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euro adhoc: Wella AG
Wella AG - Mitteilung nach § 15 WpHG (D)

Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhalt ist
der Emittent verantwortlich.
Darmstadt, 02.09.2002: Wella wurde davon unterrichtet, dass gegen die
Belfam Industria Cosmetica SA, die überwiegend für die Wella Gruppe
haarkosmetische Erzeugnisse für den brasilianischen Markt herstellt,
von den brasilianischen Steuerbehörden ein Steuerbescheid über
Nachforderungen an IPI Steuern (Industrieproduktionssteuer) für die
Zeit von 1997 bis 2001 in Höhe von BRL 725 Millionen erlassen wurde.
Die Berechtigung dieser Nachforderung wird von Belfam bestritten.
Fällig wäre diese Steuernachforderung erst nach  Abschluss  des von
der Belfam beabsichtigten Rechtsbehelfverfahrens, das mehrere Jahre
in Anspruch nehmen wird.
Es ist derzeit noch nicht absehbar, welche Folgen dies für die Wella
Gruppe haben kann.
Ende der Ad-hoc-Mitteilung        euro adhoc 02.09.2002

Rückfragehinweis:

Frau Nadine Michalski

Branche: Kosmetik
ISIN: DE0007765604
WKN: 776560
Index: MDAX
Börsen: Berliner Wertpapierbörse / Amtlicher Handel
Frankfurter Wertpapierbörse / Amtlicher Handel
Baden-Württembergische Wertpapierbörse / Freiverkehr
Bayerische Börse / Freiverkehr
Börse Düsseldorf / Freiverkehr
Hamburger Wertpapierbörse / Freiverkehr

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