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Weitere Lockerungen nötig - auch bei Grenzübertritten von Spezialisten

Zürich (ots)

Swissmem unterstützt den Entscheid des Bundesrats, die Massnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie schrittweise zu lockern, bedauert aber das eher zögerliche Vorgehen. Die vom BAG empfohlenen Regeln werden von der Industrie weiterhin umgesetzt. Dies zeigt, dass Arbeiten unter Einhaltung der BAG-Regeln gerade auch für Risikogruppen möglich sind. Unverständlich sind deshalb die neuen Regeln für Risikogruppen. Damit die stark exportorientierte Schweizer Maschinen-, Elektro- und Metall- Industrie (MEM-Industrie) den Weg zurück in die Normalität finden kann und Arbeitsplätze erhalten werden können, muss Fachspezialisten ab Mai die Ein- und Ausreise wieder erlaubt werden. Nur so können notwendige Servicedienstleistungen erbracht und Produktauslieferungen erfolgen.

Die stufenweise Öffnung der Wirtschaft ist ein dringend notwendiger und zwingender Schritt, um ein weiteres Ansteigen der bereits enorm hohen wirtschaftlichen Schäden zu vermindern und eine allmähliche Erholung zu ermöglichen. Swissmem unterstützt diesen ersten Schritt des Bundesrats, bedauert aber das eher zögerliche Vorgehen. Zusätzliche Massnahmen wie flächendeckende Tests und der breite Einsatz von Schutz- und Hygienemasken würden ein rascheres Vorgehen ermöglichen.

COVID-19 wird bis zum Vorliegen einer Impfung noch mindestens ein Jahr eine Gefahr für Gesellschaft und Wirtschaft bleiben. Wie der Bundesrat will auch Swissmem einen Rückfall in den Lockdown verhindern. Beim absehbaren Wiederansteigen der Fallzahlen soll der Bundesrat sich deshalb nicht an Neuinfektionen orientieren, sondern an den gesamtschweizerisch verfügbaren Intensivpflegeplätzen. Zudem sind prioritär verstärkte Massnahmen zum Schutz für die Risikogruppen, namentlich die älteren Bewohner nötig, bevor Unternehmen und Arbeitnehmer erneut eingeschränkt werden.

Die Schweizer Industrie will und kann mithelfen, die aktuelle Situation zu meistern. Die Industrie hat in den vergangenen Wochen bewiesen, dass die Aufrechterhaltung der Produktion unter Einhaltung der BAG-Vorgaben möglich ist. Die Industrie ist bereit, diese Massnahmen weiterzuführen und das Schutzniveau für Mitarbeitende und Kunden zu sichern.

Ein- und Ausreisesperren gezielt lockern

Die Schweizer MEM-Industrie exportiert annähernd 80 Prozent ihrer Produkte ins Ausland. Grenzüberschreitende Reisen sind daher zentral, um Servicedienstleistungen erbringen zu kön-nen und den Verkauf und die Abnahme von Produkten sicherzustellen. Ohne solche Reisen erfolgen keine Zahlungen für bestellte und ausgelieferte Maschinen und drohen Liquiditätsschwierigkeiten. Zudem gefährden zu restriktive Reisebeschränkungen den Ruf der Zuverlässigkeit unserer Industrie.

Gleichzeitig muss Fachspezialisten aus dem Ausland die Einreise in die Schweiz ermöglicht werden, damit notwendige Unterhalts- und Reparaturarbeiten an Anlagen erfolgen können. Ein Ausfall von Produktionskapazitäten würde die Erholung weiter verzögern und Arbeitsplätze am Standort Schweiz gefährden. Soweit möglich sind Reiseregelungen mit dem jeweiligen Nachbarland zu koordinieren.

Eine Öffnung des Reiseverkehrs für Grenzgänger und Spezialisten wird auch von Seiten der EU verlangt. Als global vernetztes Land sollte die Schweiz Fachleuten aus der EU und aus Drittstaaten ab Mai die Einreise erlauben. Allenfalls sind spezielle Schutzmassnahmen anzuwenden, wie beispielsweise das Tragen von Schutzmasken, damit ein Ansteckungsrisiko ausgeschlossen werden kann.

Flexible Arbeitsbedingungen

In der aktuellen Krisenzeit müssen alle mithelfen, den wirtschaftlichen Schaden zu verringern und Arbeitsplätze zu sichern. Eine zusätzliche Arbeitszeitflexibilität ist deshalb notwendig, um den unterschiedlichen betrieblichen Situationen Rechnung zu tragen. Dafür müssen Arbeitsbedingungen temporär flexibilisiert werden. Konkret fordert Swissmem eine Lockerung der Best-immungen zu Sonntags- und Nachtarbeit sowie Pikettdienst, damit - wo möglich - Aufträge abgearbeitet werden können. Gleichzeitig ist eine Erhöhung der Bezugsdauer der Kurzarbeit auf 18 Monate nötig.

Gefährliche Ungleichbehandlung bei Risikogruppen

Swissmem ist zudem enttäuscht über die Neuregelung der Risikogruppen. Diese schafft eine Ungleichbehandlung zwischen den Arbeitnehmenden: Trotz Einhaltung der BAG-Regeln können Personen aus Risikogruppen die Arbeit basierend auf ihrer eigenen Einschätzung verweigern und erhalten den vollen Lohn, während ihre Arbeitskollegen arbeiten oder Kurzarbeitsentschädigung bekommen. Auch sind diese Personen aus Risikogruppen im relevanten Zeitfenster nicht verpflichtet, Überstunden oder Überzeit und aufgelaufene Ferien abzubauen.

Gute Rahmenbedingungen bleiben zentral

Mit ihren Lösungen und ihrer Innovationskraft stellt die Industrie einen wichtigen Faktor dar, damit der Werkplatz Schweiz wieder gestärkt werden kann. Es ist daher zentral, Unternehmen zu entlasten. Swissmem fordert daher eine generelle Verbesserung der Rahmenbedingungen. Dazu gehört namentlich die Abschaffung der Industriezölle, welche eine Entlastung der Industrie um 125 Mio. Franken bringt.

Kontakt:

Jonas Lang, St. Leiter Kommunikation
Tel. +41 44 384 48 30 / Mobile +41 79 777 41 36
E-Mail j.lang@swissmem.ch

Philippe Cordonier, Responsable Suisse romande
Tel. +41 21 613 35 85 / Mobile +41 79 644 46 77
E-Mail p.cordonier@swissmem.ch

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