Air2030: Der Bundesrat verzichtet auf die volle Unterstützung der Industrie
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Zürich (ots)
Swissmem und GRPM bedauern den Entscheid des Bundesrates, dass bei der Erneuerung der Luftwaffe (Air2030) künftig nur noch 60 Prozent des Kaufpreises durch Industriebeteiligungen kompensiert werden müssen. Er folgt damit einseitig den Empfehlungen des Grüter-Berichtes, ohne die Argumente der Industrie zu würdigen und auf deren Gesprächsangebot einzugehen. Für die Schweiz ist es eine verpasste Chance. Insbesondere für KMU sind Industriebeteiligungen oft die einzige Möglichkeit, um Zugang zu Forschung und Entwicklung in hochentwickelten Technologien zu erhalten sowie ihre innovativen Produkte in internationalen Wertschöpfungsketten einzubringen. Zudem werden mit diesem Entscheid Tessiner und Westschweizer Unternehmen von Offsetgeschäften faktisch ausgeschlossen und ihnen die Chance zur Weiterentwicklung verwehrt, weil dort grosse offsetberechtige Firmen im sicherheitsrelevanten Bereich weitgehend fehlen. Der Bundesrat übernimmt damit eine grosse Verantwortung. Er will offenbar die schwierige Volksabstimmung über die Erneuerung der Luftwaffe ohne das volle Engagement wichtiger Teile der Industrie und ohne adäquate Beteiligung aller Landesteile am wirtschaftlichen Nutzen der Milliardenbeschaffung gewinnen.
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 15. Mai 2019 entschieden, dass bei der Erneuerung der Luftwaffe der Kaufpreis nur noch zu 60 Prozent mit Industriebeteiligungen (Offset) kompensiert werden muss (20% direkter Offset / 40% indirekter Offset im Bereich der sicherheitsrelevanten Technologie- und Industriebasis, STIB). Dies nachdem er sich erst Ende 2018 für 100 Prozent Offset ausgesprochen und die relevanten Grundlagendokumente per 1.1.2019 entsprechend angepasst hat. Er begründet den Entscheid einerseits damit, dass Industriebeteiligungen die Rüstungsbeschaffung tendenziell verteuern. Andererseits führt er aus, dass für die verbleibenden 40 Prozent die sicherheitspolitische Begründung fehle und dass das grosse Volumen der Kampfflugzeugbeschaffung (Air2030) die Erfüllung der Offsetvorgaben erschwere.
Swissmem und GRPM bedauern den Entscheid des Bundesrates und stellen dessen Begründung in Frage:
- Aufgrund von Multiplikatoren und bestehenden Anrechenbarkeitsregeln beträgt über zehn Jahre gerechnet der effektive Offsetbetrag im Projekt Air2030 rund 300-400 Millionen Franken pro Jahr. Dies entspricht dem Durchschnittswert der Offsetgeschäfte der letzten Jahre. Mit anderen Worten kann die Schweizer Sicherheits- und Wehrtechnikindustrie das durch Air2030 entstehende Vertragsvolumen absorbieren. - Es ist korrekt, dass Gegengeschäfte die Rüstungsbeschaffungsvorhaben verteuern können. Eine erst kürzlich publizierte Studie der Universität St. Gallen stellt jedoch fest, dass allfällige Mehrkosten in Offsetgeschäften durch Steuerrückflüsse weitgehend kompensiert werden. Die öffentliche Hand wird somit unter dem Strich nicht oder kaum mit Mehrkosten belastet. - Nicht STIB-relevanter Offset trägt zwar nicht direkt zur Stärkung der sicherheitsrelevanten Technologie- und Industriebasis bei. Ohne diesen Bereich im Offsetprogramm werden sich Industriefirmen aus der Romandie und dem Tessin kaum an Offsetgeschäften beteiligen können, weil dort offsetberechtige Unternehmen im sicherheitsrelevanten Bereich weitgehend fehlen.
Damit die Beschaffung eines neuen Kampfflugzeuges in einer Volksabstimmung eine Chance hat, müssen die Kantone sowie die Wirtschaft aller Landesregionen geschlossen hinter dem Vorhaben stehen. Ohne Aussicht auf eine adäquate wirtschaftliche Beteiligung aller Landesteile werden wichtige Teile der Industrie die Beschaffungsvorlage jedoch kaum aktiv unterstützen. Somit übernimmt der Bundesrat eine grosse Verantwortung im Hinblick auf eine erfolgreiche Abstimmung über das neue Kampfflugzeug.
Kontakt:
Swissmem
Ivo Zimmermann
Leiter Kommunikation
Tel. 079 580 04 84
E-Mail: i.zimmermann@swissmem.ch
Philippe Cordonier, Responsable Suisse romande
Tel. 079 644 46 77
E-Mail: p.cordonier@swissmem.ch
GRPM
Christophe Gerber
Vice-président du GRPM
Tel. 079 670 96 43
E-Mail: christophe.gerber@elca.ch