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Teilvergleich im Prozess um von der Fairfield Greenwich Group verwaltete Hedgefonds vorgeschlagen

York (ots/PRNewswire)

Der folgende Text wird auf Anordnung des Bezirksgerichts für den südlichen Bezirk New York im Fall Anwar gegen Fairfield Greenwich Limited, 1:09-cv-00118 (VM) veröffentlicht.

ZUSAMMENFASSENDE BEKANNTMACHUNG

AN: Alle wirtschaftlichen Eigentümer bzw. Eigentümer von Anteilen oder Kommanditanteilen an Fairfield Sentry Limited, Fairfield Sigma Limited, Fairfield Lambda Limited, Greenwich Sentry, L.P. sowie Greenwich Sentry Partners, L.P. (zusammenfassend als "Fonds" bezeichnet) mit Stand vom 10. Dezember 2008 (entweder als eingetragene Anteilseigner oder zu einem eingetragenen Anteilseigner oder Inhaber von Kommanditanteilen rückverfolgbar) ("wirtschaftliche Eigentümer"), die Nettoverluste ihres in den Fonds eingebrachten Kapitals hinnehmen mussten (zusammenfassend als "Klägergruppe" bezeichnet). Wenn Sie der oben angegebenen Definition der Klägergruppe entsprechen, haben Sie ggf. Anspruch auf Zahlungen im Rahmen eines Vergleichs.

Diese Mitteilung wurde von einem US-Bundesgericht genehmigt. Hierbei handelt es sich nicht um das Angebot eines Anwalts.

HIERMIT SETZEN WIE SIE DARÜBER IN KENNTNIS, dass, gemäß einer Entscheidung des US-Bundesbezirksgerichts für den südlichen Bezirk New York, am 22. März 2013 um 11:00 Uhr im Daniel-Patrick-Moynihan-US-Gerichtsgebäude, 500 Pearl Street, New York, New York unter dem Vorsitz des Ehrenwerten Victor Marrero (das "Gericht"), eine Anhörung stattfinden wird, in der festgestellt werden soll, (1) ob der vorgeschlagene Teilvergleich zur Befriedigung der Ansprüche im oben genannten Prozess über eine Summe in Höhe von 50.250.000 US-Dollar in bar plus zusätzlichen 30.000.000 US-Dollar, die unter bestimmten Bedingungen verteilt werden sollen, vom Gericht als billig, zumutbar und angemessen anerkannt werden soll, (2) ob die Anklage gegen die Beklagten von FG entsprechend der in der Übereinkunft vom 6. November 2012 festgelegten Bedingungen sowie den Ergänzungen zur Vergleichsvereinbarung vom 12. Dezember 2012 fallen gelassen werden soll, (3) ob der vorgeschlagene Plan zur Verteilung der Erlöse aus dem Vergleich (der "Zuteilungsplan") billig, zumutbar und angemessen ist und demzufolge genehmigt werden soll, und (4) ob dem Antrag des Hauptanwalts der Kläger auf Erstattung der Anwaltsgebühren und der in Verbindung mit dieser Klage entstandenen Aufwendungen sowie Erstattung der angemessenen Kosten und Aufwendungen, die den Vertretern der Kläger unmittelbar durch ihre Anwesenheit beim Prozess entstanden sind (einschließlich Verdienstausfall), stattgegeben werden soll.

Wenn Sie mit Stand vom 10. Dezember 2008 ein wirtschaftlicher Eigentümer von Anteilen oder Kommanditanteilen an einem oder mehreren der Fonds waren und im Wesentlichen einen Nettoverlust Ihrer Investitionen in diese Anteile oder Kommanditanteile hinnehmen mussten, kann dieser Vergleich sich auf Ihre Rechte, einschließlich des Stellens und Erlöschens eventuell bestehender Forderungen im Zusammenhang mit Ihren Fondsanteilen auswirken. Der Begriff Nettoverlust bezeichnet die gesamte Barinvestition, die ein wirtschaftlicher Eigentümer direkt oder indirekt über einen oder mehrere Mittler in einen Fonds eingezahlt hat, abzüglich der Summe sämtlicher Auszahlungen oder Entnahmen oder Rückzahlungen, die dieser wirtschaftliche Eigentümer aus oder in Zusammenhang mit eben diesem Fonds erhalten hat.

Wenn Sie Mitglied der Klägergruppe sind, müssen Sie, um bei der Verteilung des Nettovergleichsfonds berücksichtigt zu werden, bis spätestens 17. April 2013 (Eingang) ein Forderungsnachweis- und Freigabeformular einreichen, aus dem hervorgeht, dass Sie rückzahlungsberechtigt sind.

Wenn Sie aus der Klägergruppe ausgenommen werden möchten, müssen Sie einen Antrag auf Ausschluss an Fairfield Greenwich Securities Litigation, c/o Rust Consulting, Inc., P.O. Box 2874, Faribault, MN 55021-8674 stellen, welcher bis spätestens 15. Februar 2013 eingegangen sein muss. Jegliche Einwände gegen alle Aspekte des Vergleichs müssten bis spätestens 15. Februar 2013 beim Gericht, dem Beauftragen der Anklagevertretung sowie dem Beauftragen der Beklagten eingereicht werden.

Wenn Sie über Einzelheiten zu den Bedingungen des Vergleichs benachrichtigt werden möchten oder ein Forderungsnachweis- und Freigabeformular benötigen, können Sie Kopien davon schriftlich bei Fairfield Greenwich Securities Litigation, c/o Rust Consulting, Inc., P.O. Box 2874, Faribault, MN 55021-8674 oder über die Website www.FairfieldGreenwichLitigation.com [http://www.fairfieldgreenwichlitigation.com/] anfordern.

Bitte sehen Sie, von telefonischen Anfragen an das Gericht, die Kanzlei oder einen der Beklagten bzw. deren Rechtsbeistand ab.

DATUM: 21. Dezember 2012

PER GERICHTSBESCHLUSS US-BUNDESBEZIRKSBERICHT SÜDLICHER BEZIRK NEW YORK

Kontakt:

KONTAKT: James A. Harrod, Wolf Popper LLP, +1-212-759-4600