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Bermuda wird aus Anhang II der EU gestrichen

Hamilton, Bermuda (ots/PRNewswire)

Das Finanzministerium freut sich zu berichten, dass der Rat der Europäischen Union und seine Verhaltenskodex-Gruppe entschieden haben, dass die Insel ihre Empfehlungen zur Besteuerung erfüllt und daher aus Anhang II gestrichen wird.

Unter Bezugnahme auf die Entscheidung teilte der Rat mit, dass „die Verpflichtung Bermudas in Bezug auf die FHTP-Empfehlungen der OECD zur wirksamen Umsetzung der inhaltlichen Anforderungen als erfüllt angesehen wird, was dazu führt, dass der Verweis auf dieses Land im Sachstandsdokument gestrichen wird".

Der Premierminister und Finanzminister David Burt erklärte: „Bermuda ist stolz auf seine transparente Rechtsprechung und die ständige Einhaltung der EU-Vorschriften. Wir haben uns verpflichtet, der Empfehlung in Anhang II nachzukommen und freuen uns über diese positive Entscheidung. Wie gewohnt wird Bermuda auch weiterhin mit dem FHTP der OECD und der EU-Verhaltenskodexgruppe (Unternehmensbesteuerung) bei der Umsetzung von Vorgaben zum verantwortungsvollen Handeln im Steuerbereich zusammenarbeiten."

Hintergrund:

Bermuda hat Schritte unternommen, um der Empfehlung des FHTP der OECD nachzukommen, und ist im Januar 2022, wie von der EU gefordert, eine förmliche Verpflichtung in dieser Hinsicht eingegangen, bis die förmliche Überprüfung durch das FHTP im April 2022 ansteht. Auf der OECD-FHTP-Sitzung im April 2022 wurde bestätigt, dass Bermuda die Empfehlung erfüllt hat. Diese wurde daraufhin aufgehoben. Die EU aktualisiert ihre Liste der Länder, die eine förmliche Verpflichtung zu Steuerzwecken eingegangen sind, zweimal im Jahr, im Februar und im Oktober. Angesichts der positiven Entscheidung des FHTP im April 2022 empfahl die EU-Gruppe „Verhaltenskodex" die Streichung Bermudas aus Anhang II anlässlich der nächsten Ratstagung am 4. Oktober 2022 .

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Pressekontakt:

Simon Brocklebank-Fowler,
+44 7717 393772,
simonbf@firehousecomms.com

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