Bedenken im Bundesrat gegen das Gesetz zum Verbot der gewerbsmäßigen Suizidbeihilfe
Berlin (ots)
Die Anwaltskanzlei Wollmann & Partner in Berlin, welche den Verein "Dignitas - Menschenwürdig leben - Menschenwürdig sterben (Sektion Deutschland) e.V." vertritt, teilt mit:
Das von der Bundesregierung geplante Strafrechtsänderungsgesetz, welches sich gegen "gewerbsmäßige Vermittlung von Gelegenheiten zur Selbsttötung" richtet, stößt im Bundesrat auf Widerstand. Im Unterschied zum Innenausschuss des Bundesrates empfiehlt der federführende Rechtsausschuss dem Plenum des Bundesrates, am kommenden Freitag den Gesetzesentwurf abzulehnen. Dies ergibt sich aus den Erläuterungen des Direktors des Bundesrates zur Tagesordnung des Bundesrates vom 12. Oktober 2012.
Zur Begründung führt der Rechtsausschuss einerseits strafdogmatische Bedenken an; außerdem stelle der Gesetzesentwurf "keine angemessene Lösung der Problematik der Suizidbeihilfe" dar.
(Informationsgrundlage: "Bundesrat - Drucksache 515/1/12")
Kontakt:
Rechtsanwalt Dieter Graefe
Kanzlei Wollmann & Partner
Tel: 030/88410995