Coalition of Physicians for Social Justice
Kinderwunsch am Valentinstag: Vierjährige Kanadierin bittet belgischen König, das Gesetz zur Sterbehilfe nicht zu unterzeichnen
Montreal (ots/PRNewswire)
Das belgische Parlament hat als erstes Land der Welt ein Gesetz verabschiedet, nach dem Sterbehilfe ohne Alterseinschränkung auch bei Kindern erlaubt ist. Jessica Saba, 4, aus Lachine in der kanadischen Provinz Quebec, die mit einem lebensgefährlichen Herzfehler auf die Welt und kam zahlreiche Herzoperationen überlebte, erhebt nun im Namen von Kindern mit schweren Erkrankungen in aller Welt ihre Stimme. Sie bittet den König von Belgien, den Gesetzesentwurf zur Sterbehilfe nicht zu unterzeichnen. "Im Namen aller Kinder, bitte unterschreiben Sie dieses Euthanasie-Gesetz nicht", bittet Jessica in ihrem Video vom 2. Februar [http://wp.me/p3DmFt-4Y].
http://www.youtube.com/channel/UC4di7uSDkRYsHx8UL38LHvA
(Photo: http://photos.prnewswire.com/prnh/20140214/670971 )
Jessicas Mutter Marisa warnt, ein Gesetz zur Sterbehilfe für Kinder könne die Eltern kranker Kinder dazu verleiten, "zu früh aufzugeben". Eltern und Kinder "brauchen Liebe und Unterstützung für das Leben und keine Sterbehilfe".
Sollte die Sterbehilfe für Kinder in Belgien erlaubt werden, so sei die Gefahr gross, dass Euthanasie für Kinder bald in vielen weiteren Teilen der Welt ermöglicht werde. Sterbehilfe wurde in Belgien anfangs für körperlich schwer kranke Patienten zugelassen und ist inzwischen auch für psychisch Kranke möglich. Was erst nur für Erwachsene möglich war, gilt nun auch für Kinder.
Sollte der König dem Gesetz zustimmen, verletze Belgien die UN-Kinderrechtskonvention. In der Konvention steht geschrieben: 1. Das Recht auf Leben. 2. Überleben und Entwicklung des Kindes. 3. Spezieller Schutz 4. Angemessene medizinische Versorgung 5. Besondere Versorgung und Förderung von Kindern mit Behinderung. 6. Schutz gegen jegliche Formen von Vernachlässigung und Gewalt. Die Sterbehilfe verstösst gegen all diese Rechte. Das Recht eines Kindes auf angemessene medizinische Versorgung schliesst auch die Palliativmedizin mit ein. Am 12. Februar 2014 wurde im Rahmen des Internationalen Kongresses zu pädiatrischer Palliativmedizin, der 250 Spezialisten für Palliativmedizin aus über 35 Ländern repräsentiert, erklärt, dass alle Kinder das Recht auf beste Lebensqualität haben. Wenn Kinder unter lebensbedrohlichen Krankheiten leiden, haben sie das Recht auf qualitativ hochwertige Palliativmedizin. "Die Sterbehilfe ist nicht Teil der pädiatrischen Palliativversorgung und stellt keine Alternative zur Palliativmedizin dar." Die Familie appelliert an die belgische Regierung, ihre Entscheidung zur Sterbehilfe bei Kindern zu überdenken. "(...) Die Antwort auf das Leiden eines Kindes besteht in der Verbesserung der palliativen Versorgung und nicht darin, seinem Leben ein Ende zu setzen."
In einem anderen Video, in dem die Gefahren und Missbrauchsmöglichkeiten der Sterbehilfe für Kinder beschrieben werden, erklärt die 16-jährige Nadine aus Quebec (Kanada), die eine aggressive Form der Leukämie dank einer Knochenmarktransplantation überlebt hat, dass sie die lebensrettende Chemotherapie als damals erst 14-Jährige vielleicht abgelehnt hätte, wäre Sterbehilfe erlaubt gewesen. Sie ist der Meinung, dass sich viele junge Menschen ebenfalls für die Option der Sterbehilfe entscheiden würden, wenn dies möglich wäre. Ihre Mutter Claude unterstreicht die Bedeutung von Familie und Zuwendung im Zusammenhang mit der Versorgung junger Menschen in der schwersten Phase ihres Lebens. Nadine ist heute dankbar, am Leben zu sein.
Video: http://youtu.be/Z1a2tsk_jZI
In der kanadischen Provinz Quebec arbeitet die Regierung derzeit ebenfalls an einem Gesetzesentwurf zur Sterbehilfe, ähnlich dem Gesetz, das in Belgien vor etwa zehn Jahren verabschiedet worden war. Die Menschenrechtskommission der Provinz Quebec empfiehlt die Ausweitung der Sterbehilfe auch auf Kinder.
Der Weltärztebund, der 9 Millionen Ärzte weltweit repräsentiert, verurteilt Sterbehilfe und rät Ärzten dazu, diese auch dort nicht durchzuführen, wo sie erlaubt ist.
Anmerkung an die Redaktion:
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