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Ukraine nimmt Teilbeschluss des Europäischen Gerichtshofs zur Gerichtsentscheidung im Strafverfahren zur Kenntnis und erklärt, neue Justizreform entspreche europäischen Standards

Ukraine (ots/PRNewswire)

Die Regierung der Ukraine hat die Entscheidung, die heute vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu den ersten beiden Berufungsanträgen der ehemaligen Premierministerin Julia Timoschenko getroffen wurde, zur Kenntnis genommen. Der erste Berufungsantrag bezog sich auf ein Strafverfahren zur Untersuchungshaft. Zum zweiten Antrag wurde noch kein Urteil gefällt.

Das Gericht entschied, die Ukraine habe Teile der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte verletzt. Das Verbot unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Bestrafung, wie von Timoschenko dargestellt, habe die Ukraine nicht verletzt.

Der ukrainische Justizminister Alexander Lawrinowitsch äusserte sich zu dem Urteil: "Die Vorprüfung des EGMR-Urteils zeigt, dass das Gericht nach seiner Prüfung die meisten der Beschwerden Julia Timoschenkos für nicht gerechtfertigt befunden hat."

Das Urteil hinsichtlich der Untersuchungshaft erkenne er an, erklärte er, es müsse aber gesagt werden, "dass das Urteil des Gerichtshofs keinerlei schlechte Behandlung während des Transports ins Krankenhaus anerkennt, über die sich Julia Timoschenko beim EGMR beschwert hatte." "Das Gericht hat ausserdem darauf hingewiesen, dass es keine Rechtsverletzungen hinsichtlich der Beschwerden über ineffiziente Untersuchungen der Missbrauchsvorwürfe Julia Timoschenkos gegeben hat," fügte er hinzu.

Laut dem Gesandten Kiews für EGMR-Angelegenheiten, Nasar Kultschizki, werden die ukrainischen Behörden die Entscheidung des EGMR überprüfen, bevor sie Position bezögen. "Zuerst einmal muss man uns den Beschluss zukommen lassen," sagte er. "Wir werden ihn analysieren."

Kultschizki sagte weiter, er schliesse es nicht aus, dass die ukrainische Regierung Berufung gegen das Urteil des EGMR einlegen werde.

Gemäss Artikel 43 und 44 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) kann gegen ein solches Urteil einer kleinen Kammer bei der Grossen Kammer des EGMR in Strassburg von beiden Seiten Berufung eingelegt werden.

Unterdessen betonte der Generalstaatsanwaltschaft der Ukraine, die Vorsorgemassnahmen bei der Verhaftung von Timoschenko seien nach der alten Strafprozessordnung durchgeführt worden, also nach damals geltendem Recht.

"Die Entscheidung des Gerichts in Bezug auf die vorbeugende Massnahme für Timoschenko im Sommer 2011 war völlig legal. Damals war die alte Strafprozessordnung der Sowjetzeit noch in Kraft, die die Anwendung von Vorsorgemassnahmen in Form einer Festnahme im Fall der Verdachts vorsah, der Angeklagte könne der Justiz entfliehen oder sie verhindern," erklärte der Chef der Generalstaatsanwaltschaft Mikhail Shorin.

Die neue Strafprozessordnung sei nun in Kraft, betonte er, und sie "bietet alternative Massnahmen des Gewahrsams und schreibt den Einsatz von Haft nur in Ausnahmefällen vor."

In der neuen Strafprozessordnung der Ukraine sind viele der vom EGMR bemängelten Punkte überarbeitet worden. Das Verfahren der Untersuchungshaft, die Ausweitung gerichtlicher Aufsicht für Ermittlungsverfahren und das System für Vorsorgemassnahmen (einschliesslich der verringerten Anwendung von Haftstrafen) wurden dabei verbessert.

In der Gesetzgebung der neuen Strafprozessordnung, die die Ukraine mit der Unterstützung der Venedig-Kommission und anderer europäischer Institutionen ausgearbeitet hat, wurde der Schutz von Untersuchungsgefangenen verbessert. Sie ist Teil einer breiter angelegten Initiative, sich mittels Justizreformen europäischen Standards anzupassen.

Unterdessen warten die ukrainischen Behörden immer noch auf die vollständige und umfassende Entscheidung des EGMR, einschliesslich eines zusätzlichen Urteils über die Art der Vorwürfe und die Verurteilung Timoschenkos.

Die Kommission für Begnadigung, die kürzlich die Begnadigung und Freilassung des wichtigsten Verbündeten Timoschenkos, Jurij Luzenko, empfohlen hat, hat bestätigt, dass sie im Falle Timoschenkos nicht dasselbe tun könne, bis alle rechtlichen Verfahren ausgeschöpft seien. Dies bezieht sich nicht nur auf den zweiten Teil der Entscheidung des EGMR, sondern auch auf die anhängigen Verfahren in der Ukraine, einschliesslich der Vorwürfe der Steuerhinterziehung.

Die Ukraine hat sich um eine Reihe von Gesetzesreformen bemüht, um im Vorfeld der geplanten Unterzeichnung eines umfassenden Assoziierungsabkommens mit der Europäischen Union Ende dieses Jahres den europäischen Normen und Verfahren zu entsprechen.

In den letzten Monaten hat die Regierung der Ukraine effizient daran gearbeitet, Reformen umzusetzen, um das Land zu modernisieren. Die Strafprozessordnung, die im Dezember 2012 vom Präsidenten unterzeichnet wurde, stellte die erste grosse Reform des Gesetzes seit der Sowjet-Zeit dar und ist nun an westliche Standards angepasst.

Diese neue Strafprozessordnung verbessert den Schutz der Opfer, stärkt die Rolle und die Unabhängigkeit des Verteidigers, erweitert die Rechenschaftspflicht der Staatsanwaltschaft, führt das Schwurgericht ein, reduziert die Dauer der Strafverfahren und modernisiert die Vorgänge, um eine Gerichtsakte für jedes Verfahren anzulegen.

Kontakt:

Andrea Giannotti (+44-7825-892-640)

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