Tous Actualités
Suivre
Abonner Botschaft der Republik Aserbaidschan

Botschaft der Republik Aserbaidschan

Statement der Botschaft der Republik Aserbaidschan in Deutschland zur Pressemitteilung "Aserbaidschan erhöht vor der Wahl Druck auf Journalisten" von Reporter ohne Grenzen

Berlin (ots)

Bezüglich der am 4. Oktober 2013 veröffentlichten Pressemitteilung "Aserbaidschan erhöht vor der Wahl Druck auf Journalisten" der Organisation Reporter ohne Grenzen (ROG) möchten wir in Form eines offenen Briefes die Gelegenheit nutzen, um die in der Mitteilung getroffenen Tatsachenbehauptungen zu kommentieren.

Die sachliche und vorurteilsfreie Berichterstattung ist ein zentraler Bestandteil der Pressefreiheit. Diese ist in der Pressemitteilung von ROG leider nicht erkennbar, denn Tatsachen werden falsch oder verzerrt dargestellt. Im Folgenden möchten wir auf die wesentlichen Behauptungen näher eingehen:

   - In der Meldung wird behauptet, dass aserbaidschanische Medien
     kaum über die neun Oppositionskandidaten zur
     Präsidentschaftswahl berichteten. Dies entspricht jedoch nicht
     der Realität. Alle Kandidaten bzw. ihre Vertreter machen seit
     dem 17.09.2013 täglich beim öffentlich-rechtlichen Fernseh- und
     Radiosender "Ictimai" Gebrauch von ihren kostenlosen
     Auftritt-Möglichkeiten und stellen dort ihre Programme vor. In
     nahezu allen Fernseh-, Radio-, Print- und Internetmedien
     Aserbaidschans werden Wahlkampfdebatten zwischen den einzelnen
     Präsidentschaftskandidaten gesendet. Zudem können tägliche
     Fernsehsendungen auf YouTube verfolgt werden.
   - Weiterhin heißt es, dem "Wunschkandidaten der Opposition",
     Rustam Ibrahimbayov, sei die Registrierung als
     Präsidentschaftskandidat verweigert worden. Dies geschah jedoch
     lediglich auf Grund seiner doppelten Staatsbürgerschaft. Eine
     Kandidatur mit doppelter Staatsbürgerschaft ist in Aserbaidschan
     seit jeher verfassungswidrig. Da Herr Ibrahimbayov von Russland
     nicht rechtzeitig aus der Staatsbürgerschaft entlassen wurde,
     konnte die Wahlkommission ihn aus Verfassungsgründen nicht
     zulassen. Der von der Opposition gebildete "Nationale Rat", dem
     auch Rustam Ibrahimbayov angehört, hat daraufhin einen weiteren
     Präsidentschaftskandidaten nominiert. Jamil Hasanli wurde sofort
     von der Zentralen Wahlkommission anerkannt und betreibt, wie die
     anderen Kandidaten auch, ungehindert politischen Wahlkampf.
   - "Regierungsnahe Medien" sollen für die Veröffentlichung von 
     Videoaufnahmen aus dem Privatleben von Khadija Ismailova 
     verantwortlich sein, heißt es weiter. Die Regierung der Republik
     Aserbaidschan verurteilt diesen Missbrauch auf das Schärfste und
     sieht die Veröffentlichung der Videoaufnahmen als grobe
     Verletzung der Privatsphäre. Verantwortlicher Journalismus
     sollte sich von solchen Vorgängen distanzieren. Die Regierung
     kann jedoch keinesfalls beeinflussen, wie die Medien mit diesen
     Aufnahmen umgehen. Genau dies wäre eine erhebliche Verletzung
     der Pressefreiheit.
   - Die Behauptung, dass der Empfang des von Berlin aus
     ausgestrahlten Satelliten- und Internetsenders Meydan TV in
     Aserbaidschan gestört werden würde, entspricht nicht den
     Tatsachen. Sowohl die Homepage von Meydan TV als auch die
     YouTube-Beiträge sind weltweit ungestört zu empfangen. Schon aus
     diesem Grund würde es keinen Sinn machen, den Empfang des
     Satellitensenders in irgendeiner Form einzuschränken.
   - In der Pressemitteilung heißt es, die Regierung würde
     kritischeBeobachter aus dem Ausland mit einer auf der
     Internetseite des Außenministeriums veröffentlichten "Schwarzen
     Liste" fernhalten. Tatsächlich hat das Außenministerium eine
     Liste mit unerwünschten Personen veröffentlicht. Diese sind aber
     in keiner Weise auf Grund von kritischen Stimmen unerwünscht,
     sondern da sie ohne vorherige Genehmigung in ein vom Nachbarland
     Armenien völkerrechtswidrig okkupiertes Gebiet gereist sind und
     somit eine international anerkannten Grenze verletzt haben. Es
     handelt sich folglich ausschließlich um Fälle, in denen die
     territoriale Integrität Aserbaidschans missachtet wurde. Die
     meisten dieser Menschen haben mit den innenpolitischen Fragen in
     Aserbaidschan wenig zu tun. Kritische Beobachter der Wahlen
     werden von der Regierung dagegen ausdrücklich begrüßt: So wurden
     rund 1.300 internationale Wahlbeobachter aus ca. 90 Ländern,
     darunter 336 von der OSZE, 32 vom Europarat und sieben
     Mitglieder des Europäischen Parlaments, registriert und es
     wurden ihnen kostenfreie Visa erteilt.
   - Den aserbaidschanischen Behörden wird zudem vorgeworfen bei
     Übergriffen auf Journalisten nicht ernsthaft zu ermitteln. Als
     Beispiel wird der Mord an Elmar Huseynov, dem Chefredakteur des
     Nachrichtenmagazins Monitor, aufgeführt, der bisher nicht
     aufgeklärt werden konnte. Dabei lässt es sich gerade bei
     schweren Kriminalverbrechen oft nicht vermeiden, dass die
     Aufklärung eine lange Zeit in Anspruch nimmt. Dies ist sicher
     kein Zeichen eines fehlenden Willens.

Insgesamt möchte die aserbaidschanische Botschaft in Berlin sowohl Medien als auch Organisationen wie Reporter ohne Grenzen dazu auffordern, bei ihrer - gerne auch kritischen - Berichterstattung sachlich und objektiv vorzugehen und Tatsachenbehauptungen eingehend zu überprüfen. Gerne bieten wir Ihnen einen offenen Dialog an und sind jederzeit bereit, umstrittene Fragen zu beantworten und transparente Informationen zur Verfügung zu stellen. Auch damit leisten wir einen Beitrag für einen objektiven, freien Journalismus.

Kontakt:

Pressestelle der Botschaft der Republik Aserbaidschan in der
Bundesrepublik Deutschland
Tel: +49 (0)30 219161452
Email: v_gafarov@mfa.gov.az