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UKCG: Urteil des US-Gerichtshofs für Internationalen Handel in Antidumping-Umgehungsfall steht in Konflikt mit EU-Urteilen zur Produktherkunft

Washington (ots/PRNewswire)

Der US-Gerichtshof für Internationalen Handel entschied am 30. August 2013, dass vom britischen Hersteller U.K. Carbon & Graphite, Ltd. ("UKCG") in Großbritannien aus chinesischen Stäben hergestellte Graphitelektroden im Sinne der US-Antidumping-Gesetze chinesische Produkte sind. Dies steht im Widerspruch zu britischen Behörden, die Großbritannien als Herkunftsland sehen. Elektroden mit einem Durchmesser von mehr als 16 Zoll wurden bei dem Fall nicht berücksichtigt. Die Berufung geht auf einen Konflikt zwischen der Rechtsprechung in Großbritannien (und der EU) und darauf zurück, wie das Gesetz von den USA ausgelegt wird. UKCG hatte argumentiert, dass Stäbe von dem Fall ausgeschlossen wurden und dem US-Handelsministerium bei der Berechnung des in Großbritannien geschaffenen Mehrwerts mehrere Fehler unterlaufen seine, darunter die Weigerung, Istkosten von UKCG anzusetzen (stattdessen wurden "Surrogatkosten" verwendet).

Leider hat der US-Gerichtshof für Internationalen Handel dem US-Handelsministerium bei seiner Entscheidung einen weiten Ermessensspielraum eingeräumt und angekündigt, man werde die Entscheidung der Behörde nicht im Einzelnen prüfen. In Konsequenz müssen die Graphitelektroden mit kleinem Durchmesser im Sinne der Herkunftslanderklärung in den USA und anderen Ländern als Produkte Großbritanniens ausgewiesen werden (andernfalls werden Urteile zum Herkunftsland Großbritanniens und der USA verletzt), aber im Sinne des US-Antidumping-Falls ebenfalls als chinesische Produkte deklariert werden.

Durch das Urteil muss UKCG keine Zusatzzölle oder Strafen zahlen. UKCG muss aber bei bestimmten Produkten deklarieren, dass sie der US-Dumping-Verfügung unterliegen, würden solche Produkte in die USA eingeführt. UKCG hätte sich eine andere Lösung dieses Gesetzeskonflikts gewünscht. Sein erfolgreiches Geschäftsmodell ist davon aber nicht betroffen, da die US-Regierung klar gemacht hat, dass die anderen Produkte (darunter alle Produkte mit einem Durchmesser von mehr als 16 Zoll und alle mit Stäben aus einem anderen Herkunftsland als China gefertigte Produkte) nicht unter die Dumping-Verfügung fallen. Daher wird UKCG seine Kunden wie gewohnt mit dem gleichen Service und der gleichen Qualität bedienen.

KONTAKT:              Jeffrey S. Neeley

                      Barnes, Richardson & Colburn in Washington, D.C.

                      +1-202-772-5585

                       jneeley@barnesrichardson.com

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