Constellium reicht Registrierungserklärung für Zweitplatzierung ein
Amsterdam (ots/PRNewswire)
Constellium N.V. gab heute die Einreichung der Registrierungserklärung auf Formular F-1 bei der U.S. Securities and Exchange Commission in Zusammenhang mit der vorgeschlagenen Zweitplatzierung seiner Stammaktien bekannt. Sämtliche der zum Verkauf anstehenden Aktien werden von Rio Tinto Plc. verkauft. Dem Unternehmen fließen in Zusammenhang mit der Veräußerung keine Mittel zu.
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Die Registrierungserklärung bezüglich der Stammaktien wurde bei der U.S. Securities and Exchange Commission eingereicht, ist aber noch nicht in Kraft getreten. Die Stammaktien dürfen vor dem Inkrafttreten der Registrierungserklärung weder verkauft, noch dürfen Angebote für deren Verkauf angenommen werden. Die Registrierungserklärung kann auf der Internetseite der U.S. Securities and Exchange Commission unter www.sec.gov [http://www.sec.gov/] oder auf der Website von Constellium unter www.constellium.com [http://www.constellium.com/] eingesehen werden.
Diese Pressemitteilung stellt weder ein Verkaufsangebot noch eine Aufforderung zur Offertstellung zum Kauf dar, noch findet ein Verkauf der Stammaktien in Staaten oder Gerichtsbarkeiten statt, in denen ein solches Angebot, eine Aufforderung oder ein Verkauf vor der Registrierung oder Qualifizierung nach den in diesen Staaten oder Gerichtsbarkeiten anwendbaren Wertpapiergesetzen unzulässig wäre.
In Zusammenhang mit den einzelnen Mitgliedsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums, welche die Richtlinie 2003/71/EG in der jeweils gültigen Fassung (die "Prospektrichtlinie") (jeweils der "Relevante Mitgliedsstaat") umgesetzt haben, wurden und werden die in dieser Emission angebotenen Stammaktien der Öffentlichkeit nicht angeboten, außer in den Fällen, in denen ein Angebot der Stammaktien in dem Relevanten Mitgliedsstaat jederzeit an eine juristische Person zulässig ist, die als qualifizierter Investor gemäß der Prospektrichtlinie gilt, wenn die Ausnahme von der Prospektpflicht für qualifizierte Investoren in dem Relevanten Mitgliedsstaat umgesetzt wurde und vorausgesetzt, dass ein derartiges Angebot nicht zur Verpflichtung der Veröffentlichung eines Prospekts in dem Mitgliedsstaat führt.
Über Constellium
Constellium ist weltweit führend bei der Entwicklung innovativer Aluminium-Mehrwertprodukte für verschiedenste Märkte und Applikationen, darunter Luft- und Raumfahrt, Automobilbau und die Verpackungsindustrie. Constellium erwirtschaftete 2012 einen Umsatz von EUR 3,6 Milliarden.
Zukunftsbezogene Aussagen
Bestimmte Aussagen in dieser Pressemitteilung können zukunftsbezogene Aussagen im Sinne des Private Securities Litigation Reform Act von 1995 sein. Diese Pressemitteilung kann "zukunftsbezogene Aussagen" hinsichtlich unseres Geschäfts, der Ergebnisse unserer operativen Tätigkeit und der Finanzlage sowie unserer Erwartungen oder Überzeugungen über zukünftige Ereignisse und Bedingungen enthalten. Solche zukunftsbezogenen Aussagen sind unter anderem, aber nicht beschränkt darauf, an Wörtern, wie "glaubt", "erwartet", "kann", "sollte", "ungefähr", "antizipiert", "schätzt", "beabsichtigt", "plant", "zielt ab", "wahrscheinlich", "wird", "würde", "könnte" und ähnlichen Ausdrücken (oder ihrer negierten Form) zu erkennen. Alle zukunftsbezogenen Aussagen beinhalten Risiken und Ungewissheiten. Unsere Branche und Märkte unterliegen zahlreichen Risiken und Ungewissheiten, während sich andere eher auf unser Geschäft und unseren Geschäftsbetrieb beziehen. Diese Risiken und Unsicherheiten werden, ohne sich darauf zu beschränken, in der neuesten Registrierungserklärung auf Formular F-1 und in den von Zeit zu Zeit folgenden, bei der U.S. Securities and Exchange Commission eingereichten Berichten beschrieben. Das Eintreten der beschriebenen Ereignisse und das Erreichen der beschriebenen Ergebnisse unterliegen zahlreichen Vorgängen, die einzeln oder insgesamt nicht vorhersagbar sind oder außerhalb unserer Kontrolle liegen. Daher können die tatsächlichen Ergebnisse nennenswert von den in dieser Pressemitteilung gemachten zukunftsbezogenen Aussagen abweichen. Außer in den gesetzlich geregelten Fällen übernehmen wir keine Verpflichtung, irgendeine zukunftsbezogene Aussage öffentlich zu aktualisieren oder zu überprüfen, sei es aufgrund neuer Informationen, zukünftiger Ereignisse oder aus anderen Gründen.
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