MEM-Industrie: Erfolgreicher Abschluss der GAV-Mediation
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Zürich (ots)
Nach fünf Verhandlungs- und vier Mediationsrunden einigten sich die Sozialpartner der Maschinen-, Elektro- und Metall-Industrie (MEM-Industrie) über die Hauptpunkte des neuen Gesamtarbeitsvertrages (GAV). Die dem GAV unterstellten Unternehmen profitieren von einer erhöhten Flexibilität der Arbeitszeit zur Anpassung an die zunehmenden Marktschwankungen. Im Gegenzug werden erstmals regional differenzierte Mindestlöhne im GAV verankert. Der schon bisher fortschrittliche GAV in der MEM-Industrie wird weiter modernisiert und den Entwicklungen der Gesellschaft angepasst. Vorbehältlich der Zustimmung der Organe der Arbeitnehmerverbände und von Swissmem (ASM, Arbeitgeberverband der Schweizer Maschinenindustrie) tritt der neue GAV am 1. Juli 2013 in Kraft.
Die Vertragsdauer des aktuell gültigen GAV in der MEM-Industrie läuft am 30. Juni 2013 aus. Bereits seit Herbst 2012 verhandelten Swissmem und die fünf Arbeitnehmerorganisationen «Angestellte Schweiz», «Unia», «Syna», «KV Schweiz» und «SKO» über die Erneuerung des GAV. Anfang Mai wurde von den Verhandlungsparteien in der Person von Jean-Luc Nordmann (ehemaliger Direktor für Arbeit im SECO) ein Mediator eingesetzt. Er unterstützte die Parteien, um zeitgerecht zu einer Einigung zu kommen. Diese gelang am 31. Mai 2013 nach vier Mediationsrunden.
«Ich bin froh und erleichtert, dass wir eine Einigung erzielen konnten», sagt Swissmem-Präsident Hans Hess. «Das ist eine gute Nachricht für die Mitarbeitenden und die Unternehmen der MEM-Industrie. Es ist auch eine gute Nachricht für den Werkplatz Schweiz.»
Mit der erzielten Einigung erhalten die dem GAV unterstellten Unternehmen der MEM-Industrie (560 Betriebe mit 95'500 Mitarbeitenden) zusätzliche Möglichkeiten, die Kapazitäten den immer stärker ausgeprägten Marktzyklen anzupassen. Angesichts der nach wie vor angespannten wirtschaftlichen Lage der MEM-Branche ist die Flexibilisierung - insbesondere der Arbeitszeit - ein wichtiges Instrument, um die Konkurrenzfähigkeit zu stärken und Arbeitsplätze zu erhalten. Im Gegenzug werden erstmals regional differenzierte Mindestlöhne im GAV verankert. Eine verbindliche Regelung für angemessene Löhne für qualifizierte Mitarbeitende findet ebenfalls Eingang in den GAV. Damit wird sichergestellt, dass kein Lohndruck gegen unten entsteht. Zusammen mit den Sozialpartnern setzt Swissmem damit ein klares Zeichen gegen staatliche Lohneingriffe, wie sie beispielsweise die Mindestlohn-Initiative fordert.
Zudem werden Verbesserungen im Bereich «Work-Life-Balance» in den GAV integriert, um den Bedürfnissen der heutigen Gesellschaft Rechnung zu tragen. Dazu zählen ein Vaterschaftsurlaub von einer Woche und die Förderung flexibler Arbeitszeitmodelle wie Home Office, Job Sharing, Teilzeit sowie die ausserschulische Kinderbetreuung. Darüber hinaus wird die Förderung sämtlicher Mitarbeitenden im Betrieb (insbesondere Lernende und Frauen) und die Stärkung der Berufsbildung im GAV weiter vertieft.
Somit fanden wichtige Forderungen von Swissmem wie der Arbeitnehmerverbände Eingang in den neuen GAV. Bis Ende Juni müssen nun die zuständigen Organe der Gewerkschaften und Angestelltenverbände sowie von Swissmem dieser Einigung zustimmen, damit der neue GAV am 1. Juli 2013 in Kraft treten kann.
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