Der Kommissarin für Menschenrechte zufolge ist eine vorzeitige Begnadigung Tymoschenkos durch den Präsidenten aufgrund ihrer Beteiligung an laufenden Gerichtsverfahren ausgeschlossen
Ukraine (ots/PRNewswire)
Die Kommissarin für Menschenrechte der ukrainischen Rada (Parlament) erklärt, es sei vorschnell, sich mit einer Begnadigung der inhaftierten ehemaligen Ministerpräsidentin Julija Tymoschenko zu befassen, da ihr Fall nach wie vor Gegenstand laufender Gerichtsverfahren sei und in ihrem Berufungsverfahren noch kein Urteil vorliege.
Valeria Lutkovska bat den ukrainischen Präsidenten Wiktor Janukowytsch am 5. April um die Begnadigung des ehemaligen Innenministers Jurij Luzenko, bei dem es sich um einen engen Vertrauten Tymoschenkos handelt. Als Begründung verwies sie neben dem schlechten Gesundheitszustand des Ministers auch auf die Tatsache, dass er den Grossteil seiner Strafe bereits verbüsst habe. Am Mittwoch spielte sie Spekulationen über eine möglicherweise bevorstehende Freilassung Tymoschenkos jedoch herunter.
Verschiedenste Spekulationen um Tymoschenko grassierten seit dem vergangenen Wochenende, als Präsident Janukowytsch der Empfehlung der Kommissarin für Menschenrechte folgte und Luzenko neben fünf weiteren Personen begnadigte, die Haftstrafen wegen verschiedener Verbrechen verbüssten - angefangen bei Unterschlagung bis zu Amtsmissbrauch.
Im Gegensatz zu Luzenko, dessen juristische Möglichkeiten vollständig ausgeschöpft waren, ist Tymoschenko in weitere Gerichtsverfahren involviert. Derzeit wartet sie auf die Prüfung ihrer Verurteilung wegen Amtsmissbrauchs aus dem Jahr 2011 durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Im Jahr 2009 hatte sie mit Russland einen umstrittenen Gasvertrag über 10 Mrd. USD ohne Zustimmung des Kabinetts unterzeichnet.
"Tymoschenkos Situation unterscheidet sich ein wenig von Luzenkos", erklärte die Kommissarin für Menschenrechte. "Die Verfahren sind noch nicht abgeschlossen und deshalb, denke ich, wäre es voreilig, sich zum jetzigen Zeitpunkt damit zu befassen."
Bei den von Lutkovska angesprochenen weiteren Verfahren handelt es sich um Ermittlungen wegen finanzieller Unregelmässigkeiten bei dem von Tymoschenko in den 1990ern geleiteten Energieunternehmen United Energy Systems of Ukraine (UESU) Corporation. Hinzu kommt der Mordfall des Parlamentsmitglieds Jewgeni Schtscherban, der im Jahre 1996 vor dem Flughafen Donezk erschossen wurde. In diesem Verfahren wurde sie durch den Generalstaatsanwalt als Zeugin geladen.
Da beide Verfahren noch laufen, sei eine Begnadigung durch den Präsidenten zum gegenwärtigen Zeitpunkt ausgeschlossen, erklärte Lutkovska.
Hochrangige europäische Entscheidungsträger haben die kürzlichen Begnadigungen durch Janukowytsch begeistert aufgenommen und als Zeichen dafür gewertet, dass sich die Ukraine zur europäischen Integration und zur Unterzeichnung des wichtigen EU-Assoziierungsabkommens später in diesem Jahr bekennt.
Stefan Füle, der Europäische Kommissar für EU-Erweiterung und Europäische Nachbarschaftspolitik, bezeichnete die Handlungen Janukowytschs "als ersten wichtigen Schritt zur Lösung des Problems selektiver Justiz". Auch Romano Prodi, der ehemalige Präsident der Europäischen Kommission, begrüsste die Entscheidung.
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