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Sicherheits-Venenverweilkatheter: B. Braun Melsungen AG gewinnt Patentverletzungsklage gegen die Becton Dickinson GmbH

Düsseldorf (ots)

Die B. Braun Melsungen AG hat am 16.12.2014 vor dem Landgericht Düsseldorf eine Patentverletzungsklage gegen die Becton Dickinson GmbH gewonnen (Az. 4b O 57/13). Danach darf Becton Dickinson das Produkt "Venflon Pro Safety" in den Größen 14G bis 22G ("Venflon Pro Safety") nicht mehr in Deutschland vertreiben, da dieses Produkt das europäische Patent EP 2 319 556 B1 (Klagepatent) für Sicherheitsvenenverweilkatheter von B. Braun verletzt. Das Klagepatent beschreibt einen Sicherheitsmechanismus für periphere Venenverweilkatheter.

Mit Vollstreckung des Urteils hat B. Braun Becton Dickinson u.a. die weitere Vermarktung der "Venflon Pro Safety" in Deutschland untersagt und Becton Dickinson aufgefordert, bereits in Verkehr gebrachte Venenverweilkatheter Typ "Venflon Pro Safety" zurückzurufen. Becton Dickinson steht es frei, gegen das Urteil des Landgerichts Düsseldorf Berufung einzulegen. Ein zuvor beim Europäischen Patentamt von Becton Dickinson eingereichter Antrag zur Nichtigerklärung des Klagepatents wurde bereits im November 2014 erstinstanzlich abgewiesen, wogegen Becton Dickinson bereits Beschwerde eingelegt hat.

Informationen zu B. Braun finden Sie unter www.bbraun.de

Kontakt:

Mechthild Claes, Tel. 05661/71-1635, presse@bbraun.com

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