandlung im Münsterland an Sonn- und Feiertagen Blumen und Pflanzen verkaufen darf, ein Gartencenter ein paar Kilometer weiter auf niedersächsischer Seite aber nicht. Das ist unlogisch und schlichtweg Wettbewerbsverzerrung.
Pikant: Mit der Gesetzesänderung haben die Regierungsfraktionen einen Erlass zu Makulatur gemacht, den erst wenige Monate vorher das Sozialministerium ausgetüftelt hatte. Kein Wunder, dass Oppositionelle wie der SPD-Politiker Uwe Schwarz den Finger in diese Wunde legten. Gleichwohl: Was Ladenöffnung zu Sonn- und Feiertagen angeht, gibt es bundesweit noch immer einen Flickenteppich unterschiedlichster Regelungen. Und abzuwarten bleibt auch, ob sich die jetzt in Niedersachsen vereinbarte Neuregelung im Blumenbereich als in jeder Hinsicht rechtsfest und praktikabel erweist.
Wie will man zum Beispiel den jetzt festgesetzten Verkauf in "kleinen Mengen" definieren und kontrollieren? Und was sagt man Betreibern von Baumärkten, die ebenfalls Blumen und Pflanzen im Angebot haben und auf gleiches Recht pochen könnten?
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