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Pressemitteilung der IRIS Consulting Group: "Warum ist J. Tymoschenko weiterhin in Haft?"

Brüssel (ots/PRNewswire)

Aufgrund der im Jahr 2009 von Julija Tymoschenko unterzeichneten Verträge muss die Ukraine bis 2019 zwischen drei und fünf Milliarden US-Dollar zu viel für Gas bezahlen.

Am 10. April hielten Regierungsvertreter der Ukraine in den Räumlichkeiten des NGI des Europäischen Parlaments in Brüssel eine Pressekonferenz ab. Zur Konferenz waren europäische Journalisten, Experten und Gemeindevorsitzende geladen. Das Thema der Pressekonferenz war: "Warum ist J. Tymoschenko weiterhin in Haft?"

Den Ukrainischen Parlamentsabgeordneten wurden die Ergebnisse bereits am 20. März 2012 mitgeteilt. Nach Überprüfung des Berichts stimmten 226 von 450 Volksabgeordneten den Argumenten der Kommission zu. Die Ergebnisse sind ein Resultat der Überprüfungen durch den provisorischen Untersuchungsausschuss des Parlaments.

Der provisorische Untersuchungsausschuss war von März 2011 bis zum 20. März 2012 unter Einhaltung folgender Grundsätze tätig:

a) Die Schlussfolgerungen der Kommission kamen ausschliesslich auf Grundlage von Dokumenten zustande, die von offiziellen Ämtern eingereicht wurden.

b) Die Arbeit der Kommission erfolgte in Zusammenarbeit mit Vertretern staatlicher Institutionen sowie der Opposition auf Basis eines offenen Austauschs.

Die Kommission kam zu dem Ergebnis, dass die Premierministerin Tymoschenko sich im Rahmen der Verhandlungen und bei der Unterzeichnung der Gasverträge folgender Vergehen schuldig gemacht hat:

a) Verheimlichen von Fakten über den Interessenkonflikt und die Abhängigkeit von Russland vor der Öffentlichkeit und den Behörden. Gemeint sind die offenen Verpflichtungen von Tymeschenkos privaten Unternehmen gegenüber dem russischen Verteidigungsministerium in Höhe von 405 Millionen US-Dollar sowie der Strafprozess wegen des Vorwurfs der Bestechung.

b) heimliche Verhandlungen mit dem russischen Ministerpräsidenten, die zu einer Zustimmung zur Unterzeichnung nachteiliger Verträge führten, welche gegen frühere internationale Vereinbarungen verstiessen.

c) die persönliche Zustimmung zu den Richtlinien zur Unterzeichnung der Verträge im vollen Wissen, dass die ukrainische Regierung diese abgelehnt hatte, und obwohl ausschliesslich das Ministerkabinett als Kollegialorgan zu einer derartigen Zustimmung befugt ist.

d) Ausüben von Druck auf den Geschäftsführer des Unternehmens und Androhung einer Entlassung bei Nichtunterzeichnung der Verträge.

Anhand einer vergleichenden Analyse des Strafgesetzbuchs der Ukraine mit dem anderer europäischer Länder konnte nachgewiesen werden, dass elf EU-Mitgliedstaaten über rechtliche Vorschriften verfügen, die eine strafrechtliche Verfolgung derartiger Vergehen vorsehen.

Kontakt:

Pressekontakt: Naomi Woznyanska, Tel.: +48224906910, E-Mail:
iris.consulting516@gmail.com, NCI.Euparliament@gmail.com