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Abonner Verband des eZigarettenhandels e.V. (VdeH)

Verband des eZigarettenhandels e.V. (VdeH)

EZigarettenverbote kommen die Kommunen teuer zu stehen

Seevetal (ots)

- Querverweis: Hintergrundinformationen liegen in der digitalen
  Pressemappe zum Download vor und ist unter
  http://www.presseportal.de/dokumente abrufbar -

Der Verband des eZigarettenhandels hat Schadensersatzforderungen der Händler in Millionenhöhe angekündigt. Von den Forderungen sind alle staatlichen Stellen betroffen, die den freien Handel mit der eZigarette behindern. Für Verbote des Produkts gibt es aus Sicht von Rechtsexperten keine gesetzliche Grundlage. Auf die ausführenden Kommunen könnten somit erhebliche Kosten zukommen.

Seit Dezember 2011 steht die eZigarette in Deutschland unter Beschuss, während die Vereinigten Staaten den freien Handel geregelt haben und die englische Regierung Rauchern von Tabakzigaretten den Genuss der deutlich weniger schädlichen Alternative sogar empfiehlt. "Es ist in keiner Weise nachzuvollziehen, warum in Deutschland Arbeitsplätze grundlos vernichtet werden, während andernorts die neue Branche völlig zurecht blüht", sagt Dac Sprengel, der Vorsitzende des Verbands des eZigarettenhandels.

Der Erlass des Gesundheitsministeriums Nordrhein-Westfalen, wonach die elektrische Zigarette und die Aromaliquids unter das Arzneimittelgesetz fielen und der freie Handel verboten werden müsse, hat zur Verunsicherung des Marktes beigetragen. Zahlreiche Händler klagen seitdem über massive Umsatzeinbrüche, Betreiber von eZigarettenshops fürchten sogar um ihre Existenz.

Rechtliche Einschätzung durch Experten

Die gesetzliche Grundlage des Erlasses wird von Rechtsexperten angezweifelt: "Warum sollten Stoffe, die zu ganz anderen Zwecken hergestellt und verwendet werden, Arzneimittel sein, nur weil sie irgendeinen Effekt auf den menschlichen Körper haben können?", stellt Prof. Dr. Wolfgang Voit fest. Der Sprecher der Forschungsstelle für Pharmarecht an der Philipps-Universität Marburg ergänzt: "Der Vertrieb der E-Zigarette, die zu Genusszwecken und nicht zur Nikotinentwöhnung geraucht werden, kann deshalb nach dem Arzneimittelrecht nicht verboten werden". (Zitat: http://tinyurl.com/7hyf9nc )

Die angebliche Schädlichkeit der eZigarette

Auch Mutmaßungen über die Schädlichkeit der elektrischen Zigarette halten aus Verbandssicht den wissenschaftlichen Fakten nicht stand. "Wir haben reichlich Gutachten, die die Ungefährlichkeit der eZigarette belegen." Diese Dokumente sind zur Aufklärung über die reduzierte Schädlichkeit der elektrischen Zigarette allen interessierten Stellen zur Verfügung gestellt worden. "Anfang nächster Woche veröffentlichen wir die nächsten Labortests, während die Kritiker größtenteils nur polemisieren" sagt Sprengel.

Der Verband des eZigarettenhandels hat eine Informationssammlung zur eZigarette zusammengestellt und der Presseinformation als PDF beigefügt.

Über den Verband des eZigarettenhandels

Der Verband rekrutiert sich aus den größten e-Zigarettenhändlern in Deutschland. Zweck des Verbands ist es, an der Sicherheit der Bürger mitzuwirken, indem etwaige Gefahren von elektronischen Zigaretten sowie Zubehör ergründet werden und Aufklärungsarbeit betrieben wird. Unter Berücksichtigung der Regelungen für Tabakprodukte soll insbesondere über mögliche Gesundheitsschäden vollumfänglich aufgeklärt werden. Dabei soll auch ein besonderes Augenmerk auf den Schutz von Kindern und Jugendlichen gelegt werden. Zur Erfüllung dieses Zwecks wird der Verband gemeinsame Maßnahmen entwickeln, wie z.B. die Kennzeichnung der Produkte mit Warnhinweisen, Überprüfung der Händler auf Zuverlässigkeit, freiwillige Selbstbeschränkung des Nikotingehalts der elektronischen Zigaretten etc. Zur Förderung dieses Ziels in Europa sind Verbandsgründungen in den einzelnen europäischen Ländern geplant, welche die gemeinnützigen Ziele der Vereinssatzung verfolgen. Dieser Verband ist geschaffen worden, um die gemeinnützigen Ziele in der Bundesrepublik Deutschland zu verfolgen. Bei sämtlichen Vereinsmitgliedern handelt es sich um Hersteller oder Vertreiber von elektronischen Zigaretten und Zubehör. Die Beteiligten teilen die Auffassung, dass es im Interesse des Verbraucherschutzes sinnvoll ist, die bestehenden Eigenkontrollmaßnahmen im Hinblick auf die Veräußerung von elektronischen Zigaretten und Zubehör weiter auszubauen.

Kontakt:

Philip Drögemüller
Verband des eZigarettenhandels e.V. (VdeH)
Tel.: +49 4105-85987-23
Fax: +49 4105-85987-90
Email: presse@vd-eh.de
Internet: www.vd-eh.de