Kommentar zu Schulen
Islam
Justiz
Osnabrück (ots)
Keine religionsfreie Zone
Wer gestern vom Bundesverwaltungsgericht eine Grundsatzentscheidung zur Religionsfreiheit erwartet hat, muss enttäuscht sein. Denn beim Urteil zum muslimischen Gebet eines Berliner Schülers sprach der Vorsitzende Richter Werner Neumann ausdrücklich von einer Entscheidung im Einzelfall. Die Juristen haben die besondere Situation an dem Gymnasium im Berliner Stadtteil Wedding berücksichtigt, sind aber verständlicherweise nicht darüber hinaus gegangen.
Und so wird das immer wieder debattierte, komplizierte Verhältnis von Staat und Religion noch länger in der politischen wie juristischen Diskussion bleiben, nicht allein in der Metropole Berlin, sondern auch auf europäischer Ebene. Das Bundesverwaltungsgericht hat gestern jedoch zumindest eine Frage klar beantwortet: Religiöse Neutralität bedeutet in Deutschland nicht, dass sich Muslime, Christen, Juden, Buddhisten und Angehörige weiterer Weltreligionen völlig aus der Öffentlichkeit zurückziehen müssen, dass Gebete hierzulande in den Schulen komplett verboten sind und Religion ausschließlich Privatsache wird.
Die Leipziger Richter haben vielmehr ein friedliches, tolerantes Miteinander der religiös aktiven Schüler gefordert. Das muss die Schule zunächst einmal selbst regeln. Doch einer religionsfreien Zone haben die Juristen damit keineswegs das Wort geredet. Es wäre auch ein verkehrtes Verständnis von weltanschaulicher Neutralität.
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