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Sturmschäden: Wer zahlt und wo muss ich den Schaden melden?

Flensburg (ots)

Auch in unseren Breitengraden nehmen Schäden, die durch Sturm ausgelöst werden stark zu. So stellen sich Fragen wie: Was muss ich beim Abschluss einer Versicherung beachten? Wie soll ich mich nach einem Schaden verhalten? Wer kommt für den Schaden auf und bis wann kann ich mit einer Schadensregulierung rechnen?

Das Internetportal www.seismart.de hat sich mit diesen Fragen beschäftigt und eine Übersicht Zusammengestellt.

Wo entstehen Sturmschäden?

Einfach gesagt lassen sich Sturmschäden in drei Kategorien einteilen:

   - Schäden am Gebäude
   - Schäden am Inventar
   - Schäden an Objekten außerhalb des Gebäudes (z. B. Fahrzeug)

Wer ist für die Regulierung von Sturmschäden zuständig?

   - Unwetterschäden werden grundsätzlich von den Gebäude-, Hausrat- 
     und Kaskoversicherungen abgedeckt.
   - Die Gebäudeversicherung regelt Schäden an der Immobilie.
   - Die Hausratversicherung kümmert sich um Schäden am Inventar.
   - Die Teil- und Vollkaskoversicherungen nehmen sich Schäden am 
     Auto an.

Ab wann zahlt die Versicherung? Wie wird ein "Sturm" definiert?

   - In der Regel leisten Versicherer erst ab Windstärke 8 (ab 62 
     km/h).
   - Ob diese Geschwindigkeit erreicht wurde, lässt sich beim 
     Deutschen Wetterdienst in Erfahrung bringen.
   - Normalerweise reicht es aus, wenn eine Wetterstation in der 
     betreffenden Gegend solche Sturmstärken gemessen hat.
   - Zudem werden in der Nachbarschaft typische Sturmschäden zu 
     verzeichnen sein.

Die Gebäudeversicherung

   - Sie ersetzt Gebäudeschäden, die durch umgestürzte Schornsteine, 
     abgedeckte Dächer oder durch umgeknickte Bäume entstanden sind.
   - Nebengebäude wie Garage oder Gartenhaus sind mitversichert, wenn
     in der Police vermerkt.
   - Bei der Standard-Gebäudeversicherung sind Elementarschäden 
     (Sturm, Hagel) oft nicht integriert.
   - Kommt es wegen einem starken Unwetter zu einem Kanalrückstau und
     einer daraus resultierenden Überschwemmung zählt das zu den 
     Elementarschäden.

Die Hausratversicherung

   - Sie kommt für Schäden an der Wohnungseinrichtung auf.
   - Wenn das Dach abgedeckt und die Einrichtung zerstört wurde.
   - Wenn der Wind eine Fensterscheibe zerstört hat und Möbel 
     beschädigt sind.
   - Es gilt die Sorgfaltspflicht! An stürmischen Tagen müssen Türen 
     und Fenster fest verschlossen sein.
   - Folgeschäden durch Sturm sind abgesichert, wenn sich diese nicht
     vermeiden ließen.
   - Das bedeutet, der Versicherungsnehmer ist z. B. verpflichtet, 
     ein demoliertes Dachfenster notdürftig abzudichten.

Die Kaskoversicherungen

   - Die Teilkaskoversicherung leistet, wenn umherfliegende 
     Dachziegel, Äste oder umgestürzte Bäume das Fahrzeug beschädigt 
     haben.
   - Sie zahlt die erforderlichen Reparaturen oder ersetzt im 
     Bedarfsfall den Zeitwert des Fahrzeugs.
   - Ist ein Verkehrsteilnehmer dagegen auf einen bereits 
     umgestürzten Baum gefahren (mittelbarer Sturmschaden), kann er 
     nur mit einer Versicherungsleistung rechnen, wenn er eine 
     Vollkaskoversicherung abgeschlossen hat.
   - Der Autobesitzer kann sich an den Grundstückseigentümer wenden, 
     wenn von dessen Grund ein Baum oder Dachziegel auf sein Fahrzeug
     gefallen sind.
   - War ein Baum morsch oder der Dachstuhl marode, dann hat der 
     Grundstückseigentümer seine "Verkehrssicherungspflicht" 
     verletzt.

Was tun nach einem Schadensfall?

   - Ruhe bewahren und unverzüglich den oder die Versicherer 
     informieren. Der genaue Schadensbericht kann nachgereicht 
     werden.
   - Den Schaden so klein wie möglich halten.
   - Die Schadensstelle nach Möglichkeit für die Begutachtung 
     unverändert lassen, oder aussagekräftige Fotos schießen.
   - Bevor Reparaturen veranlasst oder Neukäufe getätigt werden, 
     unbedingt mit dem Versicherer abklären.
   - Der Versicherer darf die Sachlage in Ruhe prüfen, aber 
     spätestens nach einem Monat hat der Versicherungsnehmer Anspruch
     auf eine Abschlagszahlung in Höhe des Betrags, der als 
     unstrittig feststeht.

Spielt bei Sturmschäden die private Haftpflichtversicherung eine Rolle?

   - Ein vom Balkon gewehter Blumentopf, der einen Passanten trifft, 
     kann ohne Haftpflichtversicherung auch für einen Mieter den 
     finanziellen Ruin bedeuten.

Wie finde ich die günstigste und effektivste Versicherung?

   - Bei einer Versicherung handelt es sich immer um einen sehr 
     individuelle Verträge.
   - Zunächst muss der Versicherungsbedarf ermittelt werden 
     (Gebäudeeigentümer oder Mieter).
   - Vergleichsportale und Testberichte helfen, sich zu informieren.
   - Thema: Tarifdschungel. Beim Vergleich unbedingt auf die Details 
     (Versicherungsbedingungen) eingehen.
   - Einsparpotenziale nutzen, aber auch beachten, sind mir wichtige 
     Punkte in der Police enthalten?

Hier geht es zum Artikel auf SeiSmart.de: http://ots.de/yE8eN

Kontakt:

Tel.: +43 (0)676 4487764
Mail: presse@seismart.de
http://www.SeiSmart.de

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