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Antwort der Kommission auf die erste Europäische Bürgerinitiative ist wenig ambitioniert

Brüssel (ots/PRNewswire)

Die Europäische Kommission (EK) hat heute in einer Mitteilung ihre offizielle Antwort auf die erste erfolgreiche Bürgerinitiative auf Europäischer Ebene (EBI) veröffentlicht. Die Europäische Bürgerinitiative fordert "das Menschenrecht auf Wasserversorgung und Abwasserentsorgung im Europäischen Recht umzusetzen." In ihrer Antwort bestätigt und betont die Kommission die Bedeutung des Menschenrechts auf Wasser und Abwasserentsorgung sowie die Wichtigkeit von Wasser als öffentlichem Gut von grundlegendem Wert. Sie erklärt, "Wasser ist kein kommerzielles Produkt".

(Logo: http://photos.prnewswire.com/prnh/20140320/675256-b )

Dabei bleibt es dann aber auch: "Die Reaktion der Europäischen Kommission ist wenig ambitioniert darin, den Erwartungen von 1,9 Millionen Menschen gerecht zu werden", sagt Jan Willem Goudriaan, Vizepräsident der EBI Right2Water. "Ich bedauere, dass es keinen Gesetzesvorschlag für die Anerkennung des Menschenrechts auf Wasser gibt."

Die EBI fordert auch eine rechtliche Verankerung, dass es keine Initiativen der EU für die Liberalisierung von Wasserversorgung und Abwasserentsorgung geben wird. Natürlich begrüssen wir die Tatsache, dass die Unterstützung der Menschen für unsere EBI dazu geführt hat, dass Versorgung mit Wasser und Abwasserentsorgung von der Konzessionsrichtlinie ausgeschlossen wurden. Die Kommission hat sich in ihrer Mitteilung jedoch nicht dazu verpflichtet, diese Leistungen von Verhandlungen über Handelsabkommen explizit auszuschliessen, zum Beispiel bei den Verhandlungen zwischen EU und USA zu TTIP (Transatlantic Trade and Investment Partnership).

Nichtsdestotrotz enthält die Reaktion der Europäischen Kommission auch Aspekte, die wir als positiv erachten. So zum Beispiel die Anerkennung, dass die Bereitstellung von Wasserversorgung und Abwasserentsorgung generell in der Verantwortung der lokalen Autoritäten liegen sollte, die am dichtesten an den Bürgerinnen und Bürgern vor Ort sind. Das bestätigt den Trend zu Rekommunalisierung in Europa. Gemäss der Reaktion der Kommission ist dies der sicherste Weg, um Wasser aus den Binnenmarktregelungen heraushalten zu können, eine der Kernforderungen der EBI.

Ebenso begrüssen wir die Selbstverpflichtung der Kommission, den universellen Zugang zu Wasser und Abwasserentsorgung im Rahmen der Entwicklungspolitik zu fördern sowie die entsprechenden konkreten Initiativen hierzu, wie zum Beispiel "public-public partnerships" (Kooperationen zwischen öffentlichen Einrichtungen).

Wir erwarten, dass die Überprüfung der EU Wasserrahmenrichtlinie sowie der Trinkwasserrichtlinie eine Gelegenheit sein wird, das Menschenrecht auf Wasser und Abwasserentsorgung in der EU um zusetzten. Das Bürgerinnen und Bürger Komitee erwartet hier als einer der wichtigsten Interessenvertreter ernst genommen zu werden.

Wir werden die politischen Parteien und ihre Kandidatinnen und Kandidaten auffordern, sich dazu zu verpflichten, Gesetzesinitiativen einzubringen, die das Menschenrechts auf Wasser und Abwasserentsorgung in der EU implementieren sowie die Liberalisierung von Wasser und Abwasserentsorgung ausschliessen, innerhalb der EU und darüber hinaus. Das wird ein wichtiges Thema für die kommenden Europawahlen im Mai 2014 sein.

Pablo Sanchez, psanchez@epsu.org, +32-474626633


Photo: 
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